Schneller Termin

Kurze Fristen – Brennende Fragen! Arbeitsrecht ist ein „schnelles“ Rechtsgebiet. Nach einer Kündigung muss die Klage innerhalb von drei Wochen beim Gericht eingegangen sein. Sonst ist sie wirksam.

Termine bereits am selben oder nächsten Arbeitstag

Darum bekommen Sie bei uns immer einen Termin am selben oder nächsten Arbeitstag. Wenn es notwendig ist machen wir auch Termine außerhalb der normalen Arbeitszeiten. Da kann es schon mal vorkommen, dass wir sagen: „Kommen Sie bitte heute um 21 Uhr.“ Das kommt selten vor, aber wenn es darum geht, eine an dem Tag ablaufende Frist zu retten, ist das eben so.

Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt muss  Klage eingereicht werden

Wir Anwälte im Arbeitsrecht müssen sehr schnell und präzise Arbeiten. Denn insbesondere die Fristen bei Kündigungen sind kurz und versäumt ist vorbei. Daher noch einmal der Hinweis auf die Wichtigkeit der Fristen: Wer drei Wochen nach Erhalt der Kündigung keine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht hat, dessen Kündigung ist dann nicht mehr anfechtbar.