Von einem unbefristeten Arbeitsvertrag spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch vereinbarte Befristung oder einen sonstigen Zeitablauf automatisch endet. Arbeitsverhältnisse werden in der Regel unbefristet geschlossen, möchte der Arbeitgeber eine Befristung durchsetzen, dann bedarf es dazu einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Das unbefristete Arbeitsverhältnis bietet dem Arbeitnehmer verständlicherweise mehr Planungssicherheit, als ein befristetes. Allerdings ist auch dort der Schutz nicht uferlos. Gerade zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gelten kurze Kündigungsfristen, zudem ist nicht auf jedes Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Dieses gilt insbesondere nicht in Kleinbetrieben, unabhängig von der Betriebsgröße gilt es nicht innerhalb der ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses.
Was ist bei der Kündigung zu beachten?
Möchte ein Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigen, dann muss er die jeweils geltende Kündigungsfrist einhalten. Diese ergibt sich aus dem Gesetz, dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag. Der Einhaltung der Kündigungsfrist bedarf es allerdings dann nicht, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentliche fristlos, also aus wichtigem Grund, kündigen kann. Dies sind Fälle, in denen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen eines Vertragsverstoßes des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar ist. Weitere Infos zur Kündigung
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Denken Sie daran!
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Freistellung ohne Kündigung
Unter Freistellung versteht man die Befreiung von der Arbeitspflicht, wobei der Anspruch auf Fortzahlung des Lohns im Grunde weiter besteht. Auch wenn die meisten Freistellung im Zusammenhang mit Kündigungen und Aufhebungsverträgen vereinbart bzw. angeordnet werden, gibt es zahlreiche weitere Gründe für eine Freistellung.
Gründe für eine Freistellung ohne Kündigung
So können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beispielsweise auf eine Freistellung einigen, wenn es zu Auftragsmangel oder Lieferengpässen im Unternehmen kommt. Für den Arbeitgeber wird dies aber erst dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung weniger Lohn erhält. Eine Freistellung ist auch im Rahmen eines Bildungsurlaubs möglich, ebenso für Betriebsratsmitglieder während der Betriebsratstätigkeit. Weiterlesen
Profis zum Arbeitsrecht: Kanzlei für Arbeitsrecht in Eilbek – Anwalt Arbeitsrecht Barmbek – Fachanwalt Kündigung Altona – Rechtsanwalt Arbeitsrecht St Georg – Rechtsbeistand Kündigung St Pauli

RA Axel Pöppel
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