Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in St. Pauli

Sie suchen nach „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in St. Pauli“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Der Rechtsanwalt ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtssystems. Er trägt insoweit unabdingbar zum Funktionieren des Rechtssystems bei. Im Gegensatz zum Richter, dem Notar oder dem Staatsanwalt ist das prägende Merkmal der Rechtsanwälte die Partei ergreifende Interessensvertretung. Der Rechtsanwalt setzt sich für seine Mandanten ein.

Suchen Sie im Bereich Arbeitsrecht professionellen Beistand, so sollten Sie einen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird dabei versuchen, Ihre Interessen unter Berücksichtigung der genauen Verhältnisse und mit Bedacht durchzusetzen. Hin und wieder ist der Weg vor Gericht unvermeidbar. Und zwar dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer nicht von seiner Position abweichen will. Allerdings auch, wenn Gerichtsfristen abzulaufen drohen.

Aber nicht immer muss es dazu kommen. Der erfahrene Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird zu allererst mit ihrem Arbeitgeber unter Hinweis auf den Sachverhalt eine außergerichtliche Streitlösung herbeizuführen versuchen.

Geht es zum Beispiel um ein Arbeitszeugnis, ist der Weg vor dem Arbeitsgericht nicht erfolgsversprechend. Zwar gibt es für den Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis. Dieses muss aber vollständig und wahrheitsgemäß sein, der Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden. Ist das Arbeitszeugnis allerdings nicht berufsfördernd, darf man die zeitliche Komponente nicht außer Acht lassen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung zieht sich meist länger als ein außergerichtlicher Vergleich. Braucht man so ein Zeugnis für die Stellensuche, so nützt ein erst nach Monaten gefälltes Urteil wenig.

Natürlich kann man einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auch dann aufsuchen sich für ihre Interessen zu engagieren, wenn kein aktueller Rechtsstreit sich abzeichnet. Also wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nur vorbereitend hinzugezogen wird.

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln wollen bzw. müssen und hoffen auf eine ordentliche Abfindung. Auch in diesem Fall kann der bevollmächtigte Rechtsanwalt für die jetzt anstehenden Verhandlungen mit dem Unternehmer in Dialog treten. Ratsam ist dies vor allem dann, wenn Sie um ihre Verhandlungsschwäche wissen. Typisch ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zudem, wenn sie mit Ihrem Arbeitgeber menschlich verbunden sind und nicht wissen, wie Sie die Sache anpacken sollen. Ihr empfehlenswerter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auch so steuiern, dass sich dieser nicht automatisch angegriffen fühlt.

RA Axel Pöppel


Rechtsanwalt in St. Pauli

Der Stadtteil St. Pauli gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Mitte. Auf einer Fläche von rund 2,3 km² leben „auf“ St. Pauli etwa 23.500 Einwohner.

St. Pauli wurde 1894 zum Hamburger Stadtteil, wobei es bis 1937 zweigeteilt war: der westliche Teil von St. Pauli gehörte bis dahin zur Stadt Altona, der östliche hingegen zu Hamburg. Berühmtheit erlangte St. Pauli vornehmlich durch sein Vergnügungsviertel rund um die „Hamburger Reeperbahn“ („Kiez“) ebenso wie dem vierteljährlich stattfindenden „Dom“ (= Kirmes) auf dem Heiligengeistfeld, wo auch das Millerntor-Stadion des FC St. Pauli wie auch der „Bunker“ zu finden sind. Letzterer wurde im Zweiten Weltkrieg in St. Pauli erbaut und bot einstig ungefähr 18.000 Personen Unterschlupf.

Heutzutage sind dort diverse Firmen und Clubs untergebracht. Aber auch St. Pauli-Landungsbrücken mit seinen schwimmenden Schiffsanlegern und der Alte Elbtunnel sind aus St. Pauli nicht wegzudenken.

Zudem nahm der Hamburger Tierpark Hagenbecks in St. Pauli seinen Anfang, nachdem der Fischhändler C. Hagenbeck hier im Jahre 1848 Seehunde auf dem Spielbudenplatz zur Schau stellte und regelmäßige Vorführungen von exotischen Tieren auf dem Hamburger Dom folgten.

St. Pauli – Millerntor


Hier geht es zu unserem Abfindungsrechner!

Abfindung

Einem Arbeitnehmer kann in seltenen Fällen von Gesetzes wegen ein Abfindungsanspruch zustehen. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn sich im Laufe eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht herausstellt, dass die Kündigung der Arbetigeberseite unwirksam war und es entweder dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber dennoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.

Aber die Anforderungen für diese vom Gericht per Urteil festgesetzte Abfindung sind hoch. Die Gründe, aus denen sich die Unzumutbarkeit ergibt, müssen im direkten Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Kündigungsschutzprozess stehen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer beleidigt oder ihm unberechtigter Weise Straftaten vorwirft.
Daneben ist die Voraussetzung für die von Gericht festgesetzte Abfindung, dass der Arbeitnehmer im Rahmen des Prozesses wegen der Kündigung den Antrag stellt, das Arbeitsverhältnis durch Urteil des Arbeitsgerichts aufzulösen und den Arbeitgeber gleichzeitig zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.

Einen weiteren Fall eines Abfindungsanspruches normiert das Gesetz (§ 1a KSchG) für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und den Arbeitnehmer ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und der der Arbeitnehmer bei Vertreichenlassen der Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann. In diesem Fall beträgt die Abfindung in der Regel ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung, wobei es den Parteien unbenommen bleibt, eine höhere oder niedrigere Abfindungshöhe zu vereinbaren. Daneben kann sich ein Abfindungsanspruch auch aus einer betrieblichen Sozialplanvereinbarung ergeben.

Regelmäßig werden Abfindungen außerhalb dieser gesetzlicher Ansprüche zur Vermeidung oder Beendigung von Klageverfahren wegen der Kündigung gezahlt. Z.B. wenn der Arbeitgeber eine Stelle neu besetzen will, eine Kündigung des bisherigen Stelleninhabers aber mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam wäre.


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Betriebsübergang

Der Betriebsübergang ist ein Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Er führt nicht zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sinn und Zweck der Regelung des §613a BGB ist es vielmehr, den sozialen Besitzstand der Arbeitnehmer zu erhalten und ihnen einen lückenlosen Bestandsschutz zu gewähren, den Bestand des Betriebsrats und seiner Mitbestimmungsrechte zu wahren und Haftungsregelungen für Arbeitnehmeransprüche gegen den alten und den neuen Betriebsinhaber zu gewährleisten sowie mit den zum 1. April 2002 eingefügten Regelungen der Abs. 5 u. 6 den von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmern die Entscheidungsgrundlage für Ausübung ihres Widerspruchsrechts zu gewährleisten. Wichtigste Rechtsfolge ist, dass das Arbeitsverhältnis in seinem gesamten Bestand und mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der beim Veräußerer zurückgelegten Betriebszugehörigkeitszeiten auf den Erwerber übergeht (Bestandsschutz).

Betriebsübergang/ Bild: Unsplash.com/ Yang Miao



 

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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen sind in einer Art fehlerhaft, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen auf der Arbeitgeberseite nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Zum Schluss gehen für den Chef viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige Formalie nicht gestimmt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine nur einwenig falsche Anhörung des BR zahlreiche Kündigungen „kippen“.

Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsfachmännern erkennbar, was den Besuch beim Kündigungssprezialisten grundsätzlich empfehlenswert macht.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com/Joshua Hoehne


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Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  
Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch.

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten jedoch in einer Fünf-Tage-Woche. Umgerechnet bedeutet dies, dass ein Urlaubsanspruch auf mindestens 20 Arbeitstage besteht. Unabhängig davon, wie viele Tage man in der Woche arbeitet – das Gesetz garantiert einem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Arbeitet man beispielsweise nur drei Tage in der Woche, hat man einen Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage. Schließlich muss man nur an den Tagen Urlaub beantragen, an denen man auch zur Arbeit kommen würde.

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Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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