Immer wieder führt eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu erheblichen Veränderungen für die gesamte Lebenssituation einer ganzen Familie. Unsere langjährige Erfahrung hat uns immer wieder in unserem Anspruch bestätigt, für unsere Auftraggeber eine schnelle, sichere und faire Lösung ihrer arbeitsrechtlichen Probleme zu erreichen.
Das Wichtigste bei einer Kündigung ist die DREI-WOCHEN-FRIST
Diese 3-Wochen-Frist bedeutet, dass ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht gegen eine Kündigung Klage einreichen muss. Ansonsten ist die Kündigung wirksam. Und das selbst dann, wenn diese geradezu offenkundig an gröbsten Fehlern leidet.
Grundsätzlich ist es ratsam, sofort nach Erhalt der Kündigung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen und die Aussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen zu lassen.
Checkliste mit den wichtigsten Punkten und häufigsten Fehlern bei Kündigungen

Kündigung, was tun?/ Bild: Unsplash.com
- Ist die Kündigung schriftlich erfolgt? Fax, E-Mail oder Fotokopie zählen nicht!
- Wer hat die Kündigung unterschrieben? Oft unterschreiben Manager oder Direktoren Kündigungen, ohne tatsächlich dazu berechtigt zu sein. Selbst die Unterschrift nur eines Prokuristen kann u. U. nicht genügen.
- Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen? Sind es mehr als 10 (wegen der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes)? Zu den Mitarbeitern zählen auch Aushilfen, 400 Euro Mini-Jobber und die Putzfrau, die in der Firma angestellt ist und beim Chef zu Hause sauber macht (alles schon erlebt).
- Gibt es einen Betriebsrat und wenn ja, wird dieser ordnungsgemäß beteiligt?
Wir stellen Ihnen natürlich weit mehr Fragen, um alle Möglichkeiten zu prüfen.
Was wir für das erste Beratungsgespräch benötigen
- Das oder ggf. die Kündigungsschreiben
- Arbeitsvertrag nebst Änderungs- und Zusatzvereinbarungen
- Gehaltsabrechnungen (die letzte und die vom letzten Dezember)
- Alle Abmahnungen
- Anzahl der Beschäftigten im Betrieb (Aushilfen und Putzfrau zählen mit)
- Name und Kontaktdaten des Betriebsrats (soweit vorhanden)
- Daten der Rechtschutzversicherung (soweit vorhanden)
Und planen Sie bitte eine Stunde für unser erstes Beratungsgespräch ein.
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Whistleblowing

Bild: Unsplash.com/ Javardh
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig. Weiterlesen
Profis zum Kündigungsschutz: Rechtsanwalt in Husum – Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Husum – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eimsbüttel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wilhelmsburg– Anwalt für Kündigungsschutz in Bergedorf– Aufhebungsvertrag Leitende– Aufhebungsvertrag Angestellte– Aufhebungsvertrag Personalabbau– Teilzeit – Rechtsbeistand Arbeitsrecht Hamburg
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