Dienstreise im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

1. Dienstreise

Dienstreise – Ihre Rechte und Pflichten im Überblick

Dienstreisen gehören für viele Arbeitnehmer zum Berufsalltag. Doch sie werfen oft rechtliche Fragen auf: Welche Kosten müssen erstattet werden? Wie wird die Arbeitszeit während einer Reise angerechnet? Und was passiert, wenn ein Mitarbeiter eine Dienstreise ablehnt? Unsere Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte hilft Ihnen, Klarheit zu schaffen und Ihre Rechte zu sichern.

Rechtsfragen rund um Dienstreisen

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer sind verpflichtet, Dienstreisen anzutreten, sofern dies vertraglich oder gesetzlich geregelt ist. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Reisebedingungen zumutbar sind und alle arbeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, etwa zur Arbeitszeit oder Sicherheit.
Beispiel: Ein Mitarbeiter muss zu einem Kunden reisen, obwohl dies nicht in seinem Arbeitsvertrag steht. Ein Anwalt klärt, ob die Anordnung rechtens ist.

Konflikte bei Reiseanordnung oder Erstattung von Kosten
Unklare Regelungen zu Dienstreisen führen häufig zu Streit. Muss der Arbeitgeber alle Kosten übernehmen? Was passiert, wenn die Reisezeit außerhalb der regulären Arbeitszeit liegt? Solche Fragen sollten frühzeitig geklärt werden.
Beispiel: Ein Mitarbeiter fordert die Erstattung von Fahrtkosten, die der Arbeitgeber verweigert. Ein Anwalt setzt die Ansprüche durch.

Wie Anwälte bei Streitigkeiten helfen können
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann helfen, Ansprüche aus Dienstreisen durchzusetzen. Dazu gehören die Prüfung von Verträgen, die Klärung von Pflichten und Rechte sowie die Vertretung vor Gericht.


Die Rolle des Fachanwalts für Arbeitsrecht

Warum ein Fachanwalt die richtige Wahl ist
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Feinheiten des Arbeitsrechts, insbesondere in Bezug auf Dienstreisen. Er hilft Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und Konflikte effizient zu lösen.

Leistungen eines Fachanwalts bei Dienstreisen
Ein Fachanwalt prüft nicht nur Arbeitsverträge, sondern auch Betriebsvereinbarungen, um zu klären, welche Regelungen gelten. Er berät Sie individuell und vertritt Sie in Verhandlungen oder vor Gericht.


Arbeitsrecht allgemein: Dienstreisen im Überblick

Definition und typische Anlässe für Dienstreisen
Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Arbeitsstätte tätig ist. Typische Anlässe sind Besuche bei Kunden, die Teilnahme an Kongressen oder Fortbildungen sowie der Besuch von Messen.

Rechtsgrundlagen und Pflichten
Dienstreisen sind arbeitsrechtlich geregelt, etwa im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Reisekostenerstattung und müssen die Anordnungen des Arbeitgebers befolgen, solange sie zumutbar sind.


Pöppel Rechtsanwälte – Ihre Experten für Arbeitsrecht

Über die Kanzlei
Pöppel Rechtsanwälte sind erfahrene Spezialisten im Arbeitsrecht. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte bei Dienstreisen durchzusetzen und beraten Sie bei Konflikten oder Unklarheiten.

Warum Pöppel Rechtsanwälte?
Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite. Ob Beratung oder gerichtliche Vertretung – wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.


Fallbeispiele aus der Praxis

  • Reisekostenerstattung: Ein Mitarbeiter klagt erfolgreich auf Erstattung seiner Reisekosten, nachdem der Arbeitgeber diese verweigert hatte.
  • Arbeitszeitregelung: Ein Gericht entscheidet zugunsten eines Arbeitnehmers, dessen Reisezeit nicht als Arbeitszeit angerechnet wurde.
  • Ablehnung einer Dienstreise: Ein Mitarbeiter lehnt eine Reise aus familiären Gründen ab und wird abgemahnt. Der Anwalt hilft ihm, die Abmahnung zurückzuziehen.
  • Unklarheiten bei der Definition einer Dienstreise: Ein Mitarbeiter setzt durch, dass eine Messebesuch als Dienstreise anerkannt wird.
  • Auslandseinsatz: Ein Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter zusätzliche Vergütungen zahlen, nachdem ein Anwalt die Vereinbarung zum Auslandseinsatz geprüft hat.

FAQ: Häufige Fragen zur Dienstreise

Was zählt als Dienstreise und was nicht?

  1. Definition: Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner üblichen Arbeitsstätte für den Arbeitgeber tätig ist.
    Beispiel: Der Besuch eines Kunden im Ausland gilt als Dienstreise.
  2. Abgrenzung: Tätigkeiten im Homeoffice oder an einem regelmäßigen anderen Arbeitsort gelten nicht als Dienstreise.
    Beispiel: Ein Tag im Homeoffice fällt nicht unter den Begriff der Dienstreise.
  3. Regelungen prüfen: Verträge oder Betriebsvereinbarungen legen fest, welche Tätigkeiten als Dienstreise gelten. Ein Anwalt kann helfen, diese zu prüfen.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter klärt mithilfe eines Anwalts, ob eine Fortbildung als Dienstreise zu werten ist.

Muss ein Arbeitnehmer jede Dienstreise antreten?

  1. Vertragliche Verpflichtung: Arbeitnehmer müssen Dienstreisen antreten, wenn dies im Arbeitsvertrag oder durch Weisungsrecht des Arbeitgebers geregelt ist.
    Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter kann Dienstreisen nicht verweigern, da sie Teil seines Berufs sind.
  2. Zumutbarkeit: Die Anordnung muss zumutbar sein. Längere Auslandsreisen oder Reisen in gefährliche Regionen können abgelehnt werden.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter lehnt eine Reise in ein Krisengebiet ab und erhält recht.
  3. Beratung durch Anwalt: Ein Anwalt kann prüfen, ob die Anordnung rechtmäßig ist, und Arbeitnehmer bei einer Ablehnung unterstützen.
    Beispiel: Ein Anwalt hilft einem Arbeitnehmer, sich gegen eine unangemessene Dienstreise zu wehren.

Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

  1. Reisekosten: Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand. Diese müssen in der Regel vollständig erstattet werden.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält die Kosten für Flug und Hotel erstattet, da diese notwendig waren.
  2. Zusatzkosten: Auch Kosten für notwendige Arbeitsmittel, etwa Internetzugang im Hotel, sind erstattungsfähig.
    Beispiel: Ein Arbeitnehmer fordert erfolgreich die Erstattung von WLAN-Kosten im Hotel.
  3. Regelungen im Vertrag: Verträge oder Betriebsvereinbarungen können den Umfang der Erstattung regeln. Ein Anwalt hilft, Unklarheiten zu beseitigen.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter setzt durch, dass ihm zusätzliche Reisekosten erstattet werden, die im Vertrag vorgesehen sind.

Anlässe für Dienstreisen sind üblicherweise:

  • Fahrten zu Kunden oder Lieferanten
  • Fahrten zu auswärtigen Terminen wie Dienstbesprechungen, Meetings oder Fachtagungen
  • Teilnahme an Kongressen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung
  • Besuch von Messen oder Ausstellungen soweit diese im Interesse des Arbeitgebers liegen
  • Exkursionen, Ausflüge oder Klassenfahrten bei Lehrkräften

Dienstreisen können auch z. B. Forschungsreisen oder im Extremfall eine Reise eines Astronauten zur ISS sein.

1. Dienstreise

Dienstreise eines Astronauten zur ISS/ Bild: RA Pöppel


Dienstreisen sind ein häufiger Bestandteil vieler Arbeitsverhältnisse, doch ihre rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht immer klar. Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich oft, welche Rechte und Pflichten mit einer Dienstreise verbunden sind, welche Kosten übernommen werden müssen und unter welchen Umständen eine Dienstreise abgelehnt werden kann. Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen zu diesem Thema ausführlich.

Was zählt als Dienstreise und was nicht?

  1. Definition und Abgrenzung
    Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seines üblichen Arbeitsortes und seiner Wohnung für berufliche Zwecke tätig wird. Sie ist durch eine klare Trennung von der normalen Arbeit am festen Arbeitsplatz gekennzeichnet. Dazu zählen auch Fahrten zu Kunden, Lieferanten oder zu Weiterbildungsveranstaltungen. Tätigkeiten im Homeoffice oder an einem regelmäßig vereinbarten Arbeitsort gelten hingegen nicht als Dienstreise.
    Beispiel: Die Teilnahme an einem auswärtigen Meeting bei einem Geschäftspartner gilt als Dienstreise. Ein Tag im Homeoffice hingegen nicht.
  2. Relevanz von Verträgen und Betriebsvereinbarungen
    Ob eine Tätigkeit als Dienstreise gilt, hängt auch von arbeitsvertraglichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen ab. Diese legen häufig fest, unter welchen Bedingungen eine Tätigkeit außerhalb des Arbeitsortes als Dienstreise anerkannt wird.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter nimmt an einer Fortbildung teil. Sein Arbeitsvertrag bestimmt, dass dies als Dienstreise zu werten ist.
  3. Besondere Fälle und Ausnahmen
    Einige Tätigkeiten, wie regelmäßige Außendiensttermine, können Sonderregelungen unterliegen. Es ist ratsam, solche Besonderheiten im Vorfeld zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter besucht regelmäßig Kunden, was in seinem Vertrag als Teil der normalen Tätigkeit definiert ist und daher nicht als Dienstreise gilt.

Muss ein Arbeitnehmer jede Dienstreise antreten?

  1. Vertragliche Verpflichtungen
    Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer Dienstreisen antreten, wenn diese im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers geregelt sind. Ein Vertrag, der Reisetätigkeit als festen Bestandteil der Tätigkeit aufführt, verpflichtet den Arbeitnehmer, die Anordnung zu befolgen.
    Beispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter kann Dienstreisen nicht verweigern, da diese zentraler Bestandteil seines Berufs sind.
  2. Zumutbarkeit der Anordnung
    Eine Dienstreise muss für den Arbeitnehmer zumutbar sein. Reisen in gefährliche Regionen, unzumutbare Reisedauer oder übermäßige Belastungen können abgelehnt werden. Der Arbeitgeber hat dabei die Pflicht, die Interessen des Mitarbeiters zu berücksichtigen.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter lehnt eine Reise in ein Krisengebiet ab. Nach juristischer Prüfung wird ihm recht gegeben, da die Anordnung unzumutbar war.
  3. Rechtliche Unterstützung bei Streitfällen
    Weigert sich ein Arbeitnehmer, eine Dienstreise anzutreten, und droht der Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser prüft die rechtliche Grundlage der Anordnung und schützt den Arbeitnehmer vor unberechtigten Sanktionen.
    Beispiel: Ein Anwalt hilft einem Mitarbeiter, der eine mehrwöchige Reise aus familiären Gründen ablehnen möchte, seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?

  1. Pflicht zur Reisekostenerstattung
    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle notwendigen Kosten einer Dienstreise zu übernehmen. Dazu gehören Fahrtkosten (z. B. Bahn, Flug oder Benzinkosten), Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand. Die Erstattung sollte in einem angemessenen Rahmen erfolgen und vertraglich oder in einer Reisekostenrichtlinie geregelt sein.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter bucht ein Hotel für eine Geschäftsreise. Der Arbeitgeber erstattet die Kosten vollständig, da die Übernachtung erforderlich war.
  2. Zusatzkosten und Sonderregelungen
    Neben den Grundkosten müssen auch Zusatzkosten übernommen werden, die für die berufliche Tätigkeit notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise Gebühren für Internetnutzung im Hotel oder Parkgebühren. Hier lohnt es sich, die Richtlinien des Arbeitgebers genau zu prüfen.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter kann die Kosten für WLAN im Hotel geltend machen, da er es für seine beruflichen Aufgaben benötigt hat.
  3. Rechtsstreit bei verweigerter Kostenerstattung
    Verweigert der Arbeitgeber die Erstattung von Reisekosten, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche durchsetzen. Ein Anwalt prüft, ob die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der vertraglichen Vereinbarungen liegen, und hilft, eine Klage einzureichen, falls erforderlich.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter fordert die Erstattung von Benzinkosten für eine Dienstreise. Der Arbeitgeber lehnt dies ab. Ein Anwalt setzt die Ansprüche erfolgreich durch.

Wie wird die Arbeitszeit während einer Dienstreise angerechnet?

  1. Grundsatz der Arbeitszeitregelung
    Die Arbeitszeit während einer Dienstreise richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den vertraglichen Regelungen. Arbeitszeit ist dabei die Zeit, in der der Arbeitnehmer aktiv seine beruflichen Aufgaben erfüllt. Die reine Reisezeit, etwa während einer Bahnfahrt, zählt in der Regel nicht als Arbeitszeit, es sei denn, der Arbeitnehmer arbeitet während der Fahrt.
    Beispiel: Die Zeit eines Mitarbeiters im Zug zählt als Arbeitszeit, wenn er dienstliche E-Mails bearbeitet.
  2. Abweichende Vereinbarungen
    Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Regelungen treffen, die die Anrechnung von Reisezeiten erweitern. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können festlegen, dass auch Reisezeiten ohne aktive Tätigkeit zumindest teilweise angerechnet werden.
    Beispiel: Ein Tarifvertrag regelt, dass die Hälfte der Reisezeit als Arbeitszeit gilt, selbst wenn der Mitarbeiter nicht aktiv arbeitet.
  3. Konflikte bei der Anrechnung
    Werden Reisezeiten nicht korrekt angerechnet, kann ein Anwalt helfen, die Ansprüche des Arbeitnehmers durchzusetzen. Dies ist besonders wichtig, wenn Reisezeiten regelmäßig anfallen und sich erheblich auf die Arbeitszeit auswirken.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter klagt erfolgreich auf Anrechnung seiner Reisezeit als Arbeitszeit, nachdem der Arbeitgeber dies verweigert hatte.

Kann eine Dienstreise abgelehnt werden?

  1. Rechtmäßigkeit der Anordnung prüfen
    Arbeitnehmer können eine Dienstreise ablehnen, wenn die Anordnung nicht rechtmäßig ist. Dazu zählen Fälle, in denen die Reise nicht zumutbar oder vertraglich nicht vereinbart ist. Ein Anwalt prüft, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist, und schützt den Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter lehnt eine kurzfristige Anordnung für eine Auslandsreise ab, da keine Vorbereitungszeit gewährt wurde.
  2. Berücksichtigung von privaten Gründen
    Private Gründe, wie familiäre Verpflichtungen oder gesundheitliche Einschränkungen, können eine Ablehnung rechtfertigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, solche Umstände bei der Anordnung einer Dienstreise zu berücksichtigen.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter mit kleinen Kindern lehnt eine mehrwöchige Dienstreise ab. Der Arbeitgeber kann dies nicht erzwingen.
  3. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
    Statt eine Reise direkt abzulehnen, können Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber verhandeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Anwalt kann dabei unterstützen und sicherstellen, dass die Rechte des Arbeitnehmers gewahrt bleiben.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter einigt sich mit dem Arbeitgeber auf eine verkürzte Reisezeit, die mit seinen privaten Verpflichtungen vereinbar ist.

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Pflicht zu Dienstreise im Ausland

Dienstreisen sind nicht immer bei allen Arbeitnehmern beliebt. Bei einigen Berufen bleibt es jedoch nicht aus, dass der Arbeitnehmer zu Dienstreisen verpflichtet wird. Doch kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch zu Dienstreisen ins Ausland verpflichten?

Arbeitsvertragliche Regelungen beachten

Generell regelt der Arbeitsvertrag die Konditionen des Arbeitsverhältnisses.
Ist von Anfang an absehbar, dass Mitarbeiter Dienstreisen antreten müssen, so wird dies meist bereits im Arbeitsvertrag festgehalten.
In der Regel wird im Arbeitsvertrag auch ein fester Arbeitsort benannt. Oftmals werden konkrete Arbeitsplatzklauseln allerdings durch andere Klauseln ergänzt. Diese erweitern den Einsatzort unter bestimmten, meist nicht genau formulierten Bedingungen.
Allerdings kann vorab natürlich nicht jede Einzelheit bezüglich einer Dienstreise geregelt werden.
An dieser Stelle greift dann das sogenannte Weisungsrecht des ArbeitgebersWEITERLESEN

 width=


 

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr