Anhörungsrechte des Betriebsrats im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Ein weiteres zentrales Recht des Betriebsrats sind die Anhörungsrechte. Bei den Anhörungsrechten geht es darum, dass der Arbeitgeber die Meinung des Betriebsrat zur Kenntnis nimmt und sich mit den Anregungen und möglichen Einwendungen auseinandersetzt. Das setzt natürlich voraus, dass der Betriebsrat vorher ausreichend informiert wurde.

Das Anhörungsrecht des Betriebsrats wird insbesondere vor dem Ausspruch einer Kündigung relevant. Eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Anhörung führt zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Arbeitgeber sollten das Anhörungsrecht daher nicht auf die leichte Schippe nehmen.

Das Anhörungsrecht besteht für jede Form der Kündigung – also der ordentlichen, der außerordentlichen sowie der Änderungskündigung. Außerdem besteht es unabhängig davon, ob der betroffene Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Damit ist der Betriebsrat also vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers anzuhören.

Anhörung bei Kündigung gem. § 102 BetrVG

Damit die Anhörung des Betriebsrats ordnungsgemäß erfolgt, muss der Arbeitgeber

möglichst detailliert mitteilen. Eine Einsicht in die Personalakte darf aus Gründen des Datenschutzes aber nicht gewährt werden. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe mitteilt, die nach seiner Sicht die Kündigung rechtfertigen und für den Entschluss zur Kündigung maßgebend sind. Unzureichende Informationen im Rahmen der Anhörung führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. So passiert es in der Praxis recht häufig, dass eine wegen eines Anhörungsfehlers unwirksame Kündigung ansonsten wirksam wäre.

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat mehrere Handlungsmöglichkeiten, wenn er zu einer  geplanten Kündigung angehört wird. Er kann dem Arbeitgeber seine Bedenken mitteilen, der Kündigung widersprechen oder ihr zustimmen. Sollte der Betriebsrat Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung haben, muss er diese innerhalb einer Woche dem Arbeitgeber mitteilen und begründen. Wenn sich der Betriebsrat zur Anhörung nicht äußert, so gilt dies als Zustimmung zur Kündigung. Wenn eine außerordentliche Kündigung beabsichtigt wird, muss sich der Betriebsrat innerhalb von drei Tagen zu dem Vorhaben äußern.

Widerspruch gegen die ordentliche Kündigung

Der Betriebsrat kann der ordentlichen Kündigung im Rahmen seines Anhörungsrechts widersprechen, wenn

  • bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden,
  • die Kündigung gegen eine Auswahlrichtlinie nach §95 BetrVG verstößt,
  • der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann,
  • dem Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers eine Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme zumutbar ist,
  • eine Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist.

Hat der Betriebsrat im Rahmen der Anhörung gegen die Kündigung widersprochen, macht der Widerspruch alleine die Kündigung nicht unwirksam. Erhebt der betroffene Arbeitgeber jedoch Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung, muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits weiterbeschäftigen.

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Anhörungsrechte/ Bild: Unsplash.com


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FRistgerechte Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Veri Ivanova


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