In Deutschland gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Eine Freistellung ohne Lohnzahlung ist nur in Ausnahmefällen oder durch Vereinbarung möglich. Bekannte Gründe sind etwa die Betreuung eines kranken Kindes, Pflege eines Angehörigen, Elternzeit oder längere Weiterbildung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich hier einig sein oder es muss eine Rechtsgrundlage bestehen. Dabei ist wichtig: Unbezahlter Urlaub bedeutet in …

