Rechtsbeistand bei Kündigung in St. Pauli

Rechtsbeistand bei Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages seitens des Arbeitgebers kann für den Arbeitnehmer weitreichende Nachteile haben. In erster Linie dann, wenn die Vertragskündigung außerordentlich erklärt worden ist. Nicht nur, dass das Arbeitsamt die finanzielle Unterstützung für eine Zeit von drei Monate sperren kann, auch die finanzielle Existenz kann außerordentlich gefährdet sein. Umso wichtiger ist daher bei der Beendigung eines Jobs die Hilfe durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Beachten sollte man die gesetzliche Frist von drei Wochen, in der gegen eine Kündigung die Kündigungsschutzklage angestoßen werden kann. Ihr Rechtsanwalt wird daher zunächst die Frist zu wahren haben, aber natürlich nur dann, wenn die gesetzliche Frist nicht schon abgelaufen ist. Deswegen ist das umgehende Einschalten des Rechtsbeistandes anzuraten. Zu beachten ist auch der § 5 Abs. 1 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz: „War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.“ Es ist alsodenkbar, unter gewissen Umständen auch nach Fristversäumung, die Klage erfolgreich zu erheben. Eine offensichtlich verspätete Klage wird ihnen sonst nur Kosten einbringen, aber keinen Erfolg.

Der von ihnen aufgesuchte Rechtsbeistand wird die materielle und formelle Rechtmäßigkeit der Kündigung gründlich anaylsieren. Dabei sind dem Rechtsbeistand der Arbeitsvertrag und die Kündigung vorzulegen, soweit diese entsprechend erfolgt sind. Genauso wichtig ist es, eine unter Umständen mit der Kündigung oder kurz zuvor ausgesprochene Abmahnung zuzeigen. Mit diesen Unterlagen und der von ihnen vorgetragenen Kündigungssituation wird ihr Rechtsbeistand ihnen eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Erfolgswahrscheinlichkeit vor Gericht abgeben können. (Achtung: Verspricht ihnen ihr Rechtsbeistand „ohne wenn und aber“ einen Erfolg zu 100 Prozent, so dürfte diese Aussage eher unseriös sein, im Zweifelsfalle sollten Sie sinnvoller Weise einen anderen Rechtsbeistand aufsuchen.)

Schon vor einer Kündigung, insbesondere bei unverhältnismäßigen und ungerechtfertigten Abmahnungen, wird ihr Rechtsbeistand ihnen helfen können. Zumeist ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber nur ein Einstieg in eine beabsichtigte Entlassung.

Ein seriöser Rechtsbeistand verlangt natürlich ein Honorar. Daher sollten sie im Falle einer Kündigung mit ihrem Rechtsbeistand im Vorwege die finanziellen Konsequenzen besprechen und die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe ins Kalkül aufnehmen.


Auch interessant: Arbeitsrecht in Krankenhäusern – Rechtsanwalt Arbeitsrecht DulsbergArbeitnehmerähnliche PersonDrei Wochen FristAbbummeln von ÜberstundenBefristeter Arbeitsvertrag Was tun bei Kündigung LufthansaLAGWas ist eine Personenbedingte KündigungTeilzeit- und BefristungsgesetzBetriebsänderung Sozialplan – Betriebsarzt Gremium ArbeitnehmervertretungAufgaben Betriebsrat Mitglied des BetriebsratFortbildung Betriebsrat Wahl des Betriebsrats – Betriebsrat Zustimmung ersetzen


Rechtsanwalt in St. Pauli

Der Stadtteil St. Pauli gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Mitte. Auf einer Fläche von rund 2,3 km² leben „auf“ St. Pauli etwa 23.500 Einwohner.

St. Pauli wurde 1894 zum Hamburger Stadtteil, wobei es bis 1937 zweigeteilt war: der westliche Teil von St. Pauli gehörte bis dahin zur Stadt Altona, der östliche hingegen zu Hamburg. Berühmtheit erlangte St. Pauli vornehmlich durch sein Vergnügungsviertel rund um die „Hamburger Reeperbahn“ („Kiez“) ebenso wie dem vierteljährlich stattfindenden „Dom“ (= Kirmes) auf dem Heiligengeistfeld, wo auch das Millerntor-Stadion des FC St. Pauli wie auch der „Bunker“ zu finden sind. Letzterer wurde im Zweiten Weltkrieg in St. Pauli erbaut und bot einstig ungefähr 18.000 Personen Unterschlupf.

Heutzutage sind dort diverse Firmen und Clubs untergebracht. Aber auch St. Pauli-Landungsbrücken mit seinen schwimmenden Schiffsanlegern und der Alte Elbtunnel sind aus St. Pauli nicht wegzudenken.

Zudem nahm der Hamburger Tierpark Hagenbecks in St. Pauli seinen Anfang, nachdem der Fischhändler C. Hagenbeck hier im Jahre 1848 Seehunde auf dem Spielbudenplatz zur Schau stellte und regelmäßige Vorführungen von exotischen Tieren auf dem Hamburger Dom folgten.



Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  
Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


Mehr zum Thema Arbeistrecht: RegelabfindungSprecherausschuss Schulungsanspruch BetriebsratProbezeitkündigungRechtsbeistand Arbeitsrecht HamburgHeimarbeitLebensanwaltSperrzeitAnhörung des BRZeugnis angestellte – Zeugnis LeitendeDatenschutzverordnungDienstanweisungSonderkündigungsschutzInsolvenz Wie bekomme ich Insolvenzgeld Amt für Teilhabe und Integration


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:  

Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch.

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten jedoch in einer Fünf-Tage-Woche. Umgerechnet bedeutet dies, dass ein Urlaubsanspruch auf mindestens 20 Arbeitstage besteht. Unabhängig davon, wie viele Tage man in der Woche arbeitet – das Gesetz garantiert einem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Arbeitet man beispielsweise nur drei Tage in der Woche, hat man einen Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage. Schließlich muss man nur an den Tagen Urlaub beantragen, an denen man auch zur Arbeit kommen würde.

WEITERLESEN

Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristen – Schwangerschaft KündigungsschutzOrdentliche KündigungAbwicklungsvertragAufhebungsvertrag KündigungPersonenbedingte Kündigung –  ProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz –  – Anwalt Scheidung HamburgAnwalt Famlilienrecht


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristenPersonalakteProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Scheidung Hamburg – KleinbetriebSozialplan EntlassungInternationale ScheidungAnwalt Scheidung HamburgPflichtteilTestamentsvollstrecker  – Scheidung bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr