Sie suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg? – Herzlich willkommen auf unserer Webseite!
In der Weltstadt Hamburg sind unzählige Unternehmen ansässig, vom Ein-Mann-Betrieb bis zur riesigen Firma ist alles vertreten. Dementsprechend gibt es eine immense Zahl von Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. In der Arbeitswelt ist in den letzten Jahrzehnten ein starker Wandel eingetreten: Während frühere langjährige Betriebszugehörigkeit sowie Standortgebundenheit gang und gäbe waren und Kündigungen eher selten vorkamen, werden Arbeitnehmer heutzutage häufig mit beruflicher Mobilität, befristeten oder gekündigten Arbeitsverhältnissen oder Insolvenz des Unternehmens konfrontiert. Die immer komplexer und auch globaler gewordene Arbeitswelt schafft damit immer mehr arbeitsrechtliche Probleme sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite, die einer Lösung bedürfen. Häufige Streitpunkte sind – neben dem Gesamtkomplex Kündigung – Abmahnung, Mobbing, Arbeitszeugnis, Urlaub oder die Gestaltung von Arbeitsverträgen. In diesen Fällen gehen viele Menschen zum Anwalt, um sich beraten und gegebenenfalls ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu lassen. Häufig suchen die arbeitsrechtlich Betroffenen gleich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf.
Der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht, den ein Rechtsanwalt zusätzlich erlangen kann, ist einer der traditionsreichsten und ältesten deutschen Fachanwaltstitel. Die Zahl der Fachanwälte aller Fachrichtungen ist in Deutschland, und damit auch in Hamburg, in den letzten Jahrzehnten sprunghaft angestiegen, von bundesweit 692 Fachanwälte aller Fachrichtungen im Jahr 1989 auf 9.101 Fachanwälte im Jahr 2012. In Hamburg gibt es im Jahr 2014 über 2.000 Fachanwälte. Davon sind 423 Fachanwälte für Arbeitsrecht, unter ihnen 96 Anwältinnen. Ein Grund für den enormen Anstieg an Fachanwälten ist sicher auch die Zunahme an Fragestellungen und Problemen rund um das Thema Arbeit.
Obwohl außergerichtliche Streitigkeiten sowie Prozesse vor dem Arbeitsgericht theoretisch ohne Zuhilfenahme eines Anwalts gelöst werden können, da vor diesem Gericht kein Anwaltszwang herrscht, ist es in vielen Fällen ratsam, dafür einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen. Denn arbeitsrechtliche Entscheidungen haben oft weit reichende Auswirkungen auf berufliche, finanzielle und manchmal auch auf private Lebensentwürfe. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg verfügt über umfangreiche Spezialkenntnisse im Arbeitsrecht und durch seine ausschließlich arbeitsrechtlichen Fälle auch über große Erfahrung. Diese ist unerlässlich, um mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten fachlich sicher umzugehen. Eine dieser Besonderheiten ist die sehr umfangreiche Rechtsprechung, die mit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs leitlinienhaften Charakter hat. Hier muss der Fachanwalt stets auf dem aktuellen Stand sein. Ebenso muss er sein Fachwissen in der Verhandlung auf den Punkt präsent haben und überzeugend auftreten, da sehr viele arbeitsgerichtliche Verfahren bereits beim ersten Gerichtstermin mit einem Vergleich enden.
Wer also mit einem arbeitsrechtlichen Problem in Hamburg einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsucht, kann davon ausgehen, dass dieser den Ansprüchen des Falls gewachsen ist und gemeinsam mit dem Mandanten versuchen wird, ein für diesen positives und vertretbares Ergebnis zu erreichen. Außerdem gut zu wissen, ist, dass die Gebühren eines Fachanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht höher sind als die Gebühren eines nicht spezialisierten Anwalts.
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Betriebsgeheimnis
Streitigkeiten rund um Betriebsgeheimnisse sind stets heikel. Dies zeigt sich bereits daran, wie schwierig die Bestimmung einer Tatsache als Betriebsgeheimnis sein kann. Das Gesetz zieht bei der Bestimmung, wann man von einem Betriebsgeheimnis sprechen kann, keine klare Grenze. Der Begriff wurde jedoch über die letzten Jahre durch die Rechtsbesprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen hohen
Bundesgerichten maßgeblich bestimmt. Bei einem Betriebsgeheimnis handelt es sich demnach um einen Fakt, der von der Unternehmensleistung bewusst geheim gehalten wird und von dem nur wenige befugte Mitarbeiter wissen. Sofern nur ein begrenzter Personenkreis in bestimmte Tatsachen eingeweiht ist, auf die die Mehrzahl der Mitarbeiter oder gar Außenstehende keinen Zugriff haben, spricht man von einem Betriebsgeheimnis….Weiterlesen
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
Mehr zum Thema Arbeitrecht: die wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur Abmahnung – Kündigungsschutz– Verhalten bei einer Abmahnung – unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Arbeitsrecht Kündigung
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen
Mehr zum Thema Arbeitrecht: Kündigung Schriftform– Kündigungsschutz– unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Rechtsbeistand Arbeitsrecht Hamburg– Kündigung- Was tun?– Teilzeit- und Befristungsgesetz– Teilzeitbeschäftigte– Variable Vergütung– Werkvertrag
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
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Schwerbehinterdetenvertretung
Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen.
Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter.
Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer Kündigungsschutz zu, wie er auch für Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN
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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt
Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt.
Doch lange überwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzahlen müssen.
Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsächlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. Schließlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu überprüfen.
Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhält das Erhaltene auch wieder zurückgeben muss…Weiterlesen
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