Sie suchen nach „Anwalt für Arbeitsrecht in Eilbek“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte ebenso wie Führungskräfte und Arbeitgeber. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.
Wir bieten schnelle Hilfe bei: Kündigung – Betriebsbedingte Kündigung – Abfindung – Kündigungsschutzklage – Fristlose Kündigung – Aufhebungsvertrag– Kündigungsschreiben
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Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
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Anwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Verordnungen, Gesetze und verbindlichen Paragraphen zur unselbständigen Erwerbstätigkeit. Man unterscheidet inhaltlich das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht befasst sich mit beiden Bereichen des Arbeitsrechts.
Zum Individualarbeitsrecht gehört das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Wobei im Individualrecht der Begriff des Arbeitnehmers weit zu verstehen ist. Im deutschen Recht gibt es keinen einheitlichen Ausdruck für Arbeitnehmer. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) versteht unter einem Arbeitnehmer „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Als Arbeitnehmer versteht man außerdem alle in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Diese Begriffsbestimmung bindet natürlich in erster Linie nur die Arbeitsgerichte. Allgemein ausgedrückt ist der Arbeitnehmer ein Mensch, der im rechtlichen Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Grund eines zivilrechtlichen Vertrags verpflichtet ist, für ein Gehalt seine Arbeitsleistung weisungsgebunden dem Arbeitgeber bereit zu stellen.
Kritisch in Einzelfällen kann die Einordnung von Beamten, Soldaten oder auch von leitenden Angestellten und Praktikanten in der Privatwirtschaft sein. Denn in Abhängigkeit davon, ob die betroffene Person als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht, spielen unterschiedliche Rechte und Pflichten eine Rolle. Auch der Rechtsweg im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hängt von der Einordnung ab. Bei so einem Fall sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und das unbedingt bevor sie den Rechtsweg einschlagen.
Beim Kollektivarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Betriebsräten bzw. Personalräten und Gewerkschaften auf der einen Seite sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Hier entstehen mitunter Konflikte, wenn die Arbeitgeberseite erschweren möchte, dass es zu der Bildung eines Betriebsrates kommt. Aber auch wenn er Einfluss auf die zu wählenden Personen ausübt. Sollten sich Probleme auftun, so ist der Weg zu einem Anwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert. Viel Zeit darf man sich hierfür allerdings nicht lassen, da das Betriebsverfassungsrecht kurze Fristen für die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen festsetzt.
Ab und zu kann es Überschneidungen zwischen dem Individual- und dem Kollektivarbeitsrecht geben. Wenn zum Beispiel bei einer Entlassung der Betriebsrat nicht gehört wird, so sind zum einen die Interessen des Betriebsrates verletzt (Kollektivarbeitsrecht). Desweiteren verstösst dies auch gegen die Interessen des Gekündigten (Individualarbeitsrecht).
Rechtsanwalt in Eilbek
Der Hamburger Stadtteil Eilbek liegt im Osten der Stadt und grenzt an die Stadtteile Barmbek-Süd, wo unsere Kanzlei für Arbeitsrecht liegt, Wandsbek und Hamm an und gehört zum Hamburger Bezirk Wandsbek. Schon im Jahre 1247 wurde Eilbek erstmals urkundlich erwähnt, gehörte aber lange Zeit zum Hospital zum Heiligen Geist, ehe die Neustrukturierung des Hamburger Landes Eilbek den Landherren der Geestlande zusprach.
Durch die Bombardierung im zweiten Weltkrieg so gut wie vollständig zerstört, erfolgte danach ein langjähriger Wiederaufbau im für den Hamburger Osten typischen roten Klinkerbau. Heutzutage leben in Eilbek etwa 20.000 Einwohner.
In Eilbek gibt es zur Erholung und Entspannung der Bewohner und Besucher mehrere Parkanlagen wie z.B. den Jacobi-Park oder aber auch den Eilbeker Bürgerpark und den Park auf dem Krankenhausgelände des AK Eilbeks. Nicht zuletzt lockt der Eilbekkanal zu Spaziergängen und Erkundungen oder auch Bootsausflügen ein.
Eilbek ist gut an den öffentlichen Nahverkehr in Hamburg angebunden und sowohl die City von Hamburg als auch die umliegenden Stadtteile können unproblematisch mit Bus oder Bahn erreicht werden. Das Arbeitsgericht Hamburg kann von Eilbek aus gleichermaßen mühelos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch dem Fahrrad erreicht werden.
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Fallbeispiel
Fristlose Kündigung
Lehrer schlägt zurück: fristlose Kündigung unwirksam.
Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung soll eine Schülerin einem Lehrer auf dessen erkrankte Schulter geschlagen haben. Dieser habe dann als Abwehrreaktion zurückgeschlagen. Der Dienstherr kündigte das Anstellungsverhältnis aufgrund des Vorfalls fristlos, hilfsweise ordentlich. Dagegen wehrte sich der Lehrer mit einer Kündigungsschutzklage.
Das zuständige Arbeitsgericht gab der Klage statt, dagegen legte das Land Berufung ein. Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat jetzt bestätigt, dass die fristlose Kündigung unrechtmäßig war. Nach Ansicht der Richter habe eine außergewöhnliche Situation vorgelegen. Demnach könne zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Reaktion des Lehrers tatsächlich um einen Reflex gehandelt habe. Im Rahmen der Gesamtabwägung stelle sich die fristlose Kündigung als unrechtmäßig dar. Über die Rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung wurde noch nicht entschieden.
Quelle: LAG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011, Az: 4 Sa 404/10
Fallbeispiel
Kündigungsgrund
Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?
Grundsätzlich muß der Arbeitgeber für jede Kündigung einen Grund haben. Eine willkürlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Bei Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und es muß die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1.1.2004 eingestellt wurden, gilt im Rahmen der Übergangsregelungen weiterhin eine Grenze von mehr als 5 Arbeitnehmern, wenn es noch mehr als 5 Altarbeitnehmer gibt. Diese Ausnahmeregelung ist aber praktisch bedeutungslos.
In kleineren Betrieben braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, der erkennen läßt, daß die Entscheidung des Arbeitgebers auf nachvollziehbaren und vernünftigen Gründen beruht.
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