Kostenlose Ersteinschätzung

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben oder erwarten.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen. Füllen Sie dafür  gerne eine Anfrage über dieses Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

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Eine anwaltliche Beratung nach einer Eigenkündigung kann viele Aspekte umfassen, wie die Abwicklung der restlichen Vergütung und das Arbeitszeugnis. Solche Themen sind oft komplex und erfordern eine gründliche Prüfung Ihrer Dokumente, was über eine kurze kostenlose Ersteinschätzung hinausgeht. Wir haben die wichtigsten Fragen zur ersten Orientierung kostenlos zusammengefasst. Sollten diese Ihre Fragen nicht beantworten, kontaktieren Sie uns gerne im Rahmen einer kostenpflichtigen Beratung.
 
Bevor Sie uns für eine kostenpflichtige Beratung kontaktieren, lesen Sie sich bitte die häufigsten Fragen zur Eigenkündigung als Arbeitnehmer durch.
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Eine anwaltliche Beratung nach der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags kann viele Aspekte umfassen, wie die Abwicklung der Abfindung und die Formulierung des Arbeitszeugnisses. Solche Themen sind oft komplex und erfordern eine gründliche Prüfung Ihrer Dokumente, was über eine kurze kostenlose Ersteinschätzung hinausgeht. Wir haben die wichtigsten Fragen zur ersten Orientierung kostenlos zusammengefasst. Sollten diese Ihre Fragen nicht beantworten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir erklären transparent, was kostenlos machbar ist und wann eine kostenpflichtige Beratung nötig wird. Bedenken Sie aber, dass manche rechtlichen Verfolgungen hohe Kosten verursachen, die ihren Nutzen übersteigen können.
  
Bevor Sie uns kontaktieren, lesen Sie sich bitte die häufigsten Fragen zum unterschriebenen Aufhebungsvertrag durch.

Bitte beachten:

Eine kostenfreie Ersteinschätzung ist ausschließlich bei Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags möglich.

Für sonstige Anfragen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung hier anfragen.

Ja, ich habe mir die häufigen Fragen durchgelesen. Meine Frage konnte jedoch nicht beantwortet werden.
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