Was macht einen Minijob aus?

Die Besonderheit am Minijob ist seine Begrenzung auf eine Vergütung von 520 Euro im Monat (früher 450 Euro im Monat). In diesem Rahmen dürfen kleine Arbeitsverhältnisse unter vereinfachten Bedingungen (Pauschalabgaben für Steuern etc.) geführt werden. Entgegen weit verbreiteter Meinung haben Minijobber/innen Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Eine Anstellung bzw. Beschäftigung wird im Arbeitsrecht dann als Minijob bezeichnet, wenn …