Abfindung ist unser Spezialgebiet, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Husum Axel Pöppel, mit einem Hauptsitz der Kanzlei in Hamburg und einem Sitz in Husum ist die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht ganz überwiegend in Hamburg und dem Speckgürtel sowie an der Westküste Schleswig-Holsteins tätig. Wir betreuen grundsätzlich nur Fälle aus dem Arbeitsrecht und das zahlt sich für unsere Auftraggeber aus. Durchsetzungsfähigkeit, Kreative Lösungen und großes Verhandlungsgeschick helfen uns dabei, auch die dicken Bretter erfolgreich zu bohren.
Wir kennen Ihre Rechte
Die Kreisstadt Husum mit ihrem Gezeitenhafen liegt an der Nordseeküste unmittelbar am Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sowie am Rande der Schleswigschen Geest. Die Stadt Husum liegt rund 7 Kilometer westlich von Kiel, etwa 120 Kilometer nordwestlich von Hamburg und ca. 45 Kilometer südwestlich von Flensburg.
In Husum leben etwa 23.000 Einwohner. Husum ist Verwaltungssitz des Kreises Nordfriesland und hat daher zahlreiche Behörden und ein Amtsgericht, an dem die Rechtsanwälte aus Husum tätig sind. In den Räumen des Amtsgerichts Husum finden die Verhandlungen des Arbeitsgerichts Flensburg statt. So können die Anwälte für Arbeitsrecht aus Husum und Nordfriesland und die Parteien die Gerichtstermine wahrnehmen, als gäbe es in Husum noch ein Arbeitsgericht.
Sie suchen nach „Rechtsanwalt für Abfindung in Husum“? Als Anwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte, Leitende und Arbeitgeber. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
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Abfindung bei Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages seitens des Arbeitgebers kann für den Arbeitnehmer weitreichende Nachteile haben. In erster Linie dann, wenn die Vertragskündigung außerordentlich erklärt worden ist. Nicht nur, dass das Arbeitsamt die finanzielle Unterstützung für eine Zeit von drei Monate sperren kann, auch die finanzielle Existenz kann außerordentlich gefährdet sein. Umso wichtiger ist daher bei der Beendigung eines Jobs die Hilfe durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Beachten sollte man die gesetzliche Frist von drei Wochen, in der gegen eine Kündigung die Kündigungsschutzklage angestoßen werden kann. Ihr Rechtsanwalt wird daher zunächst die Frist zu wahren haben, aber natürlich nur dann, wenn die gesetzliche Frist nicht schon abgelaufen ist. Deswegen ist das umgehende Einschalten des Rechtsbeistandes anzuraten. Zu beachten ist auch der § 5 Abs. 1 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz: „War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.“ Es ist also denkbar, unter gewissen Umständen auch nach Fristversäumung, die Klage erfolgreich zu erheben. Eine offensichtlich verspätete Klage wird ihnen sonst nur Kosten einbringen, aber keinen Erfolg.
Der von ihnen aufgesuchte Rechtsbeistand wird die materielle und formelle Rechtmäßigkeit der Kündigung gründlich anaylsieren. Dabei sind dem Rechtsbeistand der Arbeitsvertrag und die Kündigung vorzulegen, soweit diese entsprechend erfolgt sind. Genauso wichtig ist es, eine unter Umständen mit der Kündigung oder kurz zuvor ausgesprochene Abmahnung zuzeigen. Mit diesen Unterlagen und der von ihnen vorgetragenen Kündigungssituation wird ihr Rechtsbeistand ihnen eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Erfolgswahrscheinlichkeit vor Gericht abgeben können. (Achtung: Verspricht ihnen ihr Rechtsbeistand „ohne wenn und aber“ einen Erfolg zu 100 Prozent, so dürfte diese Aussage eher unseriös sein, im Zweifelsfalle sollten Sie sinnvoller Weise einen anderen Rechtsbeistand aufsuchen.)
Schon vor einer Kündigung, insbesondere bei unverhältnismäßigen und ungerechtfertigten Abmahnungen, wird ihr Rechtsbeistand ihnen helfen können. Zumeist ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber nur ein Einstieg in eine beabsichtigte Entlassung.
Ein seriöser Rechtsbeistand verlangt natürlich ein Honorar. Daher sollten sie im Falle einer Kündigung mit ihrem Rechtsbeistand im Vorwege die finanziellen Konsequenzen besprechen und die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe ins Kalkül aufnehmen.
Fallbeispiel
Abfindungsanspruch
Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?
Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch nach der Kündigung durch meinen Chef?
Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt und sagen ebenso immer wieder: Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht an sich keinen Abfindungsanspruch. Das klingt erstmal komisch, weil fast jeder Kündigungsschutzprozeß mit der Zahlung einer Abfindung endet. Der Deutsche Kündigungsschutz schützt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand. Wenn also eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Sieg vor Gericht bedeutet als keine Abfindung wegen der unwirksamen Kündigung, sondern eine Rückkehr zu den Kollegen an den alten Arbeitsplatz.
Üblicherweise dauert ein Kündigungsschutzprozeß zwischen 6 und 12 Monaten. Je nach Gericht und individuellem Ablauf des Verfahrens. Wenn der Arbeitgeber also nach neun Monaten von der Unwirksamkeit seiner Kündigung erfährt, hat er den ungewollten und schon „ausgebuchten“ Kollegen wieder vor der Nase und auf der Pay-Roll. Ungekündigt und darf die Zeit seit der Kündigung nachbezahlen. Vor dem Hintergrund dieses teils kaum überschaubaren Risikos werden Abfindungen gezahlt.
Einen echten Abfindungsanspruch gibt es nur bei echten leitenden Angestellten (z.B. Prokuristen) im laufenden Kündigungsschutzverfahren. Wenn dann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellt, setzt das Gericht eine Abfindung fest.
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Kündigung
Sehr viele Kündigungen sind in einer Art fehlerhaft, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen auf der Arbeitgeberseite nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.
Zum Schluss gehen für den Chef viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige Formalie nicht gestimmt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine nur einwenig falsche Anhörung des BR zahlreiche Kündigungen kippen.
Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsfachmännern erkennbar, was den Besuch beim Kündigungssprezialisten grundsätzlich empfehlenswert macht.
Profis bei Kündigung: Kanzlei Arbeitsrecht Eppendorf – Rechtsanwalt Arbeitsrecht St Pauli – Rechtsanwalt Kündigung Winterhude – Drei Wochen Frist – Kanzlei Arbeitsrecht Hamburg– Rechtsbeistand Kündigung Uhlenhorst – Rechtsanwalt Kündigung Hamburg – Rechtsanwalt Kündigung Arbeitsrecht–Arbeitsrecht im Krankenhaus – Arbeitsrecht in der Altenpflege – Betriebliche Übung – Dienstreise
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Zeugnis
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes. Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen: ….WEITERLESEN
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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?
Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.
Der Mindesturlaubsanspruch
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch….WEITERLESEN
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Kündigungsschutz im Minijob
An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.
Was macht einen Minijob aus?
Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN
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