Weiterbeschäftigungsanspruch

RA Axel Pöppel

Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung von Gehalt und auf Beschäftigung. Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, enden Gehalts- und Beschäftigungsanspruch mit Ablauf der Kündigungsfrist. Wehrt sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage, können mehrere Monate (oder sogar Jahre, wenn das Verfahren durch alle Instanzen geht) vergehen, bis über die Kündigung rechtskräftig entschieden ist. Während dieses langen Zeitraums …