Immer wieder wird in Arbeitsverhältnissen eine Tantieme als Vergütungsbestandteil vereinbart. Dabei wird der Betriff der Tantieme häufig falsch benutzt. Als Tantieme bezeichnet man eine Zahlung eines variablen Geldbetrags von einem Unternehmen an Mitarbeiter, die gewöhnlich als besondere Honoration zusätzlich zum Festgehalt geleistet wird. Eine Tantieme ist nicht an die Arbeitsleistung des Mitarbeiters gekoppelt, sondern an das Gesamtergebnis
des Unternehmens. Konkret bedeutet das, dass die Höhe der Tantieme vom Umsatz oder Gewinn des Unternehmens abhängt. Dies unterscheidet die Tantieme von einer Provision. Bei den Mitarbeitern, die in den Genuss von Tantiemen kommen, handelt es sich zum größten Teil um Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Gesellschafter-Geschäftsführer oder leitende Angestellte. Der Anspruch auf Zahlung einer Tantieme ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag bzw. aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag. Zu beachten ist, dass eine etwaige darin enthaltene Klausel des Vorbehalts der Freiwilligkeit unzulässig ist.
Tantieme und deren Versteuerung
Steuerlich gesehen stellen Tantiemen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit dar. Das bedeutet, dass das Unternehmen die darauf entfallende Lohnsteuer an das Finanzamt abführen muss. Ein besonderes Augenmerk haben die Mitarbeiter des Finanzamts dabei auf Tantiemen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH: Fehlt eine eindeutige vertragliche Vereinbarung der Tantiemen, wird sie steuerlich nicht anerkannt und führt dann zu einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung. Die Höhe der Tantieme sollte zur Vermeidung von Nachteilen nicht mehr als 25 bis 30% der Gehaltsbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers betragen.
Gewöhnlich wird die Tantieme erst mit der Jahresabschlusserstellung, also zum Jahresende ermittelt, weil erst zu diesem Zeitpunkt der Gewinn des Unternehmens feststeht. Sie wird als Rückstellung in den Jahresabschluss eingestellt und wirkt gewinnmindernd, was wiederum Auswirkungen auf die Höhe der Gewerbe- und Körperschaftssteuer hat.
Fällig ist die Tantieme meist einen Monat nach Jahresabschlusserstellung.
Auch in anderen beruflichen Bereichen spricht man von Tantiemen: So werden auflagenabhängige Einkünfte von Buchautoren, Musikproduzenten und Designern genannt. Dazu gehören z.B. auch Auszahlungen der GEMA an Künstler und Komponisten.
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Fallbeispiel
Aufhebungsvertrag
Nicht selten geraten die Arbeitnehmer in die Situation, dass ihnen der Arbeitgeber den Abschied mit einem Aufhebungsvertrag schmackhaft machen möchte. Nach unserer Erfahrung fahren die Arbeitnehmer aber in aller Regel schlecht mit entsprechenden Vereinbarungen, da diese immer die Gefahr bergen, dass der Arbeitnehmer eine Sperrzeit für den Arbeitslosengeldbezug erhält.
Entsprechende Aufhebungsverträge sind zudem nicht ohne weiteres durchsetzbar, hält sich der Arbeitgeber nicht an seine Verpflichtungen, so müssen diese gerichtlich eingeklagt werden. Wird dagegen im Kündigungsschutzverfahren ein Vergleich geschlossen, dann handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel, der direkt im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.
Wir bevorzugen daher bei schwierigen oder klammen Arbeitgebern an sich immer den gerichtlichen Vergleich… Weiterlesen
Fallbeispiel
Kündigung
Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine erfolgversprechende Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei handelt es sich oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.
Im Ergebnis gehen für den Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen…Weiterlesen
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