Sie suchen nach „Arbeitsrechtler in Eimsbüttel“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
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Anwalt Kündigungsschutz
Der Arbeitsrechtler ist ein Rechtsanwalt, der sich ausgiebig und erschöpfend im Arbeitsrecht und dem Thema Kündigungsschutz auskennt. Er zeichnet sich auch durch das Wissen um die aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus.
Ein Nachweis für diese besondere Kenntnis des Arbeitsrechts ist gerne der Titel der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht. in der Regel alle Arbeitsrechtler führen neben ihrem Titel des Rechtsanwalts auch diesen Titel. Diese Fachanwaltsbezeichnung wird dem Arbeitsrechtler nur dann zugesprochen, wenn er seine fundierte Kenntnis und Erfahrung auf dem Bereich des Arbeitsrechts permanent nachweist. Bei der Suche nach einem Arbeitsrechtler ist deshalb die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durchaus eine Hilfe. Letztlich ist die Bezeichnung Arbeitsrechtler keine Titelbezeichnung wie die des Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Der Arbeitsrechtler berät Sie bei der Ausarbeitung von einem Arbeitsvertrag, also schon zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses. Sie müssen sich von ihrem zukünftigen Arbeitgeber nicht alles gefallen lassen. Insbesondere muss Ihr Brötchengeber nicht alles zu wissen. Zum Beispiel ist die Frage, ob sie einen Kinderwunsch hegen, kann beispielsweise eine unzulässige Frage sein.
Will der Arbeitgeber den ihnen zustehenden Urlaub nicht, oder nicht wie sie es möchten gewähren, so sollten sie auch diesen Fall dies mit einem Arbeitsrechtler erörtern. Auch Fälle von unbezahlten Überstunden sollten rechtlich von einem Arbeitsrechter bewertet werden. Nicht immer hat der Arbeitnehmer die schlechteren Karten.
Bezügliche der einzelnen Rechte des Arbeitnehmers, aber auch des kollektiven Arbeitsrechts, ist besonders Betriebsräten der Besuch von Weiterbildungen zu empfehlen. Ist nämlich der neue Posten im Betrieb als Betriebsrat angenommen, kann die Ungewissheit groß sein. Wie regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Rechte und Pflichten der Betriebsräte? In welchem Umfang kann der Betriebsrat bei Kündigungen und Einstellungen mitwirken? Sie können vorab mit einem Arbeitsrechtler auch die Fragestellung erörtern, inwieweit der Arbeitgeber diese Seminare zu bezahlen hat.
Auch für den Arbeitgeber ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Arbeitsrechtler anzuraten. Muss ein Unternehmen zum Beispiel betriebsbedingt Mitarbeiter entlassen, sollte die zuvor mit einem Arbeitsrechtler besprochen werden. Andernfalls geht der Arbeitgeber das Risiko ein, durch Klagen der Arbeitnehmer unnötig Ärger und Kosten zu verursachen. Unser Rat daher an Sie: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Rechtsanwalt in Eimsbüttel
Der Ortsteil Eimsbüttel gibt zugleich dem Hamburger Bezirk Eimsbüttel den Namen. Auf einer Fläche von circa 3 km³ leben in Eimsbüttel ca. 55.000 Bewohner. Die Bezeichnung Eimsbüttel geht auf das ursprüngliche Dorf „Eymersbuttele“ zurück, welches im Jahre 1275 erstmalige urkundliche Nennung fand, als eine Hufe des Dorfes an das Nonnenkloster Herwardeshuthe (heutzutage: Harvestehude) verkauft wurde.
Im Jahre 1339 sodann verkaufte der Graf Adolf VII. von Schauenburg-Pinneberg dem Kloster das ganze Dorf für 300 Mark damaliger Währung. Erst als die klösterliche Verwaltung aufgehoben wurde, gelangte Eimsbüttel dann im Jahre 1894 an Hamburg. Erst als Ausflugsziel wegen seiner idyllischen Lage und seiner Restaurationen beliebt, siedelten sich dann kleinere Handels- und Handwerksbetriebe an, bis sich Eimsbüttel mit der Gründung des Unternehmens Beiersdorf zu einem Industriestandort entwickelte.
Berühmteste Persönlichkeit Eimsbüttels war vermutlich bis dahin die „schöne Marianne“, die Eimsbütteler Gastwirttochter Marianne Raux, welche erst das „Mariannenruh“ und dann ein anderes Lokal am heutigen Doormannsweg in Eimsbüttel betrieben hat und sich als „außerordentlich schönes Frauenzimmer“ vor Avancen offensichtlich nicht retten konnte. Mit dem Schwimmbad „Kaifu“ eröffnete im Jahre 1936 darüber hinaus das erste Warmwasserfreibad Hamburgs in Eimsbüttel. Dessen ungeachtet ist Eimsbüttel dank seiner weitläufigen Parkanlagen ein sehr grüner Stadtteil Hamburgs.
Geprägt ist der Stadtteil Eimsbüttel obendrein durch die herrschaftlichen Häuserfassaden im wilhelmischen Stil. Deutschlandweit bekannt geworden ist Eimsbüttel unter dem Spitznamen „Eimsbush“, geschuldet der in Eimsbüttel aktiven Hip-Hop-Szene um „Die Beginner“, „Jan Delay“ und „Samy Deluxe“.
Fallbeispiel
Abfindungsanspruch
Wie hoch ist mein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?
Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch nach der Kündigung durch meinen Chef?
Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt und sagen ebenso immer wieder: Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht an sich keinen Abfindungsanspruch. Das klingt erstmal komisch, weil fast jeder Kündigungsschutzprozeß mit der Zahlung einer Abfindung endet. Der Deutsche Kündigungsschutz schützt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand. Wenn also eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Sieg vor Gericht bedeutet als keine Abfindung wegen der unwirksamen Kündigung, sondern eine Rückkehr zu den Kollegen an den alten Arbeitsplatz.
Üblicherweise dauert ein Kündigungsschutzprozeß zwischen 6 und 12 Monaten. Je nach Gericht und individuellem Ablauf des Verfahrens. Wenn der Arbeitgeber also nach neun Monaten von der Unwirksamkeit seiner Kündigung erfährt, hat er den ungewollten und schon „ausgebuchten“ Kollegen wieder vor der Nase und auf der Pay-Roll. Ungekündigt und darf die Zeit seit der Kündigung nachbezahlen. Vor dem Hintergrund dieses teils kaum überschaubaren Risikos werden Abfindungen gezahlt.
Einen echten Abfindungsanspruch gibt es nur bei echten leitenden Angestellten (z.B. Prokuristen) im laufenden Kündigungsschutzverfahren. Wenn dann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellt, setzt das Gericht eine Abfindung fest.
Fallbeispiel
Rückzahlung der Ausbildungskosten
Eine unangemessen lange Bindung des Mitarbeiters durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus ergibt sich, daß der Angestellter keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat.
Vereinbarungen im Dienstvertrag, die einen Angestellter zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG der Inhaltskontrolle nach den Regeln der AGB-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gebrauchtwagenhändlern, Internetversendern und Kaufhäusern. Voraussetzung für eine rechtswirksame Regelung über die Rückzahlung ist nach der Rechtsprechung des BAG , dass die Ausbildung für den Angestellten von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Schulung fällt keinesfalls darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Aussichten am Arbeitsmarkt nachhaltig erhöht.
Daneben darf der Angestellte nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung nicht über die Maßen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht.
Nach der durchaus komplizierten Rechtsprechung sind fast alle Rückzahlungsvereinbarungen von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein.
In der Rechtspraxis haben sich sehr viele entsprechenden Regelungen als unwirksam erwiesen.
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