Die Arbeitsstätte ist zunächst ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht und nicht aus dem Arbeitsrecht. Die Arbeitsstätte befindet sich am Arbeitsort; dies kann z.B. eine Stadt sein. Sie umfasst einen oder mehrere Arbeitsplätze. Im Arbeitsrecht ist der Betrieb, bzw. die Betriebsstätte das entsprechende Gegenstück. Es handelt sich bei der Arbeitsstätte in der Regel um eine Einheit in einem Gebäude, auf einem Grundstück oder in …