Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

1. Rechtsschutzversicherung

Die Beauftragung eines Anwalts und ein anschließendes Gerichtsverfahren kosten Geld. Dies ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nicht anders als bei Ehescheidungen, Miet- oder Verkehrsunfallstreitigkeiten. Vor dem Arbeitsgericht als erste Instanz gibt es jedoch – im Gegensatz zu anderen Zivilverfahren – die Besonderheit, dass jede Partei die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst trägt, unabhängig davon, ob sie den Prozess gewonnen oder verloren hat oder ob der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet wurde. Diese besondere Kostenregelung ist arbeitnehmerfreundlich, denn sie macht es Mitarbeitern leichter, sich gegen ihren  Arbeitgeber gerichtlich zur Wehr zu setzen, insbesondere häufig mit einer

Kündigungsschutzklage, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen. Denn sie müssen nicht fürchten, auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite aufgebrummt zu bekommen. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass der Arbeitnehmer auch bei gewonnenem Prozess seinen Anwalt selbst bezahlen muss. Dazu kommt  – außer bei Abschluss eines Vergleichs – noch ein Teil der Gerichtskosten. Diese Kosten können jedoch durch eine Arbeitsrechtsschutzversicherung vermieden werden. Eine solche Versicherung ist für Berufstätige sehr ratsam, denn zum einen hat die Häufigkeit der arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten in den letzten Jahren aufgrund einer sich ständig verändernden Arbeitswelt erheblich zugenommen. Darüber sind die Streitwerte, die das Gericht am Ende eines arbeitsrechtlichen Verfahrens festsetzt, oft recht hoch, so dass auch die Rechtsanwaltskosten, deren Höhe sich stets nach dem Streitwert richtet, entsprechend sind. So können nicht selten einige Tausend Euro zusammenkommen.

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, auch Berufsrechtsschutzversicherung genannt, muss stets zusammen mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Die Tarife sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich hoch. Zudem hat der Versicherungsnehmer die Wahl, ob er eine Eigenbeteiligung und damit einen geringeren Jahresbeitrag zahlen möchte oder darauf verzichtet und dafür einen höheren Jahresbeitrag zahlt. Hier sollte man sich bei verschiedenen Versicherungen genau über deren Konditionen informieren. Viele Versicherungen bieten auch Kostenerstattung für eine Mediation an, damit es gar nicht erst zum Gerichtsverfahren kommt. Häufig kann der Versicherungsnehmer außerdem eine kostenlose telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen, die allerdings nur eine vorläufige Ersteinschätzung des Falles bietet.

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung schützt nicht nur den Versicherten, sondern auch den Ehepartner sowie unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Je nachdem, ob man selbständig oder angestellt ist, sind die Versicherungsbedingungen unterschiedlich und decken die speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Arbeitswelt zugeschnittenen Rechtsgebiete ab. Die  Arbeitsrechtsschutzversicherungen für Angestellte bieten Schutz und finanzielle Entlastung für Rechtsstreitigkeiten, die sein Arbeitsumfeld berühren. Typische Leistungsfälle sind unter anderem Probleme mit dem Arbeitgeber im Hinblick auf Kündigung (am häufigsten ist in diesem Zusammenhang die Kündigungsschutzklage), Mobbing, Arbeitszeugnis, Gehaltseinstufung, Abmahnung oder ausbleibende Gehaltszahlung.

Die Versicherung übernimmt die Kosten des eigenen Rechtsanwalts und – falls der Rechtsstreit in die zweite Instanz zum Landesarbeitsgericht geht – bei Unterliegen auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Außerdem werden alle Gerichtskosten, sowie Aufwendungen für Gutachter und Zeugen übernommen. Bereits in der ersten Instanz kann der Rechtsschutzversicherte viel Geld sparen. Vorausgesetzt, er hat die vorgeschriebene Wartefrist von meist drei Monaten zwischen Versicherungsbeginn und Beginn der Rechtsstreitigkeit eingehalten. Denn während eines bereits laufenden Verfahrens schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, ist nicht zulässig.

Damit dem Versicherungsnehmer Erstattungsansprüche nicht verloren gehen, muss vor Beginn des Rechtsstreits eine Deckungszusage der Versicherung eingeholt werden. Wenn Sie uns mit der Durchführung eines Verfahrens beauftragen, übernehmen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung, damit Sie nicht etwa ungewollt und ahnungslos in eine „Kostenablehnungsfalle“ tappen, sondern sich vielmehr um die Finanzierung Ihres Verfahrens keine Sorge machen müssen.

1. Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung/ Bild; RA Pöppel


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Diebstahl im Büro/ Bild: RA Pöppel


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