Wer aus möglichst vielen Winkeln blickt, hat den besseren Überblick. Als Spezialisten im Arbeitsrecht sind wir nicht auf die eine oder andere Seite festgelegt.
Kanzlei für Arbeitgeber – Kanzlei für Unternehmer
Zu unseren Kunden zählen kleine und mittelständische Unternehmen. Diese Arbeitgeber beraten wir in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Unsere Leistungen für Unternehmen
Im Individualarbeitsrecht planen wir Kündigungen, die möglichst geringe Abfindungskosten auslösen. Wir entwerfen gute Arbeitsverträge, die transparent und ausgewogen sind und deren Regelungen auch den strengen Anforderungen der Arbeitsgerichte Stand halten.
Im kollektiven Arbeitsrecht verhandeln und entwerfen wir Betriebsvereinbarungen und vermeiden – soweit möglich – kostenintensive Einigungsstellen. Wenn es aber sinnvoll und nötig ist, können wir auch das. Dabei hilft es uns sehr, dass wir auch die andere Seite kennen und daher genau wissen, worauf Betriebsräte und deren Anwälte Wert legen.
Spezialist für Arbeitnehmerdatenschutz und Mitbestimmung
Rechtsanwalt Axel Pöppel gehört im Recht des Arbeitnehmerdatenschutzes und der Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bundesweit zu den anerkannten und gefragten Spezialisten. Er hält regelmäßig Vorträge und Schulungen und ist aufgrund seiner umfassenden technischen und informatischen Kenntnisse in der Lage, komplexe Betriebsvereinbarungen in diesem Bereich rechtssicher zu formulieren.
Es gibt aber auch Dinge, die wir nicht machen: Wir beraten keine Konzerne und Großunternehmen. Die passen schlicht nicht zu uns und wir nicht zu denen.
Was Sie bei uns bekommen
- Professionelle und pragmatische Rechtsberatung für Ihr Unternehmen
- Ein Team von Fachleuten für alle Rechtsfragen rund ums Arbeitsrecht
- Ein hohes Maß an Kompetenz, da wir sowohl die Arbeitnehmer-, die Betriebsrats-, als auch die Arbeitgeberseite kennen
- Sparen Sie Zeit und Geld durch Vermeiden von Fehlern
Sie können uns unter der 040 – 35 70 49 50 von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns auch gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen.
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Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
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Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
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Die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Zuständigkeiten und der Gang des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sind in einem besonderen Prozessrecht geregelt, dem Arbeitsgerichtsgesetz. Grundsätzlich ist das Verfahren der Zivilprozessordnung angelehnt, jedoch unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit kennt drei Instanzen: Erstinstanzlich sind für alle Streitigkeiten aus dem
Arbeitsverhältnis die Arbeitsgerichte (ArbG) zuständig. Gegen Urteile oder Beschlüsse des Arbeitsgerichts ist die Berufung bzw. Beschwerde vor den Landesarbeitsgerichten (LArbG) statthaft. Gegen Urteile und Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte hingegen ist eine Revision bzw. eine Rechtsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt anzustrengen, sofern diese Rechtsmittel zugelassen worden sind.
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