Rechtsbeistand bei Kündigung in Volksdorf

Sie suchen nach „Rechtsbeistand bei Kündigung in Volksdorf“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Rechtsbeistand bei Kündigung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann für den Gekündigten weitreichende Auswirkungen haben. Immer dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerordentlich erklärt worden ist. Nicht nur, dass die Bundesagentur für Arbeit die finanzielle Unterstützung für eine Dauer von einem Vierteljahr sperren kann, auch die finanzielle Existenz kann über Gebühr gefährdet sein. Umso wichtiger ist daher bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Rechtsbeistand durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Zu beachten ist die gesetzliche Frist von drei Wochen, in der gegen eine Kündigung die Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann. Ihr Rechtsbeistand wird daher zunächst die Frist zu wahren haben, aber eben nur dann, wenn diese Frist nicht schon abgelaufen ist. Demnach ist das sofortige Beauftragen eines Fachanwalt für Arbeitsrecht anzuraten. Zu erwähnen ist auch § 5 Abs. 1 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz: „War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.“ Es ist alsomöglich, unter gewissen Umständen auch nach Fristversäumung, die Klage vielversprechend zu erheben. Eine offensichtlich verspätete Klage wird ihnen unter normalen Umständen nur Kosten verursachen, aber keinen Erfolg.

Der von ihnen eingeschaltete Rechtsbeistand wird die materielle und formelle Rechtmäßigkeit der Kündigung umfassend begutachten. Dabei sind dem Rechtsbeistand der schriftliche Arbeitsvertrag und die Kündigung vorzulegen, soweit diese entsprechend erfolgt sind. Ebenso wichtig ist es, eine möglicherweise mit der Kündigung oder kurz zuvor erteilte Abmahnung vorzulegen. Mit diesen Unterlagen und der von ihnen beschreibenen Kündigungssituation wird ihr Rechtsbeistand ihnen eine erste Einschätzung über die Möglichkeiten einer Klage abgeben können. (Achtung: Verspricht ihnen ihr Rechtsbeistand „ohne wenn und aber“ einen 100%igen Erfolg, so dürfte diese Einschätzung eher unseriös sein, im Zweifel sollten Sie dann einen anderen Rechtsbeistand aufsuchen.)

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Bereits vor einer Kündigung, insbesondere bei ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Abmahnungen, wird ihr Rechtsbeistand ihnen behilflich können. Zumeist ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber nur das erste Anzeichen für eine bereits ins Auge gefasste Entlassung. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum hoffentlich vorhandenen Betriebsrat auf, um die Position zu verbessern.

Ein erfahrener Rechtsbeistand verlangt natürlich ein Honorar. Daher sollten sie im Falle einer Kündigung mit ihrem Rechtsbeistand vorab die Anwaltskosten besprechen und die Möglichkeit der Einreichung von Prozesskostenhilfe durchgehen.

Pöppel Rechtsanwälte/ RA Axel Pöppel, RA Hamza Gülbas


Rechtsanwalt in Volksdorf

Der im Nordosten von der Hamburger City liegende Stadtteil Volksdorf gehört zu dem Hamburger Bezirk Wandsbek und grenzt bereits an das Bundesland Schleswig-Holstein. Auf einer Fläche von ungefähr 11,6 km³ leben in Volksdorf ungefähr 20.000 Bewohner. Der Name Volksdorf rührt wohl von dem Siedlungsbegründer Volkward. Eine erste schriftmäßige Nennung von Volksdorf (unter „Volcwardesdorpe“) stammt aus dem Jahr 1296. Volksdorf, ursprünglich zu Stormarn gehörend, wurde 1437 durch den damaligen Grundherrn an Hamburg verpfändet.

Sehr bemerkenswert ist in Volksdorf das Museumsdorf, welches u. a. das älteste, in Volksdorf noch existierende Haus, das Spiekerhaus, beherbergt. Das Museumsdorf Volksdorf gibt einen Einblick in die frühere Bau- und Wohnkultur des dörflichen Lebens. So findet man dort noch reetgedeckte Fachwerkhäuser, eine Schmiede und dergleichen. In der „Alten Schmiede“ in Volksdorf wie auch im „Wagnerhof“ besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich standesamtlich vermählen zu lassen.

Obendrein kann man an bestimmten Veranstaltungstagen im Museumsdorf Volksdorf einen Bauernmarkt besuchen, bei der Schafsschur oder beim Brotbacken im historischen Ofen zusehen. Als einen weiteren Bau des Hamburger Stadtbaumeisters Fritz Schumacher lässt sich in Volksdorf das Walddörfer Gymnasium finden, auf welchem zahllose namentlich bekannte Persönlichkeiten wie Boy Gobert, Harry Rowohlt, Philipp Stehen und Ole von Beust ihr Abitur absolvierten.

Zusätzliche Attraktion Volksdorfs ist der im Jahre 2009 eröffnete Kletterwald, dem ersten Hochseilgarten Hamburgs, mit 7 Parcours einsetzend auf 2 m Höhe und sich bis 10 m Höhe steigernd. Volksdorf ist über die U-Bahnlinie U1 gut an das Verkehrsnetz angeschlossen und kann mit einer kurzweiligen Zugfahrt einfach erreicht werden.



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Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch.

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten jedoch in einer Fünf-Tage-Woche. Umgerechnet bedeutet dies, dass ein Urlaubsanspruch auf mindestens 20 Arbeitstage besteht. Unabhängig davon, wie viele Tage man in der Woche arbeitet – das Gesetz garantiert einem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Arbeitet man beispielsweise nur drei Tage in der Woche, hat man einen Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage. Schließlich muss man nur an den Tagen Urlaub beantragen, an denen man auch zur Arbeit kommen würde.

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Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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