Betriebsräte haben eine doppelte Rolle: Einerseits vertreten sie die Interessen der Arbeitnehmer eines Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber, andererseits sind sie auch Vermittler zwischen der Belegschaft und dem Arbeitgeber.
Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig. Sie reichen von Beratungsrechten und der Einholung von Informationen über die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bis hin zur Abwehr von Entlassungen oder Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan.
Man darf aber nicht vergessen: Betriebsräte und Arbeitgeber sind Betriebspartner und haben eine gemeinsame Verantwortung für den Betrieb und die Mitarbeiter.
Was uns wichtig ist
Daher legen wir bei der Beratung der Betriebsräte immer Wert auf eine echte, von beiden Seiten gelebte vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das klappt auch in der Regel. Wenn das aber mal nicht klappt, sind wir aber auch immer in der Lage, den Arbeitgeber zu einer vernünftigen Kooperation zu bewegen, auch wenn dies manchmal erst vor dem Arbeitsgericht oder in der Einigungsstelle geschieht.
Besonders gefordert ist der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber in großem Stil Kündigungen plant. Spätestens wenn dies bei Ihrem Arbeitgeber droht, sollten Sie sich überlegen, einen Betriebsrat zu bilden, sollte es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat geben.
Rechtsanwalt Axel Pöppel berät und schult Betriebsräte seit 15 Jahren und ist ein erfahrener Kenner des Betriebsverfassungsrechts. Er kann je nach Bedarf sowohl den freundlichen Verhandler in der Runde mit dem Arbeitgeber geben, ist aber auch der durchsetzungsfähige Prozessanwalt vor Gericht.
Was Sie bei uns bekommen
- Über 15 Jahre Erfahrung in der Beratung und Schulung von Betriebsräten
- Kompetente Rechtsberatung für Betriebsräte im Arbeitsrecht
- Einsatzbereitschaft als Verhandler und Prozessanwalt mit Leib und Seele

Betriebsrat/ Bild: Unsplash.com
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Konzerbetriebsrat
Der Konzernbetriebsrat (§§ 54 ff BetrVG) ist eine Arbeitnehmervertretung, die – anders als der Gesamtbetriebsrat – nicht eingerichtet werden muß. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt der Arbeitnehmervertretung aber die Möglichkeit, sich innerhalb eines Konzerns im Sinne des § 18 Abs. 1 AktG zu organisieren.
Der Konzernbetriebsrat ist an der Konzernspitze angesiedelt. Bei internationalen Konzernen ist er bei der höchsten Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angesiedelt.

Konzerbetriebsrat/ Bild: Unsplash.com
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Betriebsgeheimnis
Streitigkeiten rund um Betriebsgeheimnisse sind stets heikel. Dies zeigt sich bereits daran, wie schwierig die Bestimmung einer Tatsache als Betriebsgeheimnis sein kann. Das Gesetz zieht bei der Bestimmung, wann man von einem Betriebsgeheimnis sprechen kann, keine klare Grenze. Der Begriff wurde jedoch über die letzten Jahre durch die Rechtsbesprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen hohen
Bundesgerichten maßgeblich bestimmt. Bei einem Betriebsgeheimnis handelt es sich demnach um einen Fakt, der von der Unternehmensleistung bewusst geheim gehalten wird und von dem nur wenige befugte Mitarbeiter wissen. Sofern nur ein begrenzter Personenkreis in bestimmte Tatsachen eingeweiht ist, auf die die Mehrzahl der Mitarbeiter oder gar Außenstehende keinen Zugriff haben, spricht man von einem Betriebsgeheimnis….Weiterlesen

Betriebsgeheimnis/ Bild: Unsplash.com
Profis im Kündigungsschutz: Fachanwalt für Kündigung in Neumünster – Fachanwalt für Kündigung in Harburg – Fachanwalt für Kündigung in Kiel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wandsbek – Rechtsbeistand bei Kündigung in Eppendorf– Bester Anwalt Arbeitsrecht Hamburg – Kündigung Hamburg Anwalt– Terminsvertretung Arbeitsrecht Hamburg–fristgemäße Kündigung– Betriebsratskanzlei– Kündigung Lufthansa– Hamburg Kündigungsschutz Anwalt– leistungsbedingte Kündigung–Sozialplan Arbeitsrecht– Sozialplan Kündigung– Sozialplan Aufhebungsvertrag– Sozialplan Mitbestimmung– Sozialplanabfindung– Interessenausgleich
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