Anwalt Scheidung Hamburg

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Sie suchen einen Anwalt für Scheidung in Hamburg? Oder Sie haben Fragen zum Thema Scheidung, Familienrecht und Scheidungsverfahren? Dann können wir Ihnen nicht selbst, sondern nur mit einer Empfehlung helfen. Denn wir machen ja bekanntlich Arbeitsrecht und kein Familienrecht, aber … wir haben ein Netzwerk mit Fachleuten um uns und können Tipps für verschiedene Rechtsgebiete geben.

So kennen und schätzen Frau Rechtsanwältin Viviane Spethmann, Fachanwältin für Familienrecht persönlich und fachlich seit Jahrzehnten. Sie ist erfahren, verhandlungsstark und durchsetzungsfähig. Sie nimmt sich die Zeit, die es braucht. Sie schafft es, in der oft sehr belastenden Trennungs- und Scheidungssituation, Sicherheit in den Laden zu bringen. Und sie hat immer wieder für Mandanten unserer Kanzlei erstklassige Arbeit abgeliefert.

Rechtsanwältin Viviane Spethmann
Fachanwältin für Familienrecht in Hamburg

Rechtsanwältin Viviane Spethmann Fachanwältin für Familienrecht in Hamburg

Kanzlei
Spethmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Straßenbahnring 13  (Falkenried-Piazza)
20251 Hamburg (Hoheluft-Ost / Eppendorf)

Kontakt
Telefon: (040) 411 60 69-0
Fax:        (040) 411 60 69-99
E-Mail: info@ra-spethmann.de

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Scheidung – keine Panik, wir helfen.

Eine Scheidung stellt sich in aller Regel als einschneidendes Erlebnis im Leben dar, die persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind oft weitreichend. Daher ist es ausgesprochen wichtig, dass Sie sich auf eine objektive und kompetente juristische Betreuung verlassen können.

Was können wir für Sie tun?

Die Scheidung erschöpft sich oft nicht in dem bloßen gerichtlichen Verfahren, es handelt sich vielmehr um einen umfangreichen und komplizierten Auseinandersetzungsprozess, der die verschiedensten Lebensbereiche tangiert. Problematisch stellen sich häufig die sogenannten Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Hausrat oder Zugewinn dar.

Hier ist es wichtig, zu Beginn des Verfahrens alle klärungsbedürftigen Punkte zu ermitteln und wenn möglich außergerichtliche Lösungen wie notarielle Scheidungsfolgenvereinbarungen zu erreichen. Aber auch für die gerichtliche Auseinandersetzung erarbeiten wir für unsere Mandanten umfassende Strategien.

Frau Rechtsanwältin Spethmann kann dabei als Fachanwältin für Familienrecht auf Jahrzehnte an Erfahrung und über 1000 bearbeitete Scheidungen zurückblicken.

Brauche ich unbedingt einen Anwalt?

Selbst bei einvernehmlichen Scheidungen muss zumindest eine Partei anwaltlich vertreten sein, da der Scheidungsantrag nur von einem Anwalt gestellt werden kann. Eine Seite könnte also auf einen eigenen Anwalt bzw. eine eigene Anwältin verzichten. Wir raten nur sehr selten dazu, weil wir immer streng an den Interessen unserer Mandanten orientiert sind.

Was kostet mich die Scheidung?

Die konkreten Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach den wirtschaftlichen Verhältnisses der Ehegatten. Im Grundsatz gilt: je mehr die Eheleute verdienen, desto höher die Verfahrenskosten.

Es gibt aber auch die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, sofern Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Je nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfolgt entweder eine Stundung der Gerichts- und Anwaltskosten mit Ratenzahlungsverpflichtung, oder eine vollständige Befreiung. Auch diesbezüglich beraten wir Sie gerne kompetent und umfassend.

Rechtsanwältin Viviane Spethmann Fachanwältin für Familienrecht in Hamburg


Fallbeispiel:

Ein selbständiger Arzt aus Hamburg, der als einer von drei Partnern an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt ist, möchte sich trennen und scheiden lassen. Es gibt zwei Minderjährige Kinder und eine Eigentumswohnung in Eppendorf, die vor 10 Jahren gekauft wurde, beiden Ehepartnern gemeinsam gehört und zu einem Drittel abgezahlt ist.

Wann sollte er wegen der bevorstehenden Scheidung zum Fachanwalt für Familienrecht gehen? – Die klare Antwort: So schnell wie möglich. Lassen Sie sich möglichst schon vor der Trennung beraten und bereiten Sie sich professionell vor!

In der Zeit vor der Trennung können sie noch sehr viel vorbereiten und absichern!


Das Scheidungsverfahren findet grundsätzlich vor dem Amtsgericht statt. In Hamburg und Umgebung gibt es zahlreiche Amtsgerichte. Folgende Amtsgerichte für Scheidungsverfahren gibt es in Hamburg:

  • Amtsgericht Hamburg – Familiengericht
  • Amtsgericht Hamburg Altona – Familiengericht
  • Amtsgericht Hamburg Barmbek – Familiengericht
  • Amtsgericht Hamburg Bergedorf – Familiengericht
  • Amtsgericht Hamburg Blankenese – Familiengericht
  • Amtsgericht Hamburg Harburg – Familiengericht
  • Amtsgericht Hamburg St. Georg – Familiengericht
  • Amtsgericht Hamburg Wandsbek – Familiengericht

Im Hamburger Umland – Metropolregion Hamburg – gibt es für Scheidung und andere Familienrechtliche Verfahren u.a. folgende Amtsgerichte:

  • Amtsgericht Ahrensburg – Familiengericht
  • Amtsgericht Pinneberg – Familiengericht
  • Amtsgericht Lüneburg – Familiengericht
  • Amtsgericht Winsen / Luhe – Familiengericht
  • Amtsgericht Stade – Familiengericht
  • Amtsgericht Tostedt – Familiengericht
  • Amtsgericht Soltau – Familiengericht
  • Amtsgericht Reinbek – Familiengericht


Was wichtig ist im Familienrecht und bei der Scheidung:

Eheverträge oder – für die eingetragenen Lebenspartnerschaften – Partnerschaftsverträgen sind im Falle von Trennung und Scheidung in fast allen Fällen eine erhebliche Erleichterung. Die Herausforderung ist es oft, eine solche Vereinbarung hinzubekommen. Vor oder bei der Hochzeit ist es ein negativ besetztes Thema und es. liegen oft in juristischen und wirtschaftlichen Details die Knackpunkte. Im Konfliktfall ist es das vorrangiges Ziel, außergerichtliche und einvernehmliche Lösungen zu finden.

Insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind, sollte eine streitige Auseinandersetzung unbedingt vermieden werden. Hier sollte die einvernehmliche Scheidung wichtiges Gebot sein.


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Fallbeispiel

Sonderkündigungsschutz Schwangerschaft

§ 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gewährleistet Sonderkündigungsschutz für die gesamte Zeit der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung. Voraussetzung für das Kündigungsverbot ist indes, dass der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat. Hat der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwangerschaft, dann muss ihm diese bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt werden.

Erfährt die Arbeitnehmerin selbst unverschuldet erst später von der Schwangerschaft, dann kann sie die Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber noch unverzüglich nachholen. Auch in diesen Fällen wird die Kündigung nachträglich unwirksam, sofern die Schwangerschaft schon zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden hat. Wann die Nachholung noch unverzüglich erfolgte hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab. Nach der Rechtsprechung dürfte die zeitliche Grenze bei ca. 1 Woche liegen, es empfielt sich daher grundsätzlich, sofort nach Kenntnis aktiv zu werden.

Hat der Arbeitgeber trotz bestehender Schwangerschaft gekündigt, dann sollte die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage erheben um ihre Recht wahren zu können.

Sonderkündigungsschutz Schwangerschaft


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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