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Wir fechten Ihre Kündigung an, kämpfen für hohe Abfindungen, gute Zeugnisse und die Vermeidung von Sperrzeiten
Rechtsanwalt Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mit der Kündigung fällt Ihr Arbeitsplatz und Ihr Einkommen weg, wenn Sie sich nicht dagegen wehren. Im schlimmsten Fall können Sie Ihre laufenden Kosten im nächsten Monat bereits nicht mehr decken und erhalten kein Arbeitslosengeld aufgrund einer Sperrzeit.
Wir sorgen dafür, dass es nicht soweit kommt, Sie eine angemessene hohe Abfindung erhalten und auch keine Probleme beim Bezug des Arbeitslosengeldes bekommen. Mit unserer Erfahrung von mehr als 20 Jahren und über 10.000 Fällen im Arbeitsrecht setzen wir Ihre Rechte durch.
Wir übernehmen auch die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses, sodass Sie einen guten Eindruck bei der nächsten Bewerbung hinterlassen.
Wichtig! Handeln Sie schnell und versäumen Sie keine Fristen! Ist die Kündigung älter als 3 Wochen, so ist sie wirksam und nicht mehr anfechtbar. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Bestmögliche Abfindung erhalten
Wir prüfen ob Ihnen eine Abfindung zusteht und suchen nach den Details, die Ihnen zu einer höheren Abfindung verhelfen können.
Sperrzeit beim
Arbeitslosengeld verhindern
Ist die Kündigung fristlos, so würden dies zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld führen. Wir kämpfen dafür, dass das nicht so ist und Sie keine zu großen finanziellen Einbußen haben.
Gutes Arbeitszeugnis
bekommen
Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen häufig positiv, sind es aber nicht immer. Wir prüfen Ihr Zeugnis und verhelfen zu einem Zeugnis, das Sie bei Bewerbungen nicht den Job kosten wird.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung bei Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag ist kostenfrei. Bei dringenden Anliegen, kontaktieren Sie uns direkt per Telefon während unserer Öffnungszeiten. Für alle weiteren Fragen oder außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen unsere schnelle Online-Anfrage zur Verfügung.
Online
24 Stunden, rund um die Uhr
Telefon
Mo - Sa von 08:00 - 20:00 Uhr
Beeindruckende Erfolgsbilanz
Unsere jahrzehntelange Arbeit im Arbeitsrecht hat nicht nur Erfahrung, sondern auch eine klare Gewinnerstrategie hervorgebracht, die sich in zahlreichen erfolgreichen Mandaten widerspiegelt.
Hoher Bewertungsscore
Mit exklusivem Fokus auf das Arbeitsrecht verfügen wir über 20 Jahre Fachkompetenz. Über 10.000 erfolgreich bearbeitete Fälle zeugen von unserer Expertise und Effizienz.
Langjährige Mandantenbeziehungen
Viele unserer Mandanten vertrauen uns über Jahre hinweg und ziehen unsere Expertise in verschiedenen Phasen ihres Berufslebens heran.
Rechtsanwalt Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Axel Pöppel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und mit über 20 Jahren Erfahrung steht er Arbeitnehmern in seiner spezialisierten Kanzlei tatkräftig zur Seite.
Empfangen werden Sie bei Ihm in einer gemütlichen Sitzecke mit einer Tasse Kaffee in einer vertrauensvollen Atmosphäre, in der Sie sich wohl und verstanden fühlen.
Seine Leidenschaft für das Arbeitsrecht wurde früh durch den renommierten Fachanwalt für Arbeitsrecht, Walther Behrens, geweckt. Durch spezialisierte Ausbildungen an den Arbeitsgerichten Hannover und Kiel hat er das Rüstzeug, um Sie bestmöglich zu vertreten. Nicht nur seine Expertise, sondern auch seine Tätigkeit als Dozent im Arbeitsrecht und Autor von Fachveröffentlichungen macht ihn zum idealen Anwalt für Arbeitnehmer.
Wenn Sie einen engagierten, kompetenten und menschlichen Rechtsbeistand suchen, der Ihr Anliegen zu seinem eigenen macht, sind Sie bei Rechtsanwalt Axel Pöppel genau richtig. Ein Anwalt, der für Arbeitnehmer kämpft und immer ein offenes Ohr für Ihre Bedenken und Fragen hat.
Kein Risiko und volle Transparenz
Kostenfreie Ersteinschätzung
Ein erstes kurzes Telefongespräch mit der Schilderung Ihres Problems und einer Ersteinschätzung ist kostenlos.
Volle Transparenz
Möchten Sie uns beauftragen, so setzen wir Sie immer ganz genau über die Art und die Höhe der zu erwartenden Kosten in Kenntnis, bevor wir kostenpflichtig tätig werden.
Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in der Regel die Kosten. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, können wir prüfen ob Prozesskostenhilfe möglich ist.
Achtung, nur 3 Wochen Zeit bei Kündigung
Im Arbeitsrecht gibt es vor allem ein Leitprinzip: Der frĂŒhe Vogel fĂ€ngt den Wurm. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie eine KĂŒndigung erhalten haben.
Sie haben bei einer KĂŒndigung nur drei Wochen Zeit, um sich gegen die KĂŒndigung vor den Arbeitsgerichten zur Wehr zu setzen. Wenn Sie das nicht tun, ist die KĂŒndigung nicht mehr anfechtbar und Ihr ArbeitsverhĂ€ltnis mit dem Arbeitgeber endet.
Vergeben Sie sich nicht bestimmte Chancen, indem Sie mit der Kontaktaufnahme zu lange zuwarten. Geben Sie Ihre Angelegenheit in kompetente HĂ€nde und profitieren Sie von unserer Weitsicht in arbeitsrechtlichen Fragen. Zögern Sie daher nicht, sich nach dem Erhalt einer KĂŒndigung sofort mit uns in Verbindung zu setzen.
Und vergessen Sie nicht: Die erste Kontaktaufnahme ist fĂŒr Sie kostenfrei und eine Kontaktaufnahme daher risikolos.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung bei Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag ist kostenfrei. Bei dringenden Anliegen, kontaktieren Sie uns direkt per Telefon während unserer Öffnungszeiten. Für alle weiteren Fragen oder außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen unsere schnelle Online-Anfrage zur Verfügung.
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Die hÀufigsten Fragen von Arbeitnehmern
Wir haben hier die wichtigsten Fragen von Arbeitnehmern einmal gesammelt und beantwortet.
Eine Kündigungsschutzklage ist in der Praxis in fast allen Fällen sinnvoll. Denn mit der Kündigungsschutzklage greift der Arbeitnehmer die Wirksamkeit der Kündigung durch den Arbeitgeber. Wenn die Kündigungsschutzklage Erfolg hat, bleibt das Arbeitsverhältnis rückwirkend und ungekündigt bestehen. Das ist aber in der Regel nicht das Ziel. Die meisten Arbeitnehmer verfolgen tatsächlich mit der Kündigungsschutzklage das Ziel einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Da eine Klage, die direkt auf die Zahlung einer Abfindung gerichtet ist, im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgesehen ist, bleibt die Kündigungsschutzklage das Mittel der Wahl, wenn eine Kündigung im Raum steht.
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