Beschäftigung

RA Axel Pöppel

Beschäftigung oder Arbeit. Oft wird der Begriff Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsverhältnis gleichgesetzt. Es handelt sich jedoch um zwei verschiedene Dinge: Ein Arbeitsverhältnis kennzeichnet ein Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundlage dafür ist der Arbeitsvertrag, der als Hauptpflicht des Arbeitnehmers die für einen längeren Zeitraum zu erbringende Arbeitsleistung und als Hauptpflicht des Arbeitgebers die Zahlung eines Arbeitsentgelts vorsieht. Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, …