Der Arbeitsunfall ist gesetzlich in § 8 SGB VII geregelt. Demnach ist ein Arbeitsunfall ein Unfall von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. In diesem Zusammenhang sind Unfälle zu verstehen als zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Arbeitnehmer sind gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Zu den gesetzlich versicherten Fällen zählen nicht nur …