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Kurz & knapp: Kündigungsschutzgesetz
- Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen, diskriminierenden und sozial ungerechtfertigten Kündigungen.
- Das Kündigungsschutzgesetz trat bereits 1951 in Kraft. Es wurde immer wieder geändert, zuletzt im Jahr 2017.
- Kleinbetriebe mit nicht mehr als 10 Mitarbeitern sind vom Kündigungsschutz ausgeschlossen.
1. dem Kündigungsschutz gegen Willkür, Diskriminierung und Maßregelungen
Der Kündigungsschutz gegen Willkür, Diskriminierung und Maßregelungen ist der allgemeinste Kündigungsschutz und er gilt für jedes Arbeitsverhältnis. Er gilt in der Probezeit, im Kleinbetrieb und jede noch so kleinste Aushilfe. Schlicht für jedes Arbeitsverhältnis.
2. dem allgemeinen gesetzlichen Kündigungsschutz, der für alle Arbeitnehmer gilt, die in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen.
- Betriebsbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Personenbedingte Kündigung (Krankheitsbedingte Kündigung)
3. dem besonderen Kündigungsschutz für Personengruppen, die besonders schutzbedürftig sind.
- Sonderkündigungsschutz für Schwangere und Wöchnerinnen: Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (§ 9 Mutterschutzgesetz – MuSchG),
- Sonderkündigungsschutz Elternzeit: Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen (§ 18 Absatz 1 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz – BEEG),
- Sonderkündigungsschutz bei Teilzeit in Elternzeit: Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber bis zu 30 Wochenstunden Teilzeitarbeit leisten (§ 18 Absatz 2 Nr. 1 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz),
- Sonderkündigungsschutz bei Wehrdienst: Arbeitnehmer während des Freiwilligen Wehrdienstes oder einer Reservistendienstleistung oder entsprechender Dienste, z.B. eine Eignungsübung (§§ 2, 10, 16, 16a Arbeitsplatzschutzgesetz, § 2 Eignungsübungsgesetz – BEEG),
- Sonderkündigungsschutz bei Pflegezeit: Beschäftigte, im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, d.h. bei einem Fernbleiben von der Arbeit von bis zu zehn Arbeitstagen, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder sicherzustellen, die wegen der Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung eine Pflegezeit, oder eine Freistellung zur auch außerhäuslichen Betreuung minderjähriger Pflegebedürftiger nach dem Pflegezeitgesetz – PflegeZG, oder
- Beschäftige, die eine Freistellung zur Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase in Anspruch nehmen (§ 5 Pflegezeitgesetz – PflegeZG);
- schwerbehinderte Menschen, also Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 (§ 2 Absatz 2 und § 85 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX),
- Dazu kommt noch der Sonderkündigungsschutz für weitere Personengruppen:
- Betriebsräte
- Wahlbewerber und Wahlvorstände bei der Betriebsratswahl
- Datenschutzbeauftragte
- Schwerbehindertenvertreter
- Strahlenschutzbeauftragte
- Mitglieder der JAV (Jugend- und Ausbildungsvertretung)
- Personalräte
usw., die Liste umfasst über 30 verschiedene Arten von Sonderkündigungsschutz.
Der Deutsche Kündigungsschutz bietet Arbeitnehmern Sicherheit
Anders als in den meisten anderen Ländern, gibt es Deutschland ein funktionierendes Rechtssystem in allen Rechtsgebieten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist unabhängig und zuverlässig. Das Arbeitsrecht ist geprägt vom Gedanken des Schutzes für Arbeitnehmer.
Mehr zur rechtlichen Situation von Frauen in der Schwangerschaft und Elternzeit: Rechte von Schwangeren im Arbeitsrecht – Kündigung Probezeit – Schwangerschaftstest vor Einstellung – Job-Aus durch Schwangerschaft – Schwangerschaft schützt nicht bei Massenentlassung – Schwanger in der Probezeit – Unbefristeter Vertrag?–Abfindung – Abfindungsrechner– Arbeitsvertrag– Arbeitsrecht Insolvenz – Airbus Stellenabbau Sozialplan– Personalabbau Lufthansa Technik– Personalabbau Bodenpersonal
Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
Profis im Kündigungsschutz: Anwalt Kündigungsschutz Eilbek – Anwalt Kündigungsschutz Winterhude – Krankheit. Was darf der Arbeitgeber wissen? – Rechtsanwalt Arbeitsrecht St Georg – Rechtsbeistand Kündigung Kiel – Kündigungssachen – Kündigungsschutzklage – Anwalt Arbeitsrecht Eilbek–Anwalt Arbeitsrecht Luftfahrt – Airlineranwalt– Kündigungsschutz Kiel–Anwalt für Arbeitsrecht
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Bundesarbeitsgericht aktuell – Formfehler bei der Betriebsratswahl
Ziemlich pünktlich alle 4 Jahre entscheidet das Bundesarbeitsgericht einige Fälle zum Thema Betriebsratswahl. Und praktisch immer hat das entsprechende Wahlanfechtungsverfahren oder allgemeine Beschlussverfahren nur die Unwirksamkeit der Wahl zur Folge und nicht Nichtigkeit. Alles, was der Betriebsrat gemacht hat, bleibt wirksam. Die Betriebsvereinbarungen bleiben wirksam, die Zahlungen, auf deren Grundlage. Alles bestens. Man könnte meinen: Außer Spesen nix gewesen.
Aber dem ist nicht so. Denn das Bundesarbeitsgericht entscheidet immer wieder Einzelfälle, die es durchaus in sich haben. Meistens geht es um Formalien, über die ein normal denkender Mansch sich praktisch nie Gedanken machen würde. So auch in diesem Fall, den wir einmal Beispielhaft dafür vorstellen, wie schwierig es ist, eine fehlerfreie Betriebsratswahl auf die Beine zu stellen…WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Abbummeln von Überstunden – Anfechtung Betriebsratswahl – Typische Fragen rund um die Krankschreibung – Altersdiskriminierung – Anfechtung des Arbeitsvertrags–Lufthansa Cargo– Kosten Fortbildung Erstattung – Zusatzzahlung – Terminsvertretung Arbeitsrecht Hamburg– Sonderkündigungsschutz Tierschutzbeauftragte– Mehrarbeit Überstunden– Leitende Angestellte Headhunter
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Krankheitsbedingte Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?
Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt.
Anlass für eine Kündigung können danach eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, eine langanhaltende Erkrankung, häufige Kurzerkrankungen sowie krankheitsbedingte Minderleistung geben.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Abbummeln von Überstunden – Anfechtung Betriebsratswahl – Typische Fragen rund um die Krankschreibung – Altersdiskriminierung – Anfechtung des Arbeitsvertrags–Lufthansa Cargo– Kosten Fortbildung Erstattung – Zusatzzahlung – Terminsvertretung Arbeitsrecht Hamburg– Sonderkündigungsschutz Tierschutzbeauftragte– Mehrarbeit Überstunden– Leitende Angestellte Headhunter
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine erfolgversprechende Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei handelt es sich oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.
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Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Top-Arbeitsrechtler erkennbar, was den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll macht.
Fallbeispiel
Kündigungsgrund
Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?
Grundsätzlich muß der Arbeitgeber für jede Kündigung einen Grund haben. Eine willkürlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Bei Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und es muß die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1.1.2004 eingestellt wurden, gilt im Rahmen der Übergangsregelungen weiterhin eine Grenze von mehr als 5 Arbeitnehmern, wenn es noch mehr als 5 Altarbeitnehmer gibt.
In kleineren Betrieben braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, der erkennen läßt, daß die Entscheidung des Arbeitgebers auf nachvollziehbaren und vernünftigen Gründen beruht.
Mehr zum Arbeitsrecht: Arbeitsrecht in der Luftfahrt – Abfindung bei Kündigung – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Barmbek – Sonderkündigungsschutz Datenschutzbeauftragter – Rechtsbeistand Abfindung Husum – Rechtsanwalt Kündigung Winterhude – Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg– Corona Arbeitsrecht – Corona Kündigung – Corona Betriebsrat- Irrtümer im ArbeitsrechtTeil5
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Fallbeispiel
Handyverbot am Arbeitsplatz
Das Landesarbeitsgericht Mainz bestätigt eine Dienstanweisung des Inhabers, der in seinem Betrieb den Gebrauch privater Handys während der Arbeit verbieten ließ. Der Betriebsrat wurde nicht beteiligt.
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern den Gebrauch privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Smartphones, iPhones, Tablets oder Netbooks während der Arbeitszeit durch eine Dienstanweisung ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.
Gegenstand für den vom LAG Rheinland-Pfalz / Mainz entschiedenen Gerichtsverfahren war die Meinungsverschiedenheit zwischen dem BR und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots des Gebrauchs von privaten Smartphones und Handys während der Arbeitszeit.
Quelle: LAG Rheinland-Pfalz 30. Oktober 2012, 6 TaBV 33/09
Krankheitsbedingte Kündigung – Kündigungsfristen – Personalakte – Probezeitkündigung – Sonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Freistellung ohne Kündigung – Kleinbetrieb – Sozialplan Entlassung – Kündigungsfrist unbefristeter Arbeitsvertrag – Leitender Angestellter Kündigungsschutz – Kündigung ohne Arbeitsvertrag – Aufhebungsvertrag Nachteile – Elternzeit verkürzen – Aufhebungsvertrag Sperrzeit vermeiden – Drei-Wochen-Frist
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Fallbeispiel
Whistleblowing
Wegen Whistleblowing gekündigte Krankenpflegerin bekommt Abfindung.
Unter Whistelblowing versteht man im Arbeitsrecht, wenn ein Angestellter Missstände im Betrieb nach außen trägt, also pikante Informationen an Presse oder Staatsanwaltschaft weiterleitet.
In den vergangenen Monaten hatte ein Fall Schlagzeilen gemacht, in dem eine Krankenpflegerin fristlos gekündigt worden war, nachdem sie Pflegemissstände bei ihrem Arbeitgeber bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte. Nachdem sich die Arbeitnehmerin erfolglos durch die Instanzen geklagt hatte, bekam sie schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht, die Richter erkannten eine Verletzung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung. Schließlich landete die Sache wieder beim Berliner Landesarbeitsgericht, wo sich die Parteien jetzt auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben. Aus der außerordentlichen Kündigung wurde eine ordentliche Kündigung gemacht, zudem erhielt die Angestellte eine Abfindung in Höhe von 90.000 Euro.
Mehr Arbeitsrecht: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall –Drei Wochen Frist – Arbeitsvertrag – Aufhebungsvertrag – Befristung – Betriebsversammlung – Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung–Anwalt Arbeitsrecht Luftfahrt– Airbus Personalabbau – Kündigung Piloten TUIfly
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Fallbeispiel
Abfindungsanspruch
Anspruch auf Abfindung bei Kündigung? Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch nach der Kündigung durch meinen Chef?
Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt und sagen ebenso immer wieder: Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht an sich keinen Abfindungsanspruch. Das klingt erstmal komisch, weil fast jeder Kündigungsschutzprozeß mit der Zahlung einer Abfindung endet. Der Deutsche Kündigungsschutz schützt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand. Wenn also eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Sieg vor Gericht bedeutet als keine Abfindung wegen der unwirksamen Kündigung, sondern eine Rückkehr zu den Kollegen an den alten Arbeitsplatz.
Üblicherweise dauert ein Kündigungsschutzprozeß zwischen 6 und 12 Monaten. Je nach Gericht und individuellem Ablauf des Verfahrens. Wenn der Arbeitgeber also nach neun Monaten von der Unwirksamkeit seiner Kündigung erfährt, hat er den ungewollten und schon „ausgebuchten“ Kollegen wieder vor der Nase und auf der Pay-Roll. Ungekündigt und darf die Zeit seit der Kündigung nachbezahlen. Vor dem Hintergrund dieses teils kaum überschaubaren Risikos werden Abfindungen gezahlt.
Einen echten Abfindungsanspruch gibt es nur bei echten leitenden Angestellten (z.B. Prokuristen) im laufenden Kündigungsschutzverfahren. Wenn dann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellt, setzt das Gericht eine Abfindung fest.
Fallbeispiel:
Mündliche Kündigung
Kann ich mündlich gekündigt werden?
Mündliche Kündigungen sind grundsätzlich und ohne jede Ausnahme unwirksam. Trotzdem sollte der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer unbedingt und sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um das weitere Vorgehen zu planen. Das Anstellungsverhältnis bleibt nämlich rechtlich nach einer mündlichen Kündigung ohne Einschränkungen bestehen. Dies gilt im Übrigen auch für Kündigungen des Arbeitnehmers und Aufhebungsverträge.
Die Erfahrung zeigt, daß nach einer mündlichen Kündigung in der Regel die schriftliche Kündigung oder eine Kündigungsbestätigung sehr schnell folgt. Darauf sollte man vorbereitet sein… WEITERLESEN
Mehr zum Thema Kündigung: Kündigungsschutzgesetz – Abfindung Steuer vermeiden – Teilmonatsberechnung Rechner – Sozialplan Abfindung – Arbeitnehmerüberlassung – Abfindung – Kündigungsschutzklage – Abfindungsrechner – Anwalt Arbeitsrecht – Personalabbau Lufthansa – Germanwings Entlassungen– Airline Arbeitsrecht –
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Airbus plant massiven Stellenabbau – Norddeutschland verliert viele Arbeitsplätze
Der massiver Stellenabbau bei Airbus wird vor allem die Norddeutschen Standorte treffen. Wie sich aus aktuellen Presse Mitteilungen entnehmen lässt, verhandeln Arbeitgeberseite, Betriebsräte und Gewerkschaften über den von Airbus beabsichtigten Stellenabbau.
Norddeutschland massiv vom Stellenabbau bei Airbus betroffen
Im Werk in Hamburg-Finkenwerder wird es wohl über 2000 Arbeitsplätze kosten. In Stade sind über 300 Arbeitsplätze betroffen und in Bremen noch einmal über 400.Die Arbeitsplätze sollen nach Angaben von Airbus aber nicht nur in der Produktion abgebaut werden, sondern auch in der Verwaltung und den anderen Bereichen.
Nach Aktuellen Informationen des NDR sind alle Norddeutschen Standorte massiv betroffen.
Mehr zum Thema Airlines und Flugzeugbau im Arbeitsrecht gibt es hier:
- Bundesarbeitsgericht kippt Kündigungen bei AirBerlin
- Anwalt für Arbeitsrecht im Luftverkehr
- Arbeitsrecht bei der Lufthansa
- Airbus Arbeitsrecht
Profis im Kündigungsschutz: Kündigung Schriftform – Anhörungsrecht des Betriebsrats– Berufsausbildungsverhältnis – Auflösungsantrag– Änderungskündigung – fristgerechte Kündigung– Anwalt Kündigung in Altona – Fachanwalt Kündigung Eppendorf– Rechtbeistand Arbeitsrecht Hamburg– Betriebsrat Kanzlei– Kanzlei Arbeitsrecht Hamburg Neustadt– Anwalt Kündigung Wandsbek– Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Altserdorf
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Überstunden abbummeln
Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. Weiterlesen
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