Das Beschäftigungsverbot ist das für den Arbeitgeber geltende Verbot, einen Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin tatsächlich einzusetzen bzw. zu beschäftigen. Das Verbot setzt also beim Arbeitgeber an und ist gemeinsam mit dem grundsätzlichen Verbot von Kündigungen ein sehr wirksamer Schutz von Schwangeren und jungen Müttern. Arbeitsrechtliche Beschäftigungsverbote finden sich im deutschen Recht unter anderem im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), etwa § 5 Abs. …