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Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Wir sind telefonisch von Mo-Fr in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar.
Kurz & knapp: Kündigungsschutzgesetz
- Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen, diskriminierenden und sozial ungerechtfertigten Kündigungen.
- Das Kündigungsschutzgesetz trat bereits 1951 in Kraft. Es wurde immer wieder geändert, zuletzt im Jahr 2017.
- Kleinbetriebe mit nicht mehr als 10 Mitarbeitern sind vom Kündigungsschutz ausgeschlossen.
1. dem Kündigungsschutz gegen Willkür, Diskriminierung und Maßregelungen

Arbeitsgericht Hamburg
Der Kündigungsschutz gegen Willkür, Diskriminierung und Maßregelungen ist der allgemeinste Kündigungsschutz und er gilt für jedes Arbeitsverhältnis. Er gilt in der Probezeit, im Kleinbetrieb und jede noch so kleinste Aushilfe. Schlicht für jedes Arbeitsverhältnis.
2. dem allgemeinen gesetzlichen Kündigungsschutz, der für alle Arbeitnehmer gilt, die in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen.
- Betriebsbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Personenbedingte Kündigung (Krankheitsbedingte Kündigung)
3. dem besonderen Kündigungsschutz für Personengruppen, die besonders schutzbedürftig sind.
- Sonderkündigungsschutz für Schwangere und Wöchnerinnen: Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (§ 9 Mutterschutzgesetz – MuSchG),
- Sonderkündigungsschutz Elternzeit: Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen (§ 18 Absatz 1 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz – BEEG),
- Sonderkündigungsschutz bei Teilzeit in Elternzeit: Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber bis zu 30 Wochenstunden Teilzeitarbeit leisten (§ 18 Absatz 2 Nr. 1 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz),
- Sonderkündigungsschutz bei Wehrdienst: Arbeitnehmer während des Freiwilligen Wehrdienstes oder einer Reservistendienstleistung oder entsprechender Dienste, z.B. eine Eignungsübung (§§ 2, 10, 16, 16a Arbeitsplatzschutzgesetz, § 2 Eignungsübungsgesetz – BEEG),
- Sonderkündigungsschutz bei Pflegezeit: Beschäftigte, im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, d.h. bei einem Fernbleiben von der Arbeit von bis zu zehn Arbeitstagen, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder sicherzustellen, die wegen der Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung eine Pflegezeit, oder eine Freistellung zur auch außerhäuslichen Betreuung minderjähriger Pflegebedürftiger nach dem Pflegezeitgesetz – PflegeZG, oder
- Beschäftige, die eine Freistellung zur Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase in Anspruch nehmen (§ 5 Pflegezeitgesetz – PflegeZG);
- schwerbehinderte Menschen, also Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 (§ 2 Absatz 2 und § 85 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX),
- Dazu kommt noch der Sonderkündigungsschutz für weitere Personengruppen:
- Betriebsräte
- Wahlbewerber und Wahlvorstände bei der Betriebsratswahl
- Datenschutzbeauftragte
- Schwerbehindertenvertreter
- Strahlenschutzbeauftragte
- Mitglieder der JAV (Jugend- und Ausbildungsvertretung)
- Personalräte
usw., die Liste umfasst über 30 verschiedene Arten von Sonderkündigungsschutz.
Der Deutsche Kündigungsschutz bietet Arbeitnehmern Sicherheit
Anders als in den meisten anderen Ländern, gibt es Deutschland ein funktionierendes Rechtssystem in allen Rechtsgebieten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist unabhängig und zuverlässig. Das Arbeitsrecht ist geprägt vom Gedanken des Schutzes für Arbeitnehmer.
Mehr zur rechtlichen Situation von Frauen in der Schwangerschaft und Elternzeit: Rechte von Schwangeren im Arbeitsrecht – Kündigung Probezeit – Schwangerschaftstest vor Einstellung – Job-Aus durch Schwangerschaft – Schwangerschaft schützt nicht bei Massenentlassung – Schwanger in der Probezeit – Unbefristeter Vertrag?–Abfindung – Abfindungsrechner– Arbeitsvertrag– Arbeitsrecht Insolvenz – Airbus Stellenabbau Sozialplan– Personalabbau Lufthansa Technik– Personalabbau Bodenpersonal
Fallbeispiel
Kündigung

Pöppel Rechtsanwälte
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
Profis im Kündigungsschutz: Anwalt Kündigungsschutz Eilbek – Anwalt Kündigungsschutz Winterhude – Krankheit. Was darf der Arbeitgeber wissen? – Rechtsanwalt Arbeitsrecht St Georg – Rechtsbeistand Kündigung Kiel – Kündigungssachen – Kündigungsschutzklage – Anwalt Arbeitsrecht Eilbek–Anwalt Arbeitsrecht Luftfahrt – Airlineranwalt– Kündigungsschutz Kiel–Anwalt für Arbeitsrecht
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