Die ordentliche (bzw. fristgerechte oder fristgemäße) Kündigung ist die Erklärung einer der beiden Vertragspartner im Arbeitsvertrag (des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers), das Arbeitsverhältnis mit Ablauf einer Frist beenden zu wollen. Die ordentliche Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer durch schriftliche Erklärung ausgesprochen werden und wird in dem Moment wirksam, in dem sie dem Empfänger (Vertragspartner) zugeht. Schriftlich bedeutet bei der Kündigung, dass der Text der Kündigung gut lesbar und von Hand unterschrieben sein muss. Eine Kündigung per Fax oder Email (Textform) ist nichtig. Ebenso nichtig ist die sog. Elektronische Form (Qualifizierte Signatur).
Verschiedene Arten der ordentlichen Kündigung
Die Ordentliche kann in drei verschiedenen Arten begründet werden:
- Betriebsbedingte Kündigung
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Probezeitkündigung
- Kündigung des Arbeitnehmers ohne Begründung
Die Betriebsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer ordentlichen Kündigung. Hier wird die Kündigung – kurz gesagt – mit dem Wegfall des Arbeitsbedarfs bzw. des Arbeitsplatzes begründet.
Weitere Informationen hier: Betriebsbedingte Kündigung.
Die Krankheitsbedingte Kündigung ist auch klassisch eine ordentliche Kündigung. Hier kündigt der Arbeitgeber (auch sehr verkürzt) mit der Begründung, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers keine geordnete Rückkehr an Arbeitsplatz zu erwarten ist.
Weitere Informationen hier: Krankheitsbedingte Kündigung.
Die Verhaltensbedingte Kündigung wird in der Regel als Fristlose Kündigung oder Außerordentliche Kündigung ausgesprochen und gerade nicht als ordentliche Kündigung. Dennoch gibt es immer wieder einmal Fälle, bei denen ein erhebliches Fehlverhalten vorliegt, die Kündigung aber dann – nach Ansicht des Arbeitsgerichts – eben eine ordentliche ist und eben nicht Fristlos, Außerordentlich.
Weitere Informationen hier: Verhaltensbedingte Kündigung.
In der Probezeit (so sie denn vereinbart ist) kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen Kündigen. Abweichungen mit Probezeitkündigungen, die eine Frist von teilweise nur einem Tag haben, gibt es bei Auszubildenden und in einigen Tarifverträgen, insbesondere im Handwerk. Das Recht zur Probezeitkündigung mit der kürzeren Frist haben auch Arbeitnehmer.
Weitere Informationen hier: Probezeitkündigung.
Arbeitnehmer haben in der Regel keine Pflicht zur Begründung der Kündigung. Daher ist jede Fristgerechte Kündigung eines Arbeitnehmers eine ordentliche Kündigung.

Ordentliche Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Olav Ahrens Rotne
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Fragerecht beim Bewerbungsgespräch– Entgeldfprtzahlung im Krankheitsfall – Elternzeit – Kündigungsschutz – Kündigung und Corona– Kündigung während der Krankheit – Arbeitsrecht Corona– Fristgerechte Kündigung – Kündigungsschutzgesetz–Wa– Bewertungssystem Betriebsrat– EGMR – Freistellung von der Arbeit– Aufhebungsvertrag mit Freistellung
Denken Sie daran!
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Wir sind telefonisch von Mo-Fr in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar.
Auch interessant:
Akkordlohn
Der Akkordlohn ist eine Form der Bezahlung von Arbeitnehmern, bei der der Lohn der erbrachten Leistung entspricht. Da naturgemäß nicht jede Arbeitsleistung derartig gemessen und verglichen werden kann, wird Akkordlohn meist in handwerklichen Berufen und in der industriellen Fertigung gezahlt.
Akkordlohn ist keine unübliche Art der Bezahlung – nur aus der Mode gekommen
Anders als bei sonst üblichen Bezahlung in Form von einem Festgehalt oder einem pauschalen Stundenlohn, erfolgt die Bezahlung mit Akkordlohn der geleisteten Arbeit entsprechend. Als Messwert werden dabei produzierte Stückzahlen, ein erzeugtes Gewicht oder eine erreichtes Volumen herangezogen. Den Akkordlohn von Fliesenlegern oder Maurern kann man beispielsweise anhand der Anzahl an Quadratmeter verlegter Fliesen oder der Kubikmeter gemauerter Wände ermitteln. Alternativ zum Stundenlohn tritt also die Bezahlung pro Quadrat- bzw. Kubikmeter.
Gute Leistung – Gutes Geld – WinWin-Situation
Die Bezahlung in Akkordlohn hat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Vorteile. So können Arbeitnehmer die Höhe der monatlichen Vergütung durch ihr eigenes Arbeitstempo und die geschaffte Menge selbst beeinflussen. WEITERLESEN

Akkordlohne/ Bild: Unsplash.com/Ramiro Mendes
Profis im Kündigungsschutz: Anwalt für Kündigungsschutz in Hamburg Hafencity – Anwalt für Kündigungsschutz in Hamburg Neustadt – Anwalt für Kündigungsschutz in Finkenwerder– Anwalt für Kündigungsschutz in Eimsbüttel– Kündigung Hamburg Anwalt– Lufthansa Kündigung– Zuschläge für Überstunden – Arbeitsrecht Diehl Aviation– Lufthansa Senioritätsliste– Bester Anwalt Arbeitsrecht Hamburg
Denken Sie daran!
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Wir sind telefonisch von Mo-Fr in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar.