Revision

RA Axel Pöppel

1. Revision

Grundsätzlich soll die unterlegene Partei im Prozess die Möglichkeit haben, sich gegen das ergangene Urteil zu wehren. Deshalb existieren in Deutschland die Rechtsbehelfe der Berufung und Revision. Auch im Arbeitsrecht ist es für die unterlegene Partei möglich, sich gegen ein ergangenes Urteil zu wehren. Gegen in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht ergangene Urteil ist grundsätzlich das Rechtsmittel der Berufung zulässig. …