Variable Vergütung im deutschen Arbeitsrecht: BAG-Rechtsprechung und EU-Transparenzpflichten

Arbeitgeber, die Zielvereinbarungen oder Zielvorgaben versäumen, schulden Schadensersatz in Höhe von 100% des maximal erreichbaren Bonus. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Grundsatzurteilen bis Februar 2025 diese Position gefestigt und unterscheidet dabei klar zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe – mit erheblichen Konsequenzen für die Haftung. Parallel dazu müssen Unternehmen bis zum 7. Juni 2026 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen, die erstmals auch variable Vergütungsbestandteile …

Bonus verpasst? Was Führungskräfte über verspätete Zielvorgaben wissen müssen

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung 10 AZR 57/24 klargestellt: Wer als Arbeitgeber Ziele zu spät oder gar nicht vorgibt, schuldet den vollen Bonus als Schadensersatz. Für Führungskräfte ist das Urteil in doppelter Hinsicht relevant – als Betroffene und als Verantwortliche. Ein alltägliches Problem mit teuren Folgen Variable Vergütung gehört für Führungskräfte zum Standard. Ob als Abteilungsleiter, Bereichsvorstand oder Geschäftsführer …