Die Arbeitsstätte ist zunächst ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht und nicht aus dem Arbeitsrecht. Die Arbeitsstätte befindet sich am Arbeitsort; dies kann z.B. eine Stadt sein. Sie umfasst einen oder mehrere Arbeitsplätze. Im Arbeitsrecht ist der Betrieb, bzw. die Betriebsstätte das entsprechende Gegenstück. Es handelt sich bei der Arbeitsstätte in der Regel um eine Einheit in einem Gebäude, auf einem Grundstück oder in …
Erste Tätigkeitsstätte
Der Arbeitsplatz, die Arbeitsstätte, die erste Tätigkeitsstätte sind allesamt Begriffe um den Arbeitsplatz und die Arbeit herum. Während der Arbeitsplatz ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und die Arbeitsstätte ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht ist, betrifft die erste Tätigkeitsstätte das Steuerrecht. Seit dem 1. Januar 2014 ersetzt der Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ den Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“. Auch wenn die Begriffe ähnlich ja geradezu …