Arbeiter und Angestellte – Wo liegt der Unterschied?
Geschichtliches zur Differenzierung Arbeiter-Angestellter
Umgangssprachlich wird hĂ€ufig zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Diese Unterscheidung hat ihren Ursprung in der Anfang des 20. Jahrhunderts fortschreitenden rechtlichen Definition des Begriffs des Angestellten und seiner damit gegenĂŒber Arbeitern verbundenen Privilegierung.
Arbeiter/ Bild: Unsplash.com/ Andrii-Podilnyk
UrsprĂŒnglich galt eine Person als Arbeiter, die körperliche Arbeit verrichtete, wĂ€hrend ein Angestellter ĂŒberwiegend geistige TĂ€tigkeit erbrachte wie z.B. kaufmĂ€nnische oder höhere technische TĂ€tigkeiten oder BĂŒroarbeiten.
Aufgrund jahrzehntelang geltender TarifvertrĂ€ge erhielten Arbeiter einen nachtrĂ€glichen-, meist wöchentlichen Lohn, wĂ€hrend Angestellte ein monatliches Gehalt bezogen. Da die Verrichtung rein körperlicher TĂ€tigkeit geringer geschĂ€tzt wurde (und auch heute noch wird), war das Arbeitsentgelt eines Arbeiters in der Regel geringer als das eines Angestellten, so dass er einen geringeren sozialen Status hatte. DarĂŒber hinaus hatten Arbeiter eine KĂŒndigungsfrist von lediglich vier Wochen, Angestellte dagegen eine Frist von sechs Wochen. Die fĂŒr Arbeiter zustĂ€ndigen SozialversicherungsvertrĂ€ger waren die jeweiligen Landesversicherungsanstalten, wĂ€hrend die Bundesversicherungsanstalt fĂŒr Angestellte fĂŒr die Angestellten zustĂ€ndig war.
Angleichung durch GesetzesÀnderungen
Angleichung durch GesetzesÀnderungen/ Bild: Unsplash.com/Stefan Stefancik
Im Jahr 2005 wurde diese Differenzierung abgeschafft. Auch die unterschiedlichen KĂŒndigungsfristen wurden durch eine entsprechende Ănderung des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Jahre 1993 angeglichen. Seitdem gilt einheitlich eine gesetzliche KĂŒndigungsfrist von vier Wochen zum FĂŒnfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Im Tarifvertrag fĂŒr den öffentlichen Dienst (TVöD), der 2005 den Bundes-Angestelltentarifvertrag ablöste, werden Arbeiter und Angestellte seitdem einheitlich als BeschĂ€ftigte bezeichnet, und der TVöD gilt auch fĂŒr beide Statusgruppen. Sowohl fĂŒr Arbeiter als auch fĂŒr Angestellte beginnt das ArbeitsverhĂ€ltnis mit einem Arbeitsvertrag. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften ĂŒber das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gelten nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) fĂŒr Arbeiter, Angestellte und Auszubildende als Arbeitnehmer gleichermaĂen. Auch im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wurde die Trennung aufgehoben.
Ăberschneidung der TĂ€tigkeiten
Nicht nur die rechtliche Gleichstellung der Arbeiter, sondern auch die traditionelle Unterscheidung nach der Art der TĂ€tigkeit als eine körperlich geprĂ€gte, ist mittlerweile in vielen Berufen nicht mehr haltbar: So obliegen Arbeitern neben der Verrichtung körperlicher Arbeit mitunter auch die Ăberwachung von Maschinen oder kompletten Anlagen als komplexe geistige TĂ€tigkeit, wĂ€hrend vor allem Angestellte im technischen Bereich auch körperlich tĂ€tig werden.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Fragerecht beim BewerbungsgesprĂ€ch – FĂŒhrsorgepflicht – Mobbing – Tantieme – Tarifrecht– Betriebsverfassungsgesetz
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze ErsteinschĂ€tzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei KĂŒndigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 â 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 â 18:00 Uhr
Auch interessant:
Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung/ Bild: Unsplash.com
Auch die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung und damit ein Resultat unseres Rechtsstaates. Die Arbeitslosenversicherung soll die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit absichern. Klassischer Weise geschieht dies durch die Zahlung von Arbeitslosengeld. Aber auch Förderungen und MaĂnahmen zur Vermittlung neuer Kenntnisse gehört zum Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung.
Profis zum Thema KĂŒndigung: Kanzlei Arbeitsrecht Hamburg Altstadt – Rechtsbeistand bei KĂŒndigungen in Kiel – Abfindung bei KĂŒndigung – Kanzlei fĂŒr Arbeitsrecht in Dulsberg – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Altona – Anwalt fĂŒr Arbeitsrecht in Barmbek – Kanzlei Arbeitsrecht Dulsberg – Anwalt fĂŒr Arbeitsrecht in Winterhude
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze ErsteinschĂ€tzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei KĂŒndigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 â 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 â 18:00 Uhr