Außergerichtliche Einigung

RA Axel Pöppel

Folgende Möglichkeiten kommen als außergerichtliche Einigung in Betracht: Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Mit einem Abwicklungsvertrag lassen sich hingegen die Folgen einer Kündigung einvernehmlich regeln. Eine Einigung vor Gericht ist immerhin günstiger als ein Urteil Außergerichtliche Einigungen sind günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Sie erlauben nahezu beliebige Gestaltungen der Vertragsbeendigung. Durch eine außergerichtliche Einigung verzichten Sie auf seinen …