Mit Hilfe eines Abwicklungsvertrages kann ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden. Im Unterschied zum Aufhebungsvertrag muss jedoch beim Abwicklungsvertrag zuvor eine Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen worden sein. Im Abwicklungsvertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer dann die Kündigung als wirksam anzusehen und keine Kündigungsschutzklage gegen die vorangegangene Kündigung einzureichen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Arbeitgeber im Gegenzug eine Abfindung zu zahlen. Entscheidend dafür ist, dass es …
Klageverzicht
Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, die arbeitgeberseitige Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen. Möchte er gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen, muss er innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang die Kündigungsschutzklage einreichen. Versäumt er diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, unabhängig davon, wie viele Fehler sie aufweist und wie sozialwidrig sie auch sein mag. Entscheidet der Arbeitnehmer für …