Arbeitnehmerüberlassung

RA Axel Pöppel

Unter einer Arbeitnehmerüberlassung versteht man grundsätzlich das (zeitlich begrenzte) Verleihen von Arbeitskräften (Leiharbeitnehmer) durch ein Unternehmen (Verleihunternehmen/Überlasser) an ein anderes Unternehmen (Entleiher). Im Falle der Arbeitnehmerüberlassung fallen Arbeitsvertrag und die Arbeitsleistung auseinander, denn der Arbeitsvertrag besteht in der Regel mit dem Verleihunternehmen, die Arbeitsleistung wird hingegen beim Entleiher. Regelungen bezüglich der Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Als wichtigste Vorschriften …