Nur sehr wenige Arbeitgeber mögen den Gedanken an einen Betriebsrat und versuchen daher – mit mehr oder weniger eleganten Methoden – die Gründung eines solchen zu verhindern. Betriebsräte und Arbeitgeber sind Betriebspartner und haben eine gemeinsame Verantwortung für den Betrieb und die Mitarbeiter.
Daher legen wir bei der Beratung der Betriebsräte immer Wert auf eine echte, von beiden Seiten gelebte vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wenn das nicht klappt, sind wir aber auch immer in der Lage, den Arbeitgeber zu einer vernünftigen Kooperation zu bewegen, auch wenn dies manchmal erst vor dem Arbeitsgericht oder in der Einigungsstelle geschieht.
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Denken Sie daran!
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Wir sind telefonisch von Mo-Fr in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar.
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„ Wer einen Job hat, hat auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag“: Davon gehen viele Arbeitnehmer aus, dies stimmt jedoch nicht immer: Oft wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag zuerst vom Arbeitnehmer unterschrieben, dann tritt dieser die Stelle an und wartet – entweder längere Zeit oder sogar vergeblich – darauf, dass auch der Arbeitgeber den Vertrag unterzeichnet. Der – aus was für Gründen auch immer – vom Arbeitgeber nicht unterzeichnete Arbeitsvertrag irritiert und verunsichert verständlicherweise die meisten Arbeitnehmer, die sich in dem Fall fragen, ob ihr Arbeitsvertrag überhaupt gültig ist und ob sie das Arbeitsverhältnis auflösen – bzw. kündigen können….
Form des Arbeitsvertrages – Muss er schriftlich sein?
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