Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Geregelt ist dieser Anspruch im Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG.
Gemäß §3 BUrlG beträgt die gesetzliche Mindestdauer des Erholungsurlaubs 24 Werktage. Das BUrlG geht dabei von einer sechs-Tage-Woche aus, wer also nur 5 Tage in der Woche hat dementsprechend einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Dieser Anspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten (§4 BUrlG). Vorher besteht lediglich ein Teilanspruch.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung hat diesen Anspruch mittlerweile verdeutlicht und betont, dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im allgemeinen vorrangig sind.
Einmal gewährter Urlaub kann vom Arbeitgeber nicht widerrufen werden. Nur in sehr seltenen Fällen, die in der Praxis kaum relevant sind, kann ein Widerruf des Urlaubs erfolgen.
Andere Formen von Urlaub im Arbeitsrecht
Weiterhin existieren weitere Urlaubsformen. Erziehungsurlaub wird beispielsweise zur Betreuung und Kindererziehung gewährt. Mutterschaftsurlaub bezieht sich auf den Zeitraum nach der Geburt des Kindes. Bildungsurlaub stellt eine weitere besondere Urlaubsform dar, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung des Arbeitnehmers dienen soll. Sonderurlaub stellt schließlich eine besondere Urlaubsform dar, bei der der Arbeitnehmer auf Grund von Gründen, die in seiner Persönlichkeit liegen, einen Sonderurlaubsanspruch gewährt bekommt. Beispielsweise Urlaub bei der Geburt des Kindes, Hochzeit oder Tod ).

Urlaub im Arbeitsrecht – Alles was man wissen muss/Bild: Unsplash.com/ Chris Thompson
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Urlaubsabgeltung – Wie viel steht mir zu?
Die Urlaubsabgeltung stellt die Vergütung nicht genommener Urlaubstage dar. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer den Urlaub „in Natur“ nehmen, ist dies allerdings nicht mehr möglich, beispielsweise weil das Arbeitsverhältnis inzwischen beendet wurde, so ist der Arbeitgeber zur Vergütung der verbleibenden Urlaubstage verpflichtet.
Geregelt ist die Urlaubsabgeltung in §7 Abs.4 BUrlG. Für die Berechnung der Urlaubsabgeltung ist entscheidend, wie viel ein einzelner Urlaubstag wert ist. Grundsätzlich gilt für die Berechnung: ein Quartal hat 13 Wochen, das Gehalt wird also mit drei multipliziert (man erhält das Quartalsgehalt) und teilt es dann durch 13, um das Wochengehalt zu errechnen. Entsprechend der Wochenarbeitstage (in der Regel 5), muss dann noch dividiert werden…WEITERLESEN

Urlaubsabgeltung/ Bild: Unsplash.com/ Hamza Bounaim
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Kleidervorschriften Am Arbeitsplatz – Welche Dienstkleidung darf einem der Arbeitgeber vorschreiben?
Immer wieder machen große Unternehmen Schlagzeilen, indem sie ihren Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung oder welchen Kleidungsstil diese zu tragen haben. In vielen Bereichen sind Arbeitskleidung und Uniformen normal. Man würde sich ganz sicher sehr wundern, wenn ein Flugbegleiter in Jeans und T-Shirt im Eingang der Maschine stehen würde und die Streifenpolizistin im Ballerinakleid an die Unfallstelle kommt.Für großes Aufsehen hat vor einigen Jahren die Schweizer Bank UBS gesorgt, indem sie ein 40-seitiges Handbuch veröffentlicht hatte, in dem genau vorgeschrieben war, was die Mitarbeiter zu tragen hatten und was nicht. So wurde beispielsweise vorgegeben, dass Männer nur in schwarzen Schnürschuhen (mit Ledersohle) mit schwarzen Socken zur Arbeit erscheinen dürften. Frauen wurde vorgeschrieben hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen. Hier wird dann die Alltagskleidung zur Dienstkleidung. Aber nicht nur bei Banken gibt es Bekleidungsvorschriften. Aber: Kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern wirklich vorschreiben, welche Kleidung sie am Arbeitsplatz zu tragen haben? Bis hin zur Farbe der Unterhose?…Weiterlesen

Urlaub im Arbeitsrecht – Alles was man wissen muss/ Bild: Unsplash.com/ fancycrave
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