Kanzlei für Arbeitsrecht in Eimsbüttel

Sie suchen nach „Kanzlei für Arbeitsrecht in Eimsbüttel“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht.


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Kanzlei für Arbeitsrecht

Das Fachgebiet Arbeitsrecht umfasst das weite Gebiet vom Schließen von einem Arbeitsvertrag bis hin zur Entlassung und etwaiger Abfindungsansprüche sowie die Verhandlung von vertraglich oder außervertraglich vorgesehenen Wettbewerbsverboten.

Da das Aufgabengebiet des Arbeitsrechts so umfassend ist, die Handlungsalternativen für eine nicht besonders im Arbeitsrecht versierte Rechtsanwaltskanzlei nicht leicht zu überschauen. Daher ist die Inanspruchnahme einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht unbedingt anzuraten. Schließlich geht es bei Auseinandersetzungen wie der Versetzung, der Kündigung, beim Arbeitsschutz und bei Ansprüchen aus kollektivem Arbeitsrecht um oft exstinziell wichtige Fragen.

In einer guten Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht finden sie idealerweise wenigstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Rechtsanwalt mit ausgewiesener Kenntnis vom Arbeitsrecht, einschließlich der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie der Landes Arbeitsgerichte seines Bezirkes z. B. des hamburgischen Landesarbeitsgerichtes.

Durch die explizite Erfahrung der Rechtsprechung gewährleistet die Kanzlei für Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer bzw. dem Arbeitgeber eine dem Einzelfall entsprechende Beratung. So kann sich für den Unternehmer die Frage zu stellen, in welchem Ausmaß er dem Arbeitnehmer bei einer Abfindungsforderung entgegen kommen muss oder ob er es sich beruhigt auf eine Auseinandersetzung vor Gericht einlassen kann.

Vergleichbares gilt auch für den Arbeitnehmer. Wann ist der Rechtsstreit anzuraten und wann ist ein zurückhaltender Umgang ratsam?

Auch das richtige Verständnis von Tarifverträgen und ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz können für beide Seiten eines Arbeitsverhältnisses von wesentlicher Bedeutung sein. Aber auch die Fragestellung, ob eine Bestimmung des Arbeitsvertrages gänzlich unwirksam ist oder doch noch durch ergänzende Vertragsauslegung gerettet werden kann, kann bedeutend für den Ausgang der Auseinandersetzung sein.

Oder im Speziellen: Was bedeutet der Wechsel des Unternehmenseigentümers für den Mitarbeiter und was bedeuten die Alt-Verträge für den neuen Arbeitgeber? Grundsätzlich heißt es wie im Mietrecht, „Kauf bricht Miete nicht“ oder um es entsprechend anzupassen „Betriebsübergang bricht den Arbeitsvertrag nicht“. Im Falle eines Mietvertrages spielen die Personen und deren Verhältnis keine große Rolle. Was geschieht aber, wenn der Chefsekretärin der neue Boss nicht sympathisch ist oder umgekehrt? Insbesondere hier gilt, je individueller die Sachlage, desto mehr ist die Kompetenz in der Sache einer Kanzlei für Arbeitsrecht gefragt. Zwar gilt bei der Beratung durch eine Anwaltskanzlei nicht die Devise „Fragen kostet nichts“, denn sie kostet. Nicht zu vergessen gilt es aber, „Nicht zu fragen kostet meistens mehr!“

RA Hamza Gülbas/ RA Axel Pöppel


Mehr Arbeitsrecht: BetriebsratsschulungAkkordlohn BundesarbeitsgerichtArbeitsrecht in der LebensmittelproduktionBefristeter ArbeitsvertragSteuerberater Husum


Rechtsanwalt in Eimsbüttel

Der Ortsteil Eimsbüttel gibt zugleich dem Hamburger Bezirk Eimsbüttel den Namen. Auf einer Fläche von circa 3 km³ leben in Eimsbüttel ca. 55.000 Bewohner. Die Bezeichnung Eimsbüttel geht auf das ursprüngliche Dorf „Eymersbuttele“ zurück, welches im Jahre 1275 erstmalige urkundliche Nennung fand, als eine Hufe des Dorfes an das Nonnenkloster Herwardeshuthe (heutzutage: Harvestehude) verkauft wurde.

Im Jahre 1339 sodann verkaufte der Graf Adolf VII. von Schauenburg-Pinneberg dem Kloster das ganze Dorf für 300 Mark damaliger Währung. Erst als die klösterliche Verwaltung aufgehoben wurde, gelangte Eimsbüttel dann im Jahre 1894 an Hamburg. Erst als Ausflugsziel wegen seiner idyllischen Lage und seiner Restaurationen beliebt, siedelten sich dann kleinere Handels- und Handwerksbetriebe an, bis sich Eimsbüttel mit der Gründung des Unternehmens Beiersdorf zu einem Industriestandort entwickelte.

Berühmteste Persönlichkeit Eimsbüttels war vermutlich bis dahin die „schöne Marianne“, die Eimsbütteler Gastwirttochter Marianne Raux, welche erst das „Mariannenruh“ und dann ein anderes Lokal am heutigen Doormannsweg in Eimsbüttel betrieben hat und sich als „außerordentlich schönes Frauenzimmer“ vor Avancen offensichtlich nicht retten konnte. Mit dem Schwimmbad „Kaifu“ eröffnete im Jahre 1936 darüber hinaus das erste Warmwasserfreibad Hamburgs in Eimsbüttel. Dessen ungeachtet ist Eimsbüttel dank seiner weitläufigen Parkanlagen ein sehr grüner Stadtteil Hamburgs.

Geprägt ist der Stadtteil Eimsbüttel obendrein durch die herrschaftlichen Häuserfassaden im wilhelmischen Stil. Deutschlandweit bekannt geworden ist Eimsbüttel unter dem Spitznamen „Eimsbush“, geschuldet der in Eimsbüttel aktiven Hip-Hop-Szene um „Die Beginner“, „Jan Delay“ und „Samy Deluxe“.

RA Axel Pöppel


Profis im Kündigungsschutz: Fachanwalt für Kündigung in NeumünsterFachanwalt für Kündigung in HarburgFachanwalt für Kündigung in Kiel Rechtsbeistand bei Kündigung in WandsbekRechtsbeistand bei Kündigung in EppendorfBester Anwalt Arbeitsrecht HamburgKündigung Hamburg AnwaltTerminsvertretung Arbeitsrecht Hamburgfristgemäße KündigungBetriebsratskanzleiKündigung LufthansaHamburg Kündigungsschutz Anwalt


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?

Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN

Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung

Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.

Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.

Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?

Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Verdachtskündigung

Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN

Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com


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 Whistleblowing

Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen.  Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen

Bild: unsplash.com/ Javardh


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Elternzeit verkürzen 

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen


Profis zum Kündigungsschutz Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in HusumRechtsanwalt für Kündigungsschutz in HusumRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EilbekRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EimsbüttelRechtsbeistand bei Kündigung in WilhelmsburgAnwalt für Kündigungsschutz in BergedorfSpezialist für Kündigung in HamburgBester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg


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Schwerbehindertenvertretung

Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94  Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen.

Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter.

Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer Kündigungsschutz zu, wie er auch für Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN

Schwerbehindertenvertretung/ Bild: Unsplash.com


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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt

Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt.
Doch lange überwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzahlen müssen.
Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsächlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. Schließlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu überprüfen.
Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhält das Erhaltene auch wieder zurückgeben muss…Weiterlesen


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