Rechtsbeistand bei Kündigung in Kiel

Kündigungsspezialisten

Sie suchen nach „Rechtsbeistand bei Kündigung in Kiel“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.

Mit unseren Büros in Hamburg und Husum bedienen wir Hamburg, den Speckgürtel und ganz Schleswig Holstein.

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Rechtsbeistand bei Kündigung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer weitreichende Auswirkungen haben. Immer dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerordentlich erklärt worden ist. Nicht nur, dass das Arbeitsamt die Zahlungen für eine Frist von drei Monate sperren kann, auch die finanzielle Existenz kann extrem gefährdet sein. Umso wichtiger ist daher bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Hilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Beachten sollte man die gesetzliche Frist von drei Wochen, in der gegen eine Kündigung die Kündigungsschutzklage angestoßen werden kann. Ihr Anwalt wird daher zuallererst die Frist zu wahren haben, aber natürlich nur dann, wenn diese Frist nicht schon abgelaufen ist. Demnach ist das unverzügliche Aufsuchen des Rechtsanwalts so wichtig. Hinweisen sollte man auf den § 5 Abs. 1 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz: „War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.“ Es ist alsodenkbar, unter gewissen Bedingungen auch nach Fristablauf, die Klage erfolgsversprechend einzureichen. Eine offensichtlich verspätete Klage wird ihnen sonst nur Kosten verursachen, aber keinen Erfolg.

Der von ihnen bevollmächtigte Rechtsbeistand wird die formelle und materielle Gültigkeit der Kündigung sorgfältig anaylsieren. Dabei sind dem Rechtsbeistand der schriftliche Arbeitsvertrag und die Kündigung vorzuzeigen, soweit diese entsprechend erfolgt sind. Ebenso wichtig ist es, eine gegebenenfalls mit der Kündigung oder kurz zuvor ausgesprochene Abmahnung zu zeigen. Mit diesen Unterlagen und der von ihnen beschreibenen Kündigungssituation wird ihr Rechtsbeistand ihnen eine erste Einschätzung über die Möglichkeiten einer Klage abgeben können. (Achtung: Verspricht ihnen ihr Rechtsbeistand „ohne wenn und aber“ einen Erfolg zu 100 Prozent, so dürfte diese Aussage ziemlich unseriös sein, im Zweifel sollten Sie sinnvoller Weise einen anderen Rechtsbeistand aufsuchen.)

Doch auch vor einer Kündigung, besonders bei ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Abmahnungen, wird ihr Rechtsbeistand ihnen beistehen können. Zumeist ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber nur ein Einstieg in eine geplante Trennung vom Arbeitnehmer.

Ein befähigter Rechtsbeistand kostet natürlich Geld. Daher sollten sie bei einer drohenden Entlassung mit ihrem Rechtsbeistand zuvor die finanziellen Folgen besprechen und die Möglichkeit der Einreichung von Prozesskostenhilfe ins Kalkül aufnehmen.

RA Axel Pöppel


Rechtsanwalt in Kiel

Kiel ist die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins und liegt an der Kieler Förde. Kiels Stadtgebiet unterteilt sich in 30 Stadtteile und hat um 240.000 Einwohner. Der Name Kiels leitet sich wahrscheinlich vom friesischen Wort Kyle ab, was so viel wie Keil oder Förde bedeutet. Der an der Kieler Förde gelegene Tiefseehafen ist einer der bedeutendsten deutschen Seehäfen an der Ostsee.

Die wichtigste kulturelle Veranstaltung ist die Kieler Woche, die jedes Jahr hunderttausende von Touristen nach Kiel lockt und ein Dorado für alle Segelbegeisterten darstellt. Sportlich ist Kiel zudem seit Jahren eine Macht im Handball, der THW Kiel sammelt engagiert nationale und internationale Titel.

Zu den bekanntesten Gebäuden Kiels gehören das Rathaus, das Opernhaus Kiel sowie St.Nikolai-Kirche. Bedeutende Denkmäler Kiels sind das Kriegerdenkmal sowie das Reiterstandbild Kaiser Wilhelms I., die beide im Kieler Schlossgarten zu finden sind.

Kiel beherbergt verschiedene Hochschulen, darunter die Christian-Albrechts-Universität sowie die Muthesius-Kunsthochschule zu Kiel. Zu den berühmtesten Kindern Kiels gehören der ehemalige Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg und der Nationalmannschaftstorwart Andreas Köpke.

Als Landeshauptstadt unterhält Kiel verschiedene Gerichte, darunter das Landgericht Kiel, das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht und ein Sozialgericht. Darüber hinaus verfügt Kiel über ein Arbeitsgericht sowie das Landesarbeitsgericht von Schleswig-Holstein.

Kiel/ Bild: Unsplash.com


Profis bei Kündigung: Rechtsbeistand Kündigung HarburgAnwalt für Kündigungsschutz in HarburgAnwalt für Kündigungsschutz in HamburgAnwalt für Kündigungsschutz in Rotherbaum – Anwalt ArbeitgeberAnwalt Kündigung Hamburg – Fachanwalt Arbeitsrecht HamburgAnwalt Arbeitsrecht Barmbek


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

Das LAG Rheinland-Pfalz / Mainz bestätigt eine Dienstanweisung des Arbeitgebers, der in seinem Unternehmen die Nutzung privater Handys während der Arbeit verbieten ließ. Und dies ohne Beteiligung des Betriebsrats.

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitern die Benutzung privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Netbooks, Tablets oder Smartphones während der Arbeitszeit durch ein Verbot ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Gegenstand für den vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ausgeurteilten Fall war die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots der Benutzung von privaten Mobiltelefonen und Smartphones, wie das iPhone und Tablets am Arbeitsplatz.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz 30.10.2009, 6 TaBV 33/09

Handy am Arbeitsplatz/unsplash.com/ Ali Abdul Rahman


 

Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine mit guten Erfolgsaussichten ausgestattete Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei handelt es sich oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen von Arbeitgeberseite nicht von einem Spezialisten für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Zum Schluss gehen für den Chef viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Betriebsratsanhörung eine Vielzahl von Kündigungen scheitern lassen.

Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsfachmännern erkennbar, was den Besuch beim Arbeitsrechtler fast ausnahmslos sinnvoll macht.

unsplah.com/ Johannes W.


Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristenPersonalakteProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Freistellung ohne Kündigung –  Kleinbetrieb – Sozialplan Entlassung – Kündigungsfrist unbefristeter Arbeitsvertrag – Leitender Angestellter Kündigungsschutz – Kündigung ohne ArbeitsvertragAufhebungsvertrag Nachteile – Elternzeit verkürzen – Aufhebungsvertrag Sperrzeit vermeidenDrei-Wochen-Frist


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  
Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


Mehr zum Thema Arbeistrecht: RegelabfindungSprecherausschuss Schulungsanspruch BetriebsratProbezeitkündigungRechtsbeistand Arbeitsrecht HamburgHeimarbeitLebensanwaltSperrzeitAnhörung des BRZeugnis angestellte – Zeugnis LeitendeDatenschutzverordnungDienstanweisungSonderkündigungsschutzInsolvenz Wie bekomme ich Insolvenzgeld Amt für Teilhabe und Integration


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:  

Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch….WEITERLESEN

Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristen – Schwangerschaft KündigungsschutzOrdentliche KündigungAbwicklungsvertragAufhebungsvertrag KündigungPersonenbedingte Kündigung –  ProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz –  – Anwalt Scheidung HamburgAnwalt Famlilienrecht


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristenPersonalakteProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Scheidung Hamburg – KleinbetriebSozialplan EntlassungInternationale ScheidungAnwalt Scheidung HamburgPflichtteilTestamentsvollstrecker  – Scheidung bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr