Arbeitsgerichtsbarkeit

RA Axel Pöppel

Die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Zuständigkeiten und der Gang des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sind in einem besonderen Prozessrecht geregelt, dem Arbeitsgerichtsgesetz. Grundsätzlich ist das Verfahren der Zivilprozessordnung angelehnt, jedoch unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit kennt drei Instanzen: Erstinstanzlich sind für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die Arbeitsgerichte (ArbG) zuständig. Gegen Urteile oder Beschlüsse des Arbeitsgerichts ist die Berufung bzw. Beschwerde vor den …