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Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
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Über 10.000 Fälle erfolgreich gelöst. Termin innerhalb 24 Stunden.

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Betriebsräte

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg

Sie haben eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen? Dann brauchen Sie einen Anwalt, der Ihre Situation aus Erfahrung kennt – und ausschließlich auf Ihrer Seite steht. Axel Pöppel ist seit über 25 Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte und Manager.

Unsere Kanzlei berät Sie diskret und strategisch bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlung. Ob fristlose Kündigung, betriebsbedingte Umstrukturierung oder ein vom Arbeitgeber vorgelegter Aufhebungsvertrag: Wir analysieren Ihre individuelle Lage, bewerten Ihre Optionen und setzen Ihre Interessen durch – am Verhandlungstisch oder vor dem Arbeitsgericht.

Warum sich Arbeitnehmer und Führungskräfte für Pöppel
Rechtsanwälte entscheiden

Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer – vom Angestellten bis zum Geschäftsführer. Keine Arbeitgeberseite, kein Interessenkonflikt.

Gerade für Führungskräfte und leitende Angestellte ist das entscheidend: Eingeschränkter Kündigungsschutz, Organstellung, Managerhaftung und komplexe Vergütungsstrukturen erfordern spezialisierte Beratung. Wir kennen diese Besonderheiten – aus über 10.000 bearbeiteten Fällen.

Unsere Erfolgsfaktoren auf einen Blick

  • Über 10.000 Fälle in 25 Jahren

    Unser ausschließlicher Fokus auf das Arbeitsrecht bedeutet: Jede
    Konstellation, die Ihnen neu vorkommt, haben wir schon hundertfach
    gesehen. Diesen Erfahrungsvorsprung setzen wir für Sie ein.

  • Termin innerhalb von 24 Stunden

    Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Deshalb garantieren wir Ihnen
    einen Beratungstermin innerhalb eines Werktages. Ihre Dreiwochenfrist
    läuft – wir auch.

  • Ehrliche Einschätzung

    Nicht jeder Fall lohnt sich. Wir sagen Ihnen offen, wie wir Ihre Chancen bewerten und ob sich der Aufwand wirtschaftlich lohnt. Diese Ersteinschätzung ist bei Kündigung und Aufhebungsvertrag kostenlos.

Kostenlose Ersteinschätzung – vertraulich und unverbindlich

Sie haben eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen?
Schildern Sie uns Ihren Fall – die erste Einschätzung ist kostenlos. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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Inhaber der Kanzlei

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Axel Pöppel ist seit über 25 Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und hat über 10.000 Fälle bearbeitet. Er vertritt ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte und Manager.

Bei ihm werden Sie in einer persönlichen Atmosphäre empfangen – in einer gemütlichen Sitzecke mit einer Tasse Kaffee, in der Sie sich verstanden fühlen. Denn arbeitsrechtliche Probleme sind immer auch persönliche Probleme.

Er sagt Ihnen offen, wie er Ihre Chancen einschätzt – und rät auch ab, wenn sich der Aufwand nicht lohnt. Diese Ehrlichkeit schätzen Mandanten, die eine realistische Lösung suchen statt leerer Versprechen.

Unsere Mandanten teilen Ihre Erfahrungen
Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte
  • Beeindruckende Erfolgsbilanz

    Unsere jahrzehntelange Arbeit im Arbeitsrecht hat nicht nur Erfahrung, sondern auch eine klare Gewinnerstrategie hervorgebracht, die sich in zahlreichen erfolgreichen Mandaten widerspiegelt.

  • Hoher Bewertungsscore

    Mit exklusivem Fokus auf das Arbeitsrecht verfügen wir über 25 Jahre Fachkompetenz. Über 10.000 erfolgreich bearbeitete Fälle zeugen von unserer Expertise und Effizienz.

  • Langjährige Mandantenbeziehungen

    Viele unserer Mandanten vertrauen uns über Jahre hinweg und ziehen unsere Expertise in verschiedenen Phasen ihres Berufslebens heran.

Was kostet die Beratung?

Der erste Kontakt ist kostenlos. Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag bewerten wir Ihren Fall und schätzen Ihre Chancen ein – telefonisch oder per Online-Anfrage, ohne Kosten.

Erst wenn Sie sich für eine weitere Beratung oder rechtliche Schritte entscheiden, entstehen Gebühren. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und werden Ihnen vorher transparent mitgeteilt.

Mit Rechtsschutzversicherung? Dann übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die gesamten Kosten.

Nach einer Kündigung: 3 Wochen Frist – keine Sekunde länger

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie genau drei Wochen Zeit, dagegen vorzugehen. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam – egal, ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Auch bei Aufhebungsverträgen gilt: Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben. Oft lassen sich deutlich bessere Konditionen verhandeln.

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

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