Abfindung – Gibt es einen gesetzlichen Anpruch?

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung? Wir erklären die Möglichkeiten.

Es gibt an sich keinen Abfindungsanspruch. Aber es wird in fast jedem KĂĽndigungsschutzprozess eine Abfindung gezahlt. Das passt nur auf den ersten Blick nicht zusammen. Denn in der Praxis hat es sich eingebĂĽrgert, dass der Arbeitgeber sich mit einer Abfindung aus dem KĂĽndigungsschutzprozess „freikauft“. Dabei hat sich – aus nicht wirklich nachvollziehbaren GrĂĽnden – ein Wert von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung als „Regelabfindung“ ergeben. Ein Arbeitnehmer, der fĂĽnf Jahre bei einem Gehalt von zuletzt 2.000,00 Euro brutto tätig war, hätte/ erhielte theoretisch eine Regelabfindung von 5.000,00 Euro brutto. Diese Abfindung ist ein unverbindlicher Richtwert. Es hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab, ob dieser Wert erreichbar ist oder auch nicht, oder ob sogar eine erheblich höhere Abfindung das Ergebnis des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist. Die Abfindung ist – rein rechtlich gesehen – ein Ausgleich fĂĽr den „sozialen Besitzstand“, der sich im Wesentlichen in der Dauer des Arbeitsverhältnisses widerspiegelt. Die echte Abfindung, die vom Arbeitsgericht durch Urteil festgesetzt wird, kommt nur in sehr seltenen Fällen vor und betrifft dann in der Regel die Entlassung von leitenden Angestellten. Die Höhe der erreichbaren Abfindung hängt dabei weitgehend von diesen drei Faktoren ab:

  • Erfolgsaussichten im KĂĽndigungsschutzverfahren
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Mitarbeiterzahl des Arbeitgebers
  • Stärke des Trennungswunsches des Arbeitgebers

Ein Buchhalter, der nach 20 Jahren beim nachgewiesenen Griff in die Kasse erwischt wurde, wird von seiner „Regelabfindung“ von vielleicht 30.000 Euro eher nichts sehen, während der junge Familienvater, der ohne jeden Grund nach zwei Jahren gekĂĽndigt wird, unter Umständen mit einem halben Jahresgehalt oder mehr abgefunden wird.

Abfindung – Gibt es einen gesetzlichen Anpruch?/Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: NachteilausgleichPersonenbedingte KĂĽndigungRechtsanwalt Husum – RechtsschutzversicherungSonderkĂĽndigungsschutzSozialwahlUrlaubsvergĂĽtungWaBewertungssystem BetriebsratEGMR Freistellung von der ArbeitAufhebungsvertrag mit Freistellung Anspruch auf Freizeitausgleich EuGH Generalanwalt Allgmeiner forderungsausgleich


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Diese Frage wird uns im Arbeitsrecht immer wieder gestellt: Wie wird eine Abfindung versteuert?

Verbreiteter Irrtum: Abfindungen mĂĽssen nicht versteuert werden

Zu den weit verbreiteten Mythen im Arbeitsrecht gehört die Vorstellung, dass vom Arbeitgeber gezahlte Abfindungen steuerfrei seien. Nicht ganz falsch, wenn man ein paar jähre oder Jahrzehnte zurĂĽck denkt….WEITERLESEN

Wie wird eine Abfindung versteuert? Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte KĂĽndigungKĂĽndigungsfristenPersonalakteProbezeitkĂĽndigungSonderkĂĽndigungsschutz – Ă„nderungskĂĽndigung betriebsbedingt – Freistellung ohne KĂĽndigung –  Kleinbetrieb – Sozialplan Entlassung – KĂĽndigungsfrist unbefristeter Arbeitsvertrag – Leitender Angestellter KĂĽndigungsschutz – KĂĽndigung ohne ArbeitsvertragAufhebungsvertrag NachteileAufhebungsvertrag Sperrzeit vermeiden

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld

Der Gesetzgeber hat die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld durch das dritte Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz III) geändert. Die Änderung wirkt sich allerdings aufgrund der Übergangsvorschrift in § 434 l SGB III erst ab 01.02.2006 aus. Für Arbeitnehmer/Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31.1.2006 entsteht, d. h. die Arbeitslosigkeit muß spätestens am 31.01.2006 vorliegen, ist § 127 SGB III in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Die Neufassung, die seit 01.01.2004 Gesetz ist, gilt daher erstmals für Beendigungen von Arbeitsverhältnissen, die zum 31.01.2006 ausgesprochen wurden. WEITERLESEN

Nach altem Recht bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld

Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld/ Bild: Unsplash.com/ Veri Ivanova


Mehr zum Thema Abfindung: Abfindung im KleinbetriebAbfindungsanspruch berechnen  –  AbfindungsvergleichAbfindungsanspruchAbmahnungAbfindungszahlungAbfindungsformelAbfindungsforderungAufhebungsvetrag und CoronaFristlose KĂĽndigung CoronaAbfindung – Abfindungsrechner ArbeitsvertragArbeitsrecht Insolvenz Airbus Stellenabbau SozialplanPersonalabbau Lufthansa TechnikPersonalabbau BodenpersonalSozialplan Abfindung


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Berechnen Sie online Ihre Abfindungshöhe


Profis im KĂĽndigungsschutz: Anwalt fĂĽr KĂĽndigungsschutz in FinkenwerderAnwalt fĂĽr Arbeitsrecht in FinkenwerderKanzlei fĂĽr Arbeitsrecht in HarburgKanzlei fĂĽr Arbeitsrecht in KielRechtsanwalt fĂĽr Arbeitsrecht in BergedorfRechtsanwalt fĂĽr Arbeitsrecht in DulsbergRechtsanwalt fĂĽr Arbeitsrecht in Eilbek Rechtsanwalt fĂĽr Arbeitsrcht in EimsbĂĽttel


Auch interessant:

Abfindung im Kleinbetrieb

Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt worden ist, fragt er regelmäßig nach seinen Rechten auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Der entscheidende Punkt ist dabei zunächst immer die Frage nach der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, da sich hier die wesentliche Weiche stellt. Findet das Kündigungsschutzgesetz nämlich keine Anwendung, dann hat der betroffene Arbeitnehmer nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, sich gegen die ausgesprochene Kündigung zur Wehr zu setzen. Nicht zur Anwendung kommt das Kündigungsschutzgesetz vor allem dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb handelt.

Wo ist der Kleinbetrieb gesetzlich geregelt?

Ausdrücklich erwähnt wird der Kleinbetrieb im Gesetz nicht. Allerdings regelt § 23 KSchG, wann das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist. Die erste Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs Monate bestanden haben muss (persönliche Geltungsvoraussetzung). Wer also zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt war, genießt keinen Kündigungsschutz, und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Bespiel: Der Arbeitnehmer ist bei einem großen deutschen Unternehmen mit hunderten von Filialen und 50.000 Mitarbeitern beschäftigt und erhält fünf Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine betriebsbedingte Kündigung. Da er die sechsmonatige Karenzfrist nicht überschritten hat, findet das Kündigungsschutzgesetz auf sein Arbeitsverhältnis keine Anwendung. Zu prüfen wäre hier allerdings, ob ein im Betrieb vorhandener Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß beteiligt worden ist. Die zweite Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer (Schwellenwert) in Vollzeit beschäftigt (allgemeine Geltungsvoraussetzung). Tut er dies nicht, so spricht man von einem Kleinbetrieb. Weiterlesen

Abfindung im Kleinbetrieb/ Bild: Unsplash.com/ Guilherme Cunha


Mehr zum Thema AbfindungAbfindung im Kleinbetrieb – Abfindung Steuer vermeidenMindestlohnOrdentliche KĂĽndigungArbeitsleistungBeschäftigungsverbotTarifvertragKonzerbetriebsratArbeitsvertragunbefristeter ArbeitsvertragBeendigungskĂĽndigungAufhebungsvertrag unterscheiben – ja oder nein? Der Aufhebungsvertrag und seine Nachteile


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant: 

Die Abfindung und die Steuer

Wichtige Tipps fĂĽr Arbeitnehmer

Die Frage, ob Abfindungen versteuert werden müssen, bekommen wir immer wieder gestellt. Und immer noch spukt in den Köpfen vieler Betroffener die Idee herum, eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung könne steuerfrei vereinnahmt werden. Diese mit Übergangsregelungen bis Ende 2007 geltende Regelung existiert nicht mehr. Jede Abfindung ist zunächst einmal in vollem Umfang steuerpflichtiges Einkommen.

Progressive Einkommenssteuer

Denken wir uns Max Abfindikus aus, er ist ledig, hat keine Kinder. Er verdient als Angestellter 30.000 € brutto. Seine persönlichen Freibeträge bleiben in den folgenden Berechnungen unbeachtet. Seine Einkommenssteuer beträgt 5.601 € zzgl. Soli in Höhe von 308 € (sämtliche Werte gerundet). Sein Einkommen wird damit durchschnittlich mit 19,7% versteuert…       Weiterlesen Jetzt online Abfindungshöhe berechnen

Abfindung und die Steuer/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema AbfindungAbfindung im Kleinbetrieb – Abfindung Steuer vermeidenMindestlohnOrdentliche KĂĽndigungArbeitsleistungBeschäftigungsverbotTarifvertragKonzerbetriebsratArbeitsvertragunbefristeter ArbeitsvertragBeendigungskĂĽndigungAufhebungsvertrag unterscheiben – ja oder nein? Der Aufhebungsvertrag und seine NachteileKein RĂĽcktritt vom AufhebungsvertragAufhebungsvertrag und CoronaFristlose KĂĽndigung Corona

 


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr