Arbeitsplatz

Was ist ein Arbeitsplatz? Diese Frage stellt sich immer wieder und es gibt – wie so oft bei Juristen keine genaue Antwort: Es kommt darauf an!

Die gĂ€ngigste Definition ist die nach der ArbeitsstĂ€ttenverordnung, also eine aus dem Verwaltungsrecht.

Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com/ Annie Spratt

Die ArbeitsstĂ€ttenverordnung (ArbStĂ€ttV) definiert ArbeitsplĂ€tze als Bereiche, in denen BeschĂ€ftigte im Rahmen ihrer Arbeit tĂ€tig sind.  Ă„hnlich ist die Definition des Begriffs „BeschĂ€ftigungsort“ im Vierten Buch des Sozialgesetzbuchs als der Ort, an dem die BeschĂ€ftigung tatsĂ€chlich ausgeĂŒbt wird.

Diese Definition entspricht auch der ĂŒberwiegenden Auffassung, den Begriff Arbeitsplatz als Synonym fĂŒr Arbeitsort zu verwenden. Je nach juristischem Kontext kann der Begriff Arbeitsplatz ĂŒber den rĂ€umlichen Ort hinaus auch die konkrete BetĂ€tigungsmöglichkeit  und das konkrete ArbeitsverhĂ€ltnis selbst umfassen.

FĂŒr gewöhnlich befindet sich der Arbeitsplatz im Betrieb als fester Arbeitsort. Aus der Eigenart der TĂ€tigkeit z.B. als Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter können sich jedoch auch außerhalb des Betriebes liegende Arbeitsorte ergeben. Auch Home-Office-BĂŒros sind ArbeitsplĂ€tze, wobei es sich dabei hĂ€ufig um alternierende ArbeitsplĂ€tze handelt mit einem Arbeitsplatz im Home-Office und einem weiteren im Betrieb.

 

Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz

FĂŒr Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen am Arbeitsplatz zahlreiche Rechte und Pflichten.

Arbeitgeber

Arbeitsplatz

Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com/Stefan Stefancik

  • FĂŒr den hĂ€ufigen Fall, dass der konkrete Arbeitsplatz nicht im Arbeitsvertrag vereinbart ist, ist der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts befugt, diesen fĂŒr den Arbeitnehmer zu bestimmen („1. Stock, Zimmer 15, 2. Schreibtisch links“). In der Regel muss der Mitarbeiter dies so hinnehmen, es sei denn, die Arbeitsplatzweisung verstĂ¶ĂŸt gegen ein Gesetz, den Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. So darf die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes insbesondere nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder gegen die ArbStĂ€ttV verstoßen.
  • Wurde im Arbeitsvertrag eine sog. Versetzungsklausel aufgenommen, muss der Arbeitgeber im Falle der tatsĂ€chlichen Versetzung die berechtigten Belange des Arbeitnehmers berĂŒcksichtigen. Ohne Versetzungsklausel hat er grundsĂ€tzlich keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes.
  • Der Arbeitgeber ist zivilrechtlich dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz und die dem Arbeitnehmer zur VerfĂŒgung gestellten Arbeitsmittel so zu gestalten, dass von diesen keine Gefahr fĂŒr Leben oder Gesundheit des Arbeitnehmers ausgehen. Konkret bedeutet das, dass er unter anderem die Vorschriften der ArbStĂ€ttV und die technischen Regeln fĂŒr ArbeitsstĂ€tten (ASR) einhalten muss. Es handelt sich dabei um Mindestvorschriften fĂŒr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der BeschĂ€ftigten beim Einrichten und Betreiben von ArbeitsstĂ€tten.

Arbeitnehmer

Arbeitsplatz

Arbeitsplatz/ Bild: Unsplah.com

  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung am Arbeitsplatz (und nicht an einem anderen Ort) zu erbringen. Dabei muss er auch die mit dem ArbeitsverhĂ€ltnis zusammenhĂ€ngenden berechtigten Interessen des Arbeitgebers berĂŒcksichtigen. Insbesondere hat er SchĂ€den und Gefahren in seinem Arbeitsbereich unverzĂŒglich zu melden und das ihm zur VerfĂŒgung gestellte Arbeitsmaterial sorgfĂ€ltig zu behandeln. DarĂŒber hinaus muss er Rauch- und Alkoholverbote sowie UnfallverhĂŒtungsvorschriften und die betriebliche Ordnung einhalten.
  • Die vielfach bereits zur Gewohnheit gewordenen Handlungen wie Handy im Betrieb aufladen, private Mails am Arbeitsplatz checken, bei Musik arbeiten oder von Zeit zur Zeit eine rauchen gehen, sind grundsĂ€tzlich nicht erlaubt. Aufladen elektrischer GerĂ€te ist  strafrechtlich gesehen Diebstahl von Strom, und Raucherpausen keine betriebliche Übung, sondern Arbeitszeitbetrug.  Wenn der Arbeitgeber mit der einen oder anderen Gewohnheit ausdrĂŒcklich einverstanden, ist das etwas anderes. Wenn nicht, lieber damit bis zum Feierabend warten, sonst kann dem Arbeitnehmer eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die KĂŒndigung drohen.
  • Die Verpflichtung sich am Arbeitsplatz angemessen zu kleiden, ist von Beruf zu Beruf unterschiedlich. Ein Streetworker wird andere Kleidung tragen als ein Banker. Davon unabhĂ€ngig sind Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften zu beachten (z.B. Arbeitsschuhe, Helm).

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ÄnderungskĂŒndigung

Will ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer anders beschĂ€ftigen, als dies nach dem Arbeitsvertrag „normal“ wĂ€re, so ist das in der Regel nicht so einfach. Ein Arbeitgeber ist nĂ€mlich nicht ohne weiteres berechtigt, die Arbeitsvertragsbedingungen einseitig zu Ă€ndern.

ÄnderungskĂŒndigung/ Bild: Unsplash.com

Es gibt immer drei Ebenen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen Àndern möchte:

  1. AusĂŒbung des Direktionsrechts
  2. Änderungsvereinbarung – auf freiwilliger Basis
  3. ÄnderungskĂŒndigung – gegen den Willen des Arbeitnehmers

Er ist lediglich berechtigt, die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers zu konkretisieren und ihm kraft Direktionsrechts Aufgaben zuzuweisen. Sollen dem Arbeitnehmer geĂ€nderte Aufgaben zugewiesen werden, die nach dem bestehenden Arbeitsvertrag nicht zu seinen arbeitsvertraglichen Pflichten gehören, kann dies durch eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages erfolgen. WEITERLESEN


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