Wenn der Betriebsrat Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan blockiert, indem er unzulässige Vorbedingungen stellt, kann der Arbeitgeber sofort die Einigungsstelle anrufen – auch ohne dass vorher ein einziges inhaltliches Gespräch stattgefunden hat. Der Beschluss verdeutlicht die Grenzen gewerkschaftlicher Beteiligung an innerbetrieblichen Verhandlungen und stärkt die Position von Arbeitgebern in kleineren Betrieben erheblich. Die Beschwerde beim LAG Nürnberg (Az. 7 TaBV …

