Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann grds. auf folgenden Wegen erfolgen: Beendigung durch Befristung mit Sachgrund Beendigung durch Befristung ohne Sachgrund Kündigung durch den Arbeitgeber Kündigung durch den Arbeitnehmer Aufhebungsvertrag Eintritt in die Altersrente Eintritt in die volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente Tod des Arbeitnehmers Beendigung durch gerichtliches Urteil Beendigung durch gerichtlichen Vergleich Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht für Gastronomie – Betriebliche …