Familiensachen – betreffend im Ausland wohnende Deutsche. Das ist die Formelle Bezeichnung von Fällen im Familienrecht, an denen Deutsche Staatsangehörige beteiligt sind, die im Ausland leben.
Welches Gericht ist für Deutsche im Ausland zuständig? Im Zweifel Berlin Schöneberg!
Für Familiensachen von Deutschen im Ausland ist erst einmal das Amtsgericht Schöneberg zuständig. Das Amtsgericht Schöneberg ist als Familiengericht also zum einen für die Fälle aus dem Bezirk Schöneberg zuständig und darüber hinaus hat es eine quasi globale Zuständigkeit, wenn es sogannannte Auslandsdeutsche betrifft. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg ist also zuständig, sofern die deutschen Gerichte nach Deutschem Recht, und gleichzeitig die Deutschen Gerichte unter Berücksichtigung vorrangig zu beachtender völkerrechtlicher Vereinbarungen auch international zuständig sind.
Familiensachen – betreffend im Ausland wohnende Deutsche
Das Amtsgericht Schöneberg ist zunächst einmal zuständig für Ehesachen, d.h.
– Scheidungsverfahren,
– Eheaufhebungsverfahren und
– Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe.
Voraussetzung ist dabei, dass beide Ehegatten oder zumindest einer der Ehegatten Deutscher ist und beide im Ausland leben. Lebt einer der Ehegatten in Deutschland, ist das Gericht zuständig, in dessen deutschen Gerichtsbezirk dieser Ehegatte wohnt.
Wenn Sie Fragen zum internationalen Familienrecht oder Internationalen Scheidungsrecht haben, melden Sie sich gerne bei unserer Kollegin Viviane Spethmann.
Rechtsanwältin Viviane Spethmann
Fachanwältin für Familienrecht in Hamburg
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Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…
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