Sie suchen nach einem „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg-Barmbek“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
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Kanzlei für Arbeitsrecht
Der Rechtsbereich Arbeitsrecht umfasst das weite Gebiet vom Schließen eines Arbeitsvertrages bis hin zur Kündigung und etwaiger Abfindungsansprüche sowie die Verhandlung von vertraglich oder außervertraglich vorgesehenen Wettbewerbsverboten.
Da das Tätigkeitsfeld des Arbeitsrechts so umfassend ist, ist dieses für eine nicht speziell auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei nicht leicht zu überschauen. Daher ist das Beauftragen einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht ein Muss für das erzielen eines positiven Ausgangs. Schließlich geht es in Fällen wie beim Arbeitsschutz sowie bei Ansprüchen aus kollektivem Arbeitsrecht, der Versetzung oder gar der Kündigung um Angelegenheiten von besonders hohem wirtschaftlichem und ideellem Wert.
In einer besonderen Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht finden sie einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Rechtsanwalt mit ausgewiesener Kenntnis vom Arbeitsrecht, einschließlich der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie der Landes Arbeitsgerichte seines Bezirkes z. B. des hamburgischen Landesarbeitsgerichtes.
Durch die explizite Erfahrung der Rechtsprechung bietet die Kanzlei für Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer bzw. dem Arbeitgeber eine auf seine Anforderungen zugeschnittene Rechtshilfe. So kann sich für den Unternehmer die Frage zu stellen, inwieweit er dem Gekündigten bei einer Forderung nach Abfindung entgegen kommen muss oder ob er es sich gefahrlos auf eine Auseinandersetzung vor Gericht einlassen kann.
Dasselbe gilt auch für den Gekündigten. Wann ist die Klage vor dem Arbeitsgericht angezeigt und wann ist es ratsamer, sich zurückhaltende zu geben?
Auch das richtige Verinnerlichen von Tarifverträgen und ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz können für beide Vertragspartner eines Arbeitsvertrages von außerordentlicher Bedeutung sein. Aber auch die Fragestellung, ob ein Punkt des Arbeitsvertrages gänzlich unwirksam ist oder doch noch durch ergänzende Vertragsauslegung gerettet werden kann, kann bedeutend für den Ausgang der Auseinandersetzung sein.
Oder im Speziellen: Was bedeutet der Wechsel des Betriebsinhabers für den Arbeitnehmer und was bedeuten die die alten Verträge mit den Mitarbeitern für den neuen Arbeitgeber? Grundsätzlich heißt es wie im Mietrecht, „Kauf bricht Miete nicht“ oder um es entsprechend anzupassen „Betriebsübernahme bricht den geltenden Arbeitsvertrag nicht“. Im Falle eines Mietvertrages kann die Person des Vertragspartners unwesentlich sein. Was aber, wenn der Chefsekretärin der neue Boss nicht sympathisch ist oder umgekehrt? Insbesondere hier gilt, je individueller die Umstände sind, desto mehr ist die Fachkompetenz einer Kanzlei für Arbeitsrecht gefragt. Zwar gilt bei der Beratung durch einen Anwalt nicht die Devise „Fragen kostet nichts“, denn sie kostet. Vor allem beim Arbeitsrecht gilt aber, „Nicht zu fragen kostet in der Regel mehr!“
Rechtsanwalt in Hamburg-Barmbek
Der Ortsteil Barmbek-Süd gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Nord. Auf einer Fläche von um 3,1 km³ leben ca. 32.500 Einwohner. Bis 1951 war Barmbek-Süd zusammen mit Barmbek-Nord und Dulsberg zu dem Stadtteil Barmbek zusammengefasst. Es lässt sich in Barmbek-Süd das Komponistenviertel finden, dessen Straßennamensgebung ursprünglich jedoch gar nicht auf Komponisten zurückzuführen war.
Respektive wurde die Wagnerstraße in Barmbek-Süde nach dem Grundeigentümer Hans Heinrich David Wagner benannt. Nur wegen der parallel zu der Wagnerstraße verlaufenden Richardstraße erwuchs daher die Vorstellung, es müsse sich bei dem Namensgeber um Richard Wagner handeln. Außerdem die Bachstraße in Barmbek-Süd ließ den Eindruck erwecken, nach Johann Sebastian Bach benannt zu sein, in Wirklichkeit jedoch führt die Bachstraße bloß über den Bach, dem heutigen Osterbekkanal. Dennoch wurden die neuen Straßen in Barmbek-Süd von daher alle dann wahrhaftig nach Komponisten wie Gluck, Schumann, Marschner etc. benannt.
Des Weiteren bietet Barmbek-Süd mit der Hamburger Meile, einem Einkaufszentrum, für Bewohner und Touristen Möglichkeiten für Shopping, Unterhaltung, und Freizeit. Die Alster-City in Barmbek-Süd ist ein modernes Büroareal mit in der direkten Umgebung neu entstandenen Wohnkomplexen. Die ursprüngliche Redewendung „Barmbek basch“ galt als Benennung des Arbeiterviertels Barmbek und vor allem seiner Bürger, die als derb, dreist und verwegen verschrien waren, da diese dafür bekannt gewesen sind, Konflikte mehr mit den Fäusten auszutragen. Auch kann Barmbek mit dem Lord von Barmbeck einen prominenten Adeligen vorweisen, welcher eigentlich Julius Adolf Petersen hieß und Anfang des 20. Jh. als bekanntester Krimineller Hamburgs galt. Die von ihm geführte Bande wurde als Barmbecker Verbrechergesellschaft bekannt.
In Barmbek-Süd ist das Arbeits- und Landesarbeitsgericht Hamburg sowie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ansässig und kann leicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Ab Hbf Richtung Barmbek mit der Linie U3 bis Station Saarlandstraße und danach mit einem kurzen Fußmarsch bis zum Gerichtsgebäude in der Osterbekstraße 96 in Barmbek.
Der Stadtteil Barmbek-Nord gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Nord. Barmbek-Nord grenzt an die Stadtteile Ohlsdorf, Steilshoop, Bramfeld, Dulsberg, Barmbek-Süd und Winterhude an, der Stadtpark ist nur wenige hundert Meter entfernt. Auf einer Fläche von in etwa 3,9 km³ leben in Barmbek-Nord ca. 40.000 Einwohner. Bis 1951 war Barmbek-Nord zusammen mit Barmbek-Süd und Dulsberg zu dem Stadtteil Barmbek zusammengefasst. Das Einkaufsleben spielt sich in Barmbek-Nord rund um die lange Fuhlsbüttler Straße ab. Gleichermaßen an der Fuhlsbüttler Straße liegt der Verkehrsknotenpunkt Barmbek Bahnhof, an dem sich diverse Hamburger U-Bahn- und Buslinien treffen. Barmbek-Nord ist somit ideal an das öffentliche Verkehrsnetz in Hamburg angeschlossen.
In der früheren New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie findet man heutzutage das Museum für Arbeit sowie das Kulturzentrum Zinnschmelze. Weiter auf dem Gelände ist das Schneidrad des Elbtunnelbohrers „Trude“ (TiefRunterUnterDieElbe) installiert, mit welchem die vierte Elbtunnelröhre gebohrt wurde. Ferner lassen sich auch in Barmbek-Nord vom bekannten Fritz Schumacher entworfene Bauwerke wie die Polizeiwache am Hartzlohplatz sowie einige Schulen entdecken.
Fristlose Kündigung
Die Latte liegt hoch pflegen die Richter an den Arbeitsgerichten zum Thema fristlose Kündigung regelmäßig zu sagen. Denn eine wirksame fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und endgültig. Ohne Abfindung und mit Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine immer noch gute Regel ist der Alte Spruch: Wer klaut, fliegt.
Voraussetzung für eine wirksame fristlose Kündigung ist also zunächst ein Kündigungsgrund, der es für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Klassisch ist der Diebstahl beim Arbeitgeber. Es gibt aber auch verschiedenste andere Gründe, die zu einer fristlosen Kündigung führen können.
Wenn ein solcher Grund vorliegt, muß die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes und der entsprechenden Tatsachen erfolgen. Diese zwei Wochen können sehr kurz werden. Häufig kündigen Arbeitgeber aber erstmal fristlos, um sich dann später auf eine fristgerechte Kündigung und damit eine endgültige Trennung zu vergleichen auch wenn eigentlich kein ernsthafter Kündigungsgrund vorliegt.
Das kann funktionieren, muß aber nicht. Es funktioniert insbesondere dann in der Regel nicht, wenn der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin professionell vertreten und beraten wird. Wenn eine solche unberechtigte fristlose Kündigung dann am Ende eines langen Kündigungsschutzprozesses kassiert wird, zahlt der Arbeitgeber sämtliche Gehälter seit der Kündigung nach, ohne daß der bzw. die Gekündigte dafür arbeiten mußte und hat den ungeliebten Arbeitnehmer wieder im Betrieb.
Fallbeispiel
Steuer Abfindung
Ein weit verbreiteter Irrtum: Abfindungen müssen nicht versteuert werden
Zu den weiteren populären Mythen im Arbeitsrecht gehört die Vorstellung, dass vom Arbeitgeber gezahlte Abfindungen steuerfrei seien. Nicht selten kassieren Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder eines gerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens zum Teil erhebliche Abfindungsbeträge. Die Freude darüber währt allerdings häufig nur solange, bis das Finanzamt seine Ansprüche anmeldet. Die früher einmal geltenden weitgehenden Steuerbegünstigungen gibt es seit dem Jahre 2006 nämlich nicht mehr. Heute unterliegen Abfindungen in vollem Umfang der Steuerpflicht nach dem EStG, was bedeutet, dass sie im Prinzip voll zu versteuern sind. Lediglich eine steuerliche Vergünstigung ist verblieben, die sogenannte Fünftelungsregelung. § 35 EStG regelt hier eine gewisse Privilegierung, die die Nachteile der Steuerprogression ausgleichen soll.
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