Das Urlaubsgeld stellt eine Sonderzahlung des Arbeitgebers dar und wird zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt. Sie ist zu Unterscheiden von der Urlaubsvergütung – auch Lohnzahlung im Urlaub.
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung des Urlaubsgeldes. Ansprüche auf eine Urlaubsgeldzahlung können sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag selbst, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aber betrieblicher Übung ergeben. Dementsprechend können Höhe und die Rahmenbedingungen des Urlaubsgeldes individuell festgelegt werden. Als Richtwert kann man sich grob an der Höhe eines Monatsgehalts orientieren.
In der Regel stellt das Urlaubsgeld ein 13. Gehalt dar, welches zumeist im Juni ausgezahlt wird.
Wissenswertes zum Urlaubsgeld
Auch Teilzeitkräften und Mini-Jobbern steht ein Anspruch auf das Urlaubsgeld zu, wenn sie von den individuellen Regelungen bezüglich des Urlaubsgeldes betroffen sind. Entsprechend ihrer geringeren Arbeitszeit wird das Urlaubsgeld dann jedoch gekürzt.
Das Urlaubsgeld ist zudem komplett steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Hat der Arbeitnehmer beispielsweise durch eine Regelung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung einen Anspruch auf die Zahlung eines Urlaubsgeldes, so kann der Arbeitgeber sich nicht einfach von diesem Anspruch entsagen. Vielmehr muss der Arbeitgeber dann mit dem Arbeitnehmer über neue Konditionen verhandeln.
Mehr zum Thema Urlaub:
Kündigung während des Urlaubs
Ist eine Kündigung im Urlaub oder während der Krankheit erlaubt und wirksam ?
Es ein weit verbreiteter Irrtum, daß man während der Krankheit oder im Urlaub nicht gekündigt werden darf.
Aber: Eine Kündigung während des Urlaubs oder der Krankheit durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich möglich.
Der Arbeitgeber muß aber beachten, daß eine Kündigung z.B. während eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Fernreise in der Regel nicht wirksam zugestellt werden kann. Die Kündigungsfrist und auch die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnen dann in der Regel erst mit der tatsächlichen Kenntnisnahme zu laufen.
Für Arbeitnehmer, die im Urlaub mit einer Kündigung rechnen, kann es sehr sinnvoll sein, dem Arbeitgeber die Zeit der Abwesenehit und die Urlaubsadresse mitzuteilen. Dann muß er für eine wirksame Zustellung am Urlaubsort zustellen. Und das ist oft schwierig.
Mehr zum Thema Arbeitsrechtsachen: Bildungsurlaub Arbeitgeber – Abmahnung – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Arbeitsrecht im Einzelhandel – Aufhebungsverlag– Tarifrecht– Verfallsfrist–rbeitsrecht Lufthansa – Was tun bei Kündigung durch Germanwings– Arbeitsrecht MTU aero engins– Piloten Übergangsversorgung– fristgerechte Kündigung
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Urlaubsentgelt – Urlaubsvergütung
Nach deutschem Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Während des Urlaubs ist also das vertragliche Entgelt zu zahlen. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (Montag bis Samstag) und somit 4 Wochen.
Maßgebend für die Höhe des Urlaubsentgelts bzw. der Urlaubsvergütung ist das durchschnittliche Monatsgehalt, das der in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat. Verkürzungen des Monatslohns, die sich z. B. infolge von Kurzarbeit oder Arbeitsausfall ergeben, sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Überstundenvergütungen während dieser 13 Wochen wirken sich auf die Höhe des Urlaubsentgeltes nicht aus. Das Urlaubsentgelt ist auszuzahlen, bevor der Arbeitnehmer seinen Urlaub antritt...WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Betriebsrat Kanzlei– Wie reagiere ich bei Kündigung– Sabbatical– Wieviel Tage Urlaub stehen mir zu–Urlaubsanspruch bei Beendigung– Schwerbehinderung Zusatzurlaub – Arbeitsrecht Lufthansa–Habe ich in der Schwangerschaft Kündigungsschutz?– Kündigung – was tun?– Kündigungsschutz Hamburg– Terminsvertretung Landesarbeitsgericht Hamburg– Was tun bei Kündigung United Airlines
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Anwaltliche Hilfe bei Mobbing
Ja, wir bearbeiten Mobbingfälle…
…allerdings nur:
- in begrenzter Zahl!
- zu unseren Bedingungen!
Warum?
Weil Mobbingmandate für den Rechtsanwalt sehr beratungsintensiv sind und die persönlichen Umstände und Notlagen, in die die Mandanten oft geraten sind, auch den professionellsten Berater mit nach Hause begleiten.
Weil es nicht um Gerechtigkeit geht. Diese Aussage wirkt auf den ersten Blick für eine Rechtsanwaltskanzlei absurd. Wenn nicht für Gerechtigkeit, wofür kämpft der dicke Anwalt denn? Für eine gute Zukunft seiner Mandanten!… Weiterlesen
Profis im Arbeitsrecht: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg Altstadt – 5 Fehler bei der Betriebsratsarbeit – Was ist die Kündigungsschutzklage? – 7 Fragen zur Abfindung – Rechtsanwalt Arbeitsrecht St Pauli–Hamburger Fachanwälte für Arbeitsrecht– Fachanwalt Kündigung Hamburg– Bester Anwalt Kündigungsrecht
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr