Abbummeln von Überstunden

RA Axel Pöppel

1. Abbummeln von Überstunden/ Bild: RA Pöppel

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. Abgeltung durch Freizeitausgleich …

Arbeitszeit

RA Axel Pöppel

Die Arbeitszeit ist ein wichtiges Thema – das weiß auch der Gesetzgeber. Insbesondere in Hinblick auf die Gesundheit der Arbeitnehmer ist die Arbeitszeit ein wichtiger Faktor. Daher gibt es zum Schutz der Arbeitnehmer zahlreiche gesetzliche Vorschriften, die die Arbeitszeit regeln. Viele Vorschriften zur Arbeitszeit finden sich außerdem in Verordnungen und Tarifverträgen. Doch das war natürlich nicht immer so. Bis 1860 …

Freizeitausgleichsanspruch

RA Axel Pöppel

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, die von ihm geleisteten Überstunden  durch bezahlten Freizeitausgleich abzubummeln, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag so vereinbart ist. Alternativ kommt eine Vergütung der Überstunden in Betracht. Auch diese muss arbeits- oder tarifvertraglich geregelt sein. Liegt eine Vereinbarung zur Überstundenvergütung vor, entfällt ein Anspruch auf Freizeitausgleich. Das gilt jedoch nicht, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer …