Fristlose Kündigung – Die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Leitende & Betriebsräte

Die außerordentliche – fristlose – Kündigung (§626 BGB) beendet das Arbeitsverhältnis sofort und gibt beiden Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Möglichkeit, ein Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Erfahren Sie in unserer Übersicht was Sie bei einer fristlosen Kündigung als Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Leitender oder Betriebsrat machen sollten.

Kurz und knapp

Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Die für den Normalfall vorgeschriebene Kündigungsfrist wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Das ist für die gekündigte Vertragspartei eine besondere Belastung.

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Die fristlose Kündigung für Arbeitnehmer

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Welche Folgen hat die fristlose Kündigung für Arbeitnehmer?

Wenn sie als Arbeitnehmer von einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber betroffen sind, sollten Sie unbedingt und zwingend sofort und ohne jedes warten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Die fristlose Kündigung, sofern sie wirksam wird, hat mehrere unangenehme Folgen:

Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung?
  • Das Arbeitsverhältnis wird sofort beendet mit der Zustellung der Kündigung. Ab diesem Tag zahlt der Arbeitgeber auch keinen Lohn mehr.
  • Es gibt praktisch immer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Das Arbeitszeugnis ist in fast allen Fällen wertlos, weil als Enddatum eben das Datum der fristlosen Kündigung angegeben ist. Jeder neue Arbeitgeber wird darüber stolpern Datum der fristlosen Kündigung

Darum gehört jede fristlose Kündigung zuerst einmal auf den Schreibtisch des Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Der Formfehler ist der größte Feind der fristlosen Kündigung

Denn der Arbeitgeber hat bei einer fristlosen Kündigung eine ganze Menge Chancen, diese zu vergeigen. Es gibt viele Formalien, an denen ein Arbeitgeber schon scheitern kann, bevor die Kündigung in Ihrem Briefkasten liegt. Und so kommt es immer wieder vor, dass wir eine an sich wirklich berechtigte Kündigung geknackt kriegen.

In der Regel wird dann aus der fristlosen Kündigung eine fristgerechte Kündigung und häufig erreichen wir auch noch eine Abfindung. Und weil einige der Formfehler binnen weniger Tage geltend gemacht werden müssen, sollten sie so schnell wie möglich mit einer fristlosen Kündigung Hilfe beim Anwalt suchen. Wir bieten in diesen Fällen eine kostenlose Einschätzung an.

Gut zu wissen

Wichtig! Auch der beste Anwalt kann nicht jeden Fall retten. Aber die meisten Fälle mit fristloser Kündigung bieten gute Anhaltspunkte, die Situation zu verbessern.

Was sollen Sie bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber tun?

Jede Kündigung, insbesondere jede fristlose Kündigung muss auf den Schreibtisch des geübten Arbeitsrechtlers. Und das möglichst schnell. Denn es gibt Formfehler, die man in weniger als einer Woche angreifen muss.

Ein paar Beispiele, an denen sich gerade Formfehler durch den Arbeitgeber als Chance für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage zeigen:

Beispiel

1. Keine rechtzeitige Zustellung

Die fristlose Kündigung wird nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Arbeitgebers zugestellt. Denn: Gerade in größeren Unternehmen wird die Kenntnis von Führungskräften der Kenntnis des Geschäftsführers oder Vorstandes gleichgestellt. Wenn also zum Beispiel Abteilungsleiter Kenntnis von einem Vorfall bzw. Fehlverhalten erlangt und die Kündigung sich durch interne Abläufe so weit verzögert, dass diese zwei Wochen vor Zustellung der Kündigung ablaufen, ist die fristlose Kündigung unwiederbringlich unwirksam. Und das auch bei Diebstahl oder Betrug.

2. Der Betriebsrat wurde nicht ordnungsgemäß angehört

Ein weiterer gern gemacht der Fehler gerade bei größeren Unternehmen ist eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats. In der Anhörung des Betriebsrats muss der Arbeitgeber alle Tatsachen nennen, auf die er seine Kündigung später stützen möchte. Eine kleine Ungenauigkeit an dieser Stelle und das Kündigungsschutz Verfahren ist für den Arbeitgeber verloren.

3. Der Falsche hat die Kündigung unterschrieben

Sie sollten auch darauf achten, wer die Kündigung unterschrieben hat. Hier haben wir schon die absurdeste Fälle erlebt. Es unterschrieb ein European Vice President der Firma (ohne zusätzliche Kündigungsvollmacht ist der arbeitsrechtlich ein Nichts).

Eine Kündigung muss handschriftlich unterschrieben sein. Und zwar von einem kündigungsberechtigten. Die sind in der Regel Geschäftsführer, Prokuristen oder Personalleiter. Allerdings muss die Unterschrift unter der Kündigung auch den Voraussetzungen des Handelsregisters entsprechen. Hier wird gerne immer mal wieder ein Fehler gemacht. Es ergeben sich also immer wieder formelle  Angriffspunkte, mit denen alleine eine Kündigung gekippt werden kann.

Kann ich als Arbeitnehmer selbst fristlos kündigen?

Für Sie als Arbeitnehmer ist die selbst ausgesprochene fristlose Kündigung die absolute Ausnahme.

Sie macht praktisch und finanziell fast nie Sinn. Einzige Ausnahme ist möglicherweise der neue Job, wenn dieser so attraktiv ist, dass man Probleme mit dem Alt-Arbeitgeber riskiert.

Gut zu wissen

Schadenersatz und Abfindung bei fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer

Wenn man die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer zu Ende denkt, ist der Arbeitgeber zumindest fast nie der Verlierer. Das Arbeitsverhältnis ist zu Ende und der Arbeitgeber muss keine Abfindung zahlen. Ende. Aus Gut.

Ganz so einfach muss es aber nicht sein.

Es gibt auch einen teils steinigen Weg, in solchen Fällen zumindest einen finanziellen Nachschlag zu bekommen.

Weitgehend unbekannt ist § 628 Abs. 2 BGB, der auch noch einen Wortlaut hat, den wir ausnahmsweise an dieser Stelle gar nicht erst zeigen wollen.

Dann gibt es noch medizinisch angeratene Kündigungen oder wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen unzumutbar ist. Dies ist nach unserer Erfahrung nur sehr selten bzw. praktisch nie der Fall.

Wenn Sie beabsichtigen, den Job zu wechseln und sind selbst durch eine lange Kündigungsfrist gebunden, macht es in fast allen Fällen Sinn, sich erst einmal mit einem Anwalt zu besprechen. Oft finden wir einen guten Weg, bei dem beide Seiten das Gesicht wahren können. Denn auch das ist nicht nur ein Sprichwort, sondern Erfahrung:

Man sieht sich immer zweimal im Leben.

Zumindest den Versuch eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung zu wagen, ist, vom Anwalt gut vorbereitet, an sich immer einen Versuch wert.

Gut zu wissen

Achtung! Sie wollen Ihr Arbeitsverhältnis selbst Kündigen?

Wenn sie als Arbeitnehmer dann zu dem Schluss gekommen sind, dass sie das Arbeitsverhältnis sehr schnell beenden wollen beziehungsweise müssen, sollte dies sehr gut vorbereitet sein.

Wir bieten in diesen Fällen eine kostenlose erst Einschätzung an.

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung?

Nach einer fristlosen Kündigung haben Sie in praktisch allen Fällen eine Sperrzeit von zwölf Wochen (knapp 3 Monate) beim Arbeitslosengeld I.

Rechtlich begründet wird diese Sperrzeit mit dem Verschulden der Arbeitslosigkeit. Die Logik des Gesetzes bestraft Sie damit, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit verschuldet haben. Das wird sicher Weise angenommen, wenn Sie dem Arbeitgeber durch grobes Fehlverhalten einen Grund für eine fristlose Kündigung gegeben oder zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben. 

Kann man einfach ohne Abmahnung entlassen werden?

Bei der Frage, ob Sie ohne Abmahnung vom Arbeitgeber entlassen werden können ist zunächst zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern (wobei eine bestimmte Zählweise anzuwenden ist – LINK) und mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Wenn ein Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz in seinem Arbeitsverhältnis besitzt, kann ein Arbeitgeber nahezu ohne Beschränkungen kündigen. Die Grenze ist die Willkürliche Kündigung, Die Maßregelkündigung oder die diskriminierende Kündigung.

Wie lange Sperrzeit bei fristloser Kündigung?

Die Sperrzeit bei einer fristlosen Kündigung verhängen die Arbeitsagenturen regelmäßig eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I von 12 Wochen. Darüber hinaus sind Sie mit sofortiger Wirkung beschäftigungslos und erhalten ab sofort keine Vergütung mehr vom Arbeitgeber.

Von einem Tag auf den anderen bricht dabei das Einkommen weg. Für die meisten kaum zu verkraften.

Hat man bei einer fristlosen Kündigung Anspruch auf Abfindung?

Die Frage, ob der Arbeitgeber bei einer außerordentlichen (fristlosen Kündigung) eine Abfindung zahlen muss, kann man grundsätzlich mit nein beantworten.

Wenn die fristlose Kündigung berechtigt war, endet das Arbeitsverhältnis ohne Abfindung. Ein Anspruch auf Abfindung kann in der Regel nicht bestehen.

Aber: Abhängig von der Schwere und Beweisbarkeit der Kündigungsgründe werden sich im Rahmen eines Vergleichs im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht unter Umständen Abfindungszahlungen erreichen lassen.

Je dünner die Beweiskette des Arbeitgebers und geringer die Schwere des Vorwurfs, desto höher wird die Abfindung.

Wie lange ist man nach einer fristlosen Kündigung noch krankenversichert?

Wenn Sie eine wirksame fristlose Kündigung erhalten haben, dann ist Ihr Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet. In diesem Falle haben Sie nach der fristlosen Kündigung noch einen weiteren Monat lang Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung, § 19 Abs. 2 SGB V (sogenannte Nachversicherungspflicht).

Fristlose Kündigung und die Krankenversicherung / unsplash.com

Wird man als Arbeitnehmer bei einer fristlosen (Eigen-)Kündigung vom Arbeitsamt gesperrt?

Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I verhängen, wenn jemand die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Sie darf keine Sperrzeit, wenn man im Umkehrschluss die Arbeitslosigkeit nicht verschuldet hat. Die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ohne Sperrzeit ist aber möglich. Wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar war oder das Verschulden z.B. beim Arbeitgeber liegt, entfällt die Sperrzeit.

Aber Vorsicht! Lassen Sie sich die fristlose Kündigung vorher von der Arbeitsagentur genehmigen. Die Agentur für Arbeit wird dann keine Sperrzeit verhängen.

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Die fristlose Kündigung für Arbeitgeber

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Was soll man als Arbeitgeber bei der fristlosen Kündigung beachten?

Ein Mitarbeiter aus der Buchhaltung kommt zu Ihnen und fragt Sie nach einer sehr teuren Essensrechnung. Über 800 Euro für 4 Personen. Eingereicht hat diese Rechnung ein Außendienstmitarbeiter und diese auch mit der Firmenkreditkarte bezahlt. Die auf dem Beleg aufgeführten „bewirteten Personen“ und die Firma passen zu keinem seiner Kunden.

Ihre Nachforschungen ergeben, dass der Restaurantbesuch am Geburtstag der Ehefrau des Mitarbeiters stattfand und die aufgeführten Geschäftspartner nicht existieren. Ein klassischer Spesenbetrug. Dies ist einer von vielen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung führen können.

Wenn Sie als Arbeitgeber diesen Mitarbeiter nun mit einer gewissen Berechtigung fristlos kündigen möchten, sollten Sie schnell, umsichtig und gründlich arbeiten. Hier können Fehler fatale Folgen haben. Im schlimmsten Fall ist die an sich begründete Kündigung unwirksam. Dann kaufen Sie sich entweder mit einer unangemessen hohen Abfindung frei oder haben ihn wieder auf der Matte (mit allen Folgen für das innerbetriebliche Gefüge) und zahlen die Gehälter für in der Regel drei bis sechs Monate nach.

Wir bereiten jede Kündigung mit der gleichen peniblen Sorgfalt vor und vermeiden damit oft langwierige und teure Gerichtsverfahren. Mindestens aber schaffen wir für das Kündigungsschutzverfahren eine gute Ausgangslage.

Wir stellen Sie gut auf und vermeiden Fehler. Das spart am Ende Geld, Zeit und Nerven.

Was muss ich tun, damit meine fristlose Kündigung erfolgreich ist?

Wenn Sie als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung „durchziehen“ wollen, die wirklich erfolgreich sein soll, sind verschiedene Punkte zu beachten und sorgfältig zu bearbeiten.

Der Sachverhalt muss ermittelt werden und die Verfehlungen herausgearbeitet werden. Einfach so einmal eine fristlose Kündigung in die Welt setzen, ist in der Regel eine teure Idee. Ausgenommen davon sind eventuell die wenigen Fälle, in denen eine Kündigung die offensichtlich einzige Reaktion des Arbeitgebers sein kann und es gleichzeitig keine formellen Tücken gibt. Aber auch dabei können extrem teure und in der Regel vermeidbare Formfehler passieren.

Soll ich als Arbeitgeber einen Vergleich schließen, obwohl die fristlose Kündigung offensichtlich begründet ist?

Ein schneller und vernünftiger Deal ist meistens besser, als ein langes gewonnenes Verfahren!

Was sind Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung?

Es gibt zunächst zwei Fallgruppen, in denen eine fristlose Kündigung grundsätzlich begründet sein kann. Dabei müssen wir unterscheiden, ob bei Ihnen ein Fall der fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung vorliegt, oder ob aufgrund des Sachverhalts eine vorherige Abmahnung notwendig ist.

Die Fälle, in denen eine Abmahnung nicht notwendig ist, sind die „Klassiker“: 

  • Diebstahl
  • Betrug
  • Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Kollegen
  • Fehlerhafte Reisekostenabrechnung / Spesenbetrug 
  • Sexuelle Übergriffe auch verbal
  • homophobe oder rassistische Äußerungen

um die wichtigsten zu nennen.

Es muss sich dabei eben wirklich um Sachverhalte handeln, bei denen man umgangssprachlich sagen kann: „Ich will Dich nie wieder sehen, hau ab!“ Und jeder Dritte wird sagen: „Das ist völlig in Ordnung so.“

In vielen anderen Fällen sind eine oder mehrere einschlägige Abmahnungen vor der fristlosen Kündigung erforderlich. Hier hat die Sache schon einige Tücken, über die Sie, als Arbeitgeber, stolpern können.

Was ist eine einschlägige Abmahnung?

Einfach sind die Fälle, in denen es zum Beispiel drei Abmahnungen wegen zu spät Kommens gegeben hat. Kommt der Arbeitnehmer ein weiteres Mal zu spät, kann dies für eine fristlose Kündigung ohne weiteres ausreichen.

Schwieriger wird die Sache, wenn verschiedene Abmahnungen unterschiedliche Bereiche des Arbeitsalltags betreffen. Hier muss vor Ausspruch der Kündigung der Sachverhalt wirklich intensiv geprüft werden. Den Fehler an dieser Stelle sind praktisch nicht mehr zu korrigieren. Aber Vorsicht, wenn ein Betriebsrat zu beteiligen ist!

Was muss ich beachten, wenn ein Betriebsrat zu beteiligen ist?

Insbesondere wenn ein Betriebsrat vor Ausspruch der fristlosen Kündigung zu beteiligen ist, muss schon die Anhörung des Betriebsrats alle Kündigungsgründe enthalten. Im Ergebnis kann sich nämlich der Arbeitgeber vor Gericht nur auf die Kündigungsgründe berufen, zu denen er den Betriebsrat angehört hat.

Wenn Sie als Arbeitgeber einen Fall einer fristlosen Kündigung haben, rufen Sie uns gerne an und machen Sie von der Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung gerne Gebrauch. Testen Sie unser Fachwissen!

Was bedeutet die „Zwei Wochen Ausschlussfrist“ in § 626 Abs. 2 BGB?

Aber Vorsicht! Als Arbeitgeber haben sie auch bei der bestens begründeten fristlosen Kündigung immer ein erhebliches Risiko: Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Kündigungsgründe dem Arbeitnehmer zugestellt sein. Das heißt: Die Zustellung der Kündigung muss wirksam erfolgt sein.

Blick ins Gesetz
BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Quelle

Den Zeitpunkt der Zustellung kann man recht genau bestimmen.

Aber wann hatten Sie als Arbeitgeber tatsächlich Kenntnis? Dabei zählt nicht nur die Kenntnis des Geschäftsführers oder des Vorstandes, wenn es mal um größere Unternehmen geht. In der Regel erfahren nämlich Führungskräfte zuerst von dem Pflichtverstoß, der die Kündigung im Ergebnis begründet.

Und da kann es schon schwierig werden: Ist die Kenntnis eines Gruppenleiters, Abteilungsleiters oder erst die Kenntnis beim Personalleiter entscheidend?

Hierbei kommt es entscheidend auf die Strukturen des Unternehmens an. Wir sind in diesen Fällen stets außerordentlich vorsichtig, um Fehler bei der Zweiwochenfrist zu vermeiden.

Daher sollten Sie, wenn sie den Gedanken an eine fristlose Kündigung haben, sofort antwaltlichen Rat einholen.

Denn ist es besser einmal den Rat eingeholt zu haben und dann eventuell eine Abmahnung statt einer fristlosen Kündigung zu wählen, als einen guten Grund für eine fristlose Kündigung am Ende wegen kleiner Formalien zu verlieren.

Gut zu wissen

Achtung bei Formalien

Die „Zwei-Wochen-Frist“ kann gerade für den Arbeitgeber ein sehr scharfes Schwert sein. Folgendes Beispiel verdeutlicht die drastischen Folgen eines Fehlers:

Ein Mitarbeiter eines Logistikunternehmens bediente sich immer wieder an wirtschaftlich werthaltigen Inhalten der Transportgüter, die er dafür unberechtigt öffnete und ggf. verschwinden ließ (Diebstahl). Die Betriebsratsanhörung war korrekt. Die Kündigung wurde von einem leitenden Mitarbeiter der Personalabteilung, der weder Geschäftsführer, noch Prokurist, noch Handlungsbevollmächtigter war, unterschrieben. Auf die rechtzeitige Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Vollmacht erfolgte keine erneute Kündigung innerhalb der „Zwei-Wochen-Frist“.

Ergebnis nach zwei Instanzen:

  • Die Kündigung war unwirksam
  • Der Dieb bekam mehr als ein Jahresgehalt nachgezahlt, befand sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
  • Der Anwalt der Firma hatte einen Mandanten weniger.

Welche Formalien sind bei der fristlosen Kündigung wichtig?

Bei der Kündigung ist zunächst wichtig, dass Ihr Brief mit aktuellem Datum den eindeutigen Wunsch zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält. Dann sollte die Kündigung aus Haftungsgründen einen Hinweis auf die Pflicht zur Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit enthalten.

Am wichtigsten ist aber, und hier werden gerne Fehler gemacht, die richtige Unterschrift.

Alleine unterschriftsberechtigt sind der Inhaber, Geschäftsführer, und zwar so wie sie im Handelsregister eingetragen sind, Einzelprokuristen und mit Einschränkungen Personalleiter.

Unterschriften müssen im Original vorgenommen sein. Tinte oder Kugelschreiber auf Papier und nichts Digitales, nichts Gedrucktes (wir weisen darauf hin, weil wir schon viele Formfehler bei der Unterschrift erlebt haben). Wenn das Handelsregister und die Unterschrift von zwei Personen mit entsprechender Berechtigung verlangt, dann ist genau diese Form einzuhalten.

Fehler an dieser Stelle können ganz erhebliche Schäden verursachen.

Wie stelle ich als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung zu?

Wenn sie als Arbeitgeber eine Kündigung, in diesem Falle eine fristlose Kündigung, zustellen müssen, ist größte Sorgfalt und Vorsicht geboten.

Wir empfehlen immer eine Zustellung durch Boten. Ausdrücklich nicht mit der Post, und schon gar nicht Einschreiben mit Rückschein. Auch Einwurfeinschreiben sind nach unserer Erfahrung extrem gefährlich und nicht sicher.

In besonders kritischen Fällen übernehmen wir die Zustellung durch einen Boten unseres besonderen Vertrauens. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass wir zwei Personen als Zeugen und kuriere losschicken, um die Kündigung zu übergeben.

Das mag auf den ersten Blick viel zu auffällig wirken, Aber was sind ein paarhundert Euro Zustellkosten gegen ein Monatsgehalt oder mehrere Monatsgehälter, wenn die Zustellung danebengeht.

Hier profitieren Sie als Arbeitgeber sehr von unserer langjährigen Erfahrung auch als Arbeitnehmervertreter. Denn in dieser anderen Rolle suchen wir natürlich immer nach möglichen Fehlern der Arbeitgeberseite. Und jeder noch so absurde Fehler, den wir einmal gefunden haben, steht natürlich ab diesem Zeitpunkt auf unserer Liste der zu vermeiden Fehler.

Welche Auswirkungen hat eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer für mich als Arbeitgeber?

Wenn einer ihrer Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis von sich aus fristlos kündigt, kann dies verschiedentliche Gründe haben.

Teilweise möchten Arbeitnehmer einfach nur den Arbeitsplatz wechseln und sind möglicherweise durch eine lange Kündigungsfrist gebunden. Hier kann es aus Sicht des Arbeitnehmers sehr sinnvoll sein, eine außerordentliche Kündigung vorzunehmen. Für Sie als Arbeitgeber kann dies sehr unterschiedliche Wirkungen haben. Wollten Sie den Mitarbeiter eh loswerden, Schampus, verlieren Sie auf diese Art einen wertvollen Mitarbeiter mit extrem wichtigen Fähigkeiten ohne Übergabe und Wissenstransfer, Katastrophe.

Wann kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Wie der Arbeitgeber, so kann auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beenden. In der Regel haben Arbeitnehmer hieran kein Interesse. Wenn Arbeitnehmer an einer kurzfristigen Beendigung Interesse haben liegt dies, wie erwähnt, häufig daran, dass sie einen neuen Arbeitsplatz antreten möchten.

In einigen wenigen Fällen können Arbeitnehmer bei begründete außerordentliche Kündigung auch Schadenersatz anstelle einer Abfindung vom Arbeitgeber fordern. Eine solche Konstellation wird ein Arbeitnehmer allerdings nicht ohne entsprechende fachanwaltliche Unterstützung durchführen können.

Der wesentliche Nachteil für den Arbeitgeber bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist, dass eine geregelte Übergabe oder notwendiger Wissens Transfair praktisch ausgeschlossen ist.

Häufig deutet. Sich eine solche Konstellation allerdings vorher an. Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber unvermittelt abmahnt, sollte der Arbeitgeber genau überlegen, ob eventuell eine solche Konstellation vorliegt.

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Die fristlose Kündigung für Leitende

Als Leitende haben stehen Sie immer zumindest einen Schritt im Lager des Arbeitgebers. Sie übernehmen je nach Position weitgehend Arbeiten des Arbeitgebers und stehen zumindest mit einem Bein in dessen Lager.

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Die fristlose Kündigung eines normalen Arbeitnehmers durch Arbeitgeber

Als Führungskräfte übernehmen Sie Tätigkeiten des Arbeitgebers. Sie denken und handeln im Rahmen Ihrer Tätigkeit unternehmerisch. Als Leitende sind Sie daher immer wieder an der Front, wenn es um fristlose Kündigung geht.

Sie erfahren in vielen Fällen als erste von dem Fehlverhalten und sind als Vorgesetzter häufig Überbringer der schlechten Nachricht beziehungsweise müssen das Kündigungsschreiben übergeben.

Wenn sie von einem Sachverhalt erfahren, aus dem sich ein Kündigungsgrund ergeben kann, ist in der Regel Eile geboten. Denn in die fristlose Kündigung muss wegen der Ausschlussfrist in § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen beim Arbeitnehmer zugestellt sein.

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(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

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In den meisten Fällen wird diese Frist mit der Kenntnis bei Ihnen beginnen und nicht mit der Kenntnis beim Geschäftsführer oder Vorstand.

Sie sind dann bei Zweifelsfällen in dem Dilemma „regel ich das selber mit dem Mitarbeiter“ gegen „nachforschen und eine mögliche fristlose Kündigung absichern“.

Getreu dem alten Bundeswehr Motto Meldung macht frei können Sie natürlich alles nach oben melden, macht aber keinen Sinn. Als Leitende müssen Sie da fein unterscheiden und im Notfall auch einmal selbst den Anwalt anrufen.

Wir bieten auch in diesen Fällen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, die Ihnen in den meisten Fällen weiterhelfen wird.

Die fristlose Kündigung des Leitenden durch den Arbeitgeber

Wenn Sie als Leitender von einer fristlosen Kündigung betroffen sind, sollten Sie noch am selben Tag anwaltlichen Rat einholen. Wir bieten auch in diesen Fällen unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Auch außerhalb der normalen Bürozeiten gucken wir immer mal ins Smartphone und melden uns dann schnellstmöglich zurück.

Die meisten fristlosen Kündigungen bei Leitenden werden von Arbeitgebern ausgesprochen, um mögliche Abfindungsansprüche zu minimieren, die bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel anfallen. Das Hauptrisiko für Leitende ist dabei nach unserer Erfahrung der klassische Fehler bei der Reisekostenabrechnung. Auch wir betreuen in unserer Kanzlei Arbeitgeber und wenn der Trennungswunsch an uns herangetragen wird, gehen wir immer die komplette Personalakte und die Reisekostenabrechnungen der letzten Jahre durch. Häufig findet sich hier zumindest ein Snickers auf der Tankrechnung. Das reicht zwar an sich nicht mehr nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, aber es ist immer ein Einstieg.

Wenn Sie merken, dass sich der Arbeitgeber von Ihnen trennen möchte oder auch nur den Eindruck gewinnen, dass etwas negativ anders ist, holen Sie sich Rat beim Profi. Selbst wenn unsere kostenlose Ersteinschätzung nicht reicht, ist eine Stunde Beratungsgespräch praktisch immer gut angelegtes Geld, weil Sie hinterher Ihre Vertragliche und tatsächliche Situation besser einschätzen können. Möglicherweise können wir sogar schon vorsorgende Maßnahmen erörtern, die im Falle des Falles greifen.

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung durch einen Arbeitnehmer sollten Sie als Leitender immer (auch selbstkritisch) hinterfragen, ob Sie in der Struktur des Unternehmens oder in Ihrem eigenen Verhalten in diesem Fall etwas hätten verbessern können.

Des Weiteren sollten Sie versuchen, sofern nötig, noch eine Übergabe und nützlichen Wissenstransfer zu bewerkstelligen.

Gut zu wissen

Fachanwalts Nähkästchen: 

In der richtigen Konstellation kann man die außerordentliche Eigenkündigung als Arbeitnehmer auch noch mit einer quasi Abfindung in Form von Schadenersatz ergänzen. Eine solche Konstellation will gut vorbereitet sein und oh ist nicht oft umsetzbar, kann aber erhebliche Beträge bringen.

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Die fristlose Kündigung für Betriebsräte

Was sollten Betriebsräte bei fristloser Kündigung tun? Die Lieblingsantwort aller Juristen „Es kommt darauf an“ passt auch hier.

Es kommt auf den Fall an. Soll ein „normaler“ Arbeitnehmer oder ein Betriebsratsmitglied gekündigt werden? Und Wie gehen Sie als Mitglied mit der Frage um.

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Die Beteiligung des Betriebsrats bei fristloser Kündigung eines Arbeitnehmers

Wie sollen wir als Gremium mit einer Anhörung des Arbeitgebers zu einer fristlosen Kündigung eines Kollegen umgehen?

Wenn sie im Betriebsrat als Gremium mit einer vom Arbeitgeber geplanten fristlosen Kündigung konfrontiert werden, haben Sie einiges zu tun:

1. Nur drei Tage für Stellungnahme

Sie grundsätzlich drei Tage Zeit, Ihre Bedenken dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ansonsten gilt die Zustimmung des Gremiums als erteilt. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Es ist also grundsätzlich Eile geboten.

2. Ermittlung des Sachverhalts

Hier sind zwar grundsätzlich alle Gremiumsmitglieder gefragt, aber insbesondere der/die Vorsitzende und z.B. Stellvertreter gefragt. Natürlich ergibt sich der Sachverhalt erst einmal aus dem Anhörungsschrieben des Arbeitgebers. Aber der Betriebsrat darf und soll sich ein eigenes Bild machen und z.B. den Betroffenen Mitarbeiter befragen bzw. anhören, wie es der Gesetzestext im Wortlaut vorgibt.

3. Beurteilung des Sachverhalts und Meinungsfindung im Gremium

gibt es in der Regel verschiedene Möglichkeiten, was vorgefallen ist.

Und die Frage, was vorgefallen ist, sollte auch ihren Umgang mit der Sache bestimmen.

Wenn sie als Betriebsratsmitglied im Gremium zu einer beabsichtigten fristlosen Kündigung eines Kollegen Stellung nehmen sollen, sollten Sie genau überlegen, welches Bild die eine oder andere Entscheidung abgibt. Widersprechen Sie einer Kündigung, die ganz offensichtlich begründet ist, kann das dem Verhältnis zum Arbeitgeber unnötigen Schaden zufügen.

Stimmen Sie einer unberechtigten Kündigung zu, gibt es möglicherweise riesige Probleme mit den Kollegen.

Als Betriebsratsmitglied sind sie nicht nur Interessenvertretung der Arbeitnehmer und müssen immer sozusagen in Nibelungentreue die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Sie sind nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit auch Mittler zwischen Belegschaft und Geschäftsführung, der auch das Wohl der Firma im Blick haben muss.

Allerdings wird es auch Fälle geben, in denen entweder der Vorwurf nicht geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu tragen. Dann sollte dies in der Stellungnahme sachlich und bestimmt geschrieben werden.

Oder wenn der Vorwurf schwer wiegt aber kaum oder nicht nachweisbar ist? In diesen Fällen wird sich eher eine zurückhaltende Positionierung für Sie als Betriebsrat anbieten.

Beispiel

Ein langjähriger Mitarbeiter beleidigt in der Öffentlichkeit vor einem Dutzend Zeugen einen türkischstämmigen Kollegen rassistisch und islamfeindlich.

Gegen eine solche Kündigung wird in der Regel der Betriebsrat keine Einwände geltend machen. Wenn man dem Kollegen noch helfen möchte (was bei solchen Vorfällen nicht unbedingt naheliegt), kann man ihn zu einer Entschuldigung raten und den Arbeitgeber unter schärfster Missbilligung der Tat eine zweite Chance nahelegen.

Die Doppelrolle des Betriebsrats – Arbeitnehmervertreter und Vermittler mit Blick für das Wohl des Betriebs

Wichtig ist, dass sie als Betriebsrat sich in der Doppelrolle sehen, die Ihnen das Betriebsverfassungsrecht in § 2 BetrVG (Vertrauensvolle Zusammenarbeit) aufgibt.

Als Betriebsrat sind sie neben der Rolle als Interessenvertreter der Arbeitnehmer im Ganzen und des einzelnen Arbeitnehmers immer auch Vermittler zwischen der Geschäftsführung und dem Arbeitnehmer.

Darum muss bei einer Anhörung zur fristlosen Kündigung der Blick zuerst neutral auf dem Sachverhalt und dessen Nachweisbarkeit liegen.

Praxis-Tipp: Was tun bei schwerwiegenden Vorwürfen, die nicht nachweisbar sind?

Es ist ein geradezu klassischer Fall: Der Vorwurf lautet z.B. sexuelle Belästigung gegenüber einer Auszubildenden, die von einem älteren männlichen Kollegen während der Arbeit unsittlich am Busen angefasst wurde.

Beispiel

Wie können Sie als Betriebsrat reagieren? Möglicherweise mit folgender Stellungnahme, die in ähnlicher Form wir einmal für ein Gremium entworfen haben:

„Der Betriebsrat nimmt zu der Beabsichtigten Kündigung wie folgt Stellung:

Der dem Mitarbeiter XX gemachte Vorwurf der sexuellen Belästigung der Mitarbeiterin YY am XX.XX.2020 rechtfertigt – wenn er denn stimmt – die beabsichtigte fristlose Kündigung. Sofern der Vorwurf bewiesen wäre, würde das Gremium der beabsichtigten Kündigung zustimmen.

Der Betriebsrat hat durch seinen Vorsitzenden und die Stellvertretende Vorsitzende die Mitarbeiterin YY und den Mitarbeiter XX befragt, um sich ein Bild zu machen.

Eine abschließende Einschätzung konnte nicht gefunden werden. Der Betriebsrat wird daher keine weitere Stellungnahme abgeben.“

Eines war in dem Fall seinerzeit klar und keiner im Gremium hatte eine andere Meinung: Der bewiesene Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz würde eine fristlose Kündigung ohne Probleme tragen. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein klassischer Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht.

Wie aber sollen Sie als Gremium und als einzelnes Betriebsratsmitglied verhalten, wenn der „Täter“ den Vorwurf vehement bestreitet aber das Opfer aber den Vorwurf erhebt und Aufrecht hält?

Das Gremium, oder z.B. ein oder zwei Mitglieder könnten, wie oben beschrieben „Täter“ und „Opfer“ anhören und versuchen, sich ein Bild zu machen. Aber der Betriebsrat ist nicht das Arbeitsgericht und nicht die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Und der Betriebsrat sollte sich auch nicht dazu machen.

Am Ende kann das einzelne Mitglied und auch das Gremium mit einer eindeutigen Positionierung mehr falsch als richtig machen. Darum im Zweifel besser neutral bleiben.

Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds durch den Arbeitgeber

Wenn ein Arbeitgeber sie als Betriebsratsmitglied loswerden möchte, geht dies nach dem Gesetz, § 103 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) nur durch außerordentliche Kündigung. Denn als Betriebsratsmitglied genießen Sie einen umfassenden Sonderkündigungsschutz.

Der Arbeitgeber muss also Gründe für eine außerordentliche Kündigung haben.

Des Weiteren muss der Betriebsrat der Kündigung auch noch zustimmen. Wenn das Gremium die

Und wenn sie als Betriebsratsmitglied beim Arbeitgeber in Ungnade gefallen sind, kann es passieren, dass er ihre fristlose Kündigung betreibt.

Wenn Sie den Eindruck gewinnen, dass Ihnen als Betriebsrat Ärger droht, holen Sie sich besser schneller als später Hilfe. Wir bieten für Betriebsräte eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Mehr zum Thema Sonderkündigungsschutz für Betriebsräte erfahren Sie hier. LINK

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen mit fristloser Kündigung verlässt, hat dies mit Ihnen als Betriebsrat erst einmal nichts zu tun. Das ist ein Vorgang aus dem Individualarbeitsrecht und betrifft nur den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.

Allerdings ist eine fristlose Kündigung durch einen Mitarbeiter stets ein Vorgang, bei dem alle Alarmlampen des Betriebsrats leuchten sollten.

In den allermeisten Fällen erfolgt eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer nur, wenn zum Beispiel durch Mobbing oder eine berufsbedingte Erkrankung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen sollte der Betriebsrat unbedingt Kontakt zu dem dann ehemaligen Kollegen aufnehmen und den Sachverhalt ergründen.

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